Hände weg von Biberdämmen – Tauschland gesucht
WETTERAUKREIS. - „Wenn Tierarten zurückkommen, die lange verschwunden waren, müssen sich die Menschen wieder an den Umgang damit gewöhnen“, stellt Naturschutzdezernent Kreisbeigeordneter Matthias Walther fest.
Grund dafür ist der Biber, der sich immer stärker auch im Wetteraukreis ausbreitet.
Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) nimmt dies zum Anlass, über die Lebensweise des Bibers zu informieren, denn manchmal gibt es auch Konflikte zwischen Mensch und Tier.
In diesem Zusammenhang warnt die Behörde eindringlich davor, eigenmächtig an Bauten des großen Nagetiers zu manipulieren oder gar den Bibern selbst zu Leibe zu rücken, denn: Der Biber ist eine nach deutschem und europäischem Recht streng geschützte Art.
„Der Biber renaturiert unsere Bäche zum Nulltarif“
Grundsätzlich ist man froh über die Rückkehr des Bibers, denn seine landschaftsgestaltende Lebensweise hat positiven Einfluss auf die Natur.
„Diese Tiere renaturieren unsere Bäche quasi zum Nulltarif“, heißt es seitens der UNB. Dennoch gebe es mitunter Konflikte, beispielsweise Fraßschäden an Bäumen und Kulturpflanzen oder wenn landwirtschaftliche Flächen überstaut werden.
Für solche Fälle sucht der zuständige Bibermanager Matthias Fink von der Oberen Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt dann nach Lösungen, die vor Ort mit der UNB des Wetteraukreises, den betroffenen Flächennutzern und ehrenamtlichen Biber-Revierbetreuern abgesprochen werden.
Das Land trägt gegebenenfalls anfallende Kosten und in Einzelfällen kann bei erstmalig auftretenden Schäden auch eine Kostenübernahme erfolgen.
Die Schäden müssten dann aber frühzeitig und sachkundig dokumentiert werden, beispielsweise Fraßschäden an Feldfrüchten durch Wildschadensschätzer.
Uferrandstreifen einrichten
Gemeinsam mit der Unteren Wasserbehörde wirbt die UNB in diesem Zusammenhang für die Einrichtung von Uferrandstreifen.
„Denn das Hessische Wassergesetz sieht im unbebauten Außenbereich einen Gewässerrandstreifen von zehn Metern Breite vor, in dem die Nutzung ohnehin eingeschränkt ist. Die meisten Konflikte mit Bibertätigkeit spielen sich auch innerhalb dieses Korridors ab.
Wo Gemeinden versuchen, den Gewässerrandstreifen in öffentliches Eigentum zu bringen – wie beispielsweise aktuell im Flurneuordnungsverfahren Schwickartshausen – sollten Eigentümer und Landwirte dies zu ihrem eigenen Vorteil unterstützen.
Die UNB bittet aber auch die Gemeinden und private Grundeigentümer um Unterstützung: In manchen Fällen ließen die Konflikte zwischen Biber und Landbewirtschaftern nur über Landtausch dauerhaft lösen.
In Absprache mit dem Bibermanagement könnten Kommunen wenn möglich Tauschland zur Verfügung stellen oder Flächen sollten vorrangig an betroffene Landwirte verpachtet werden.
Weiterhin ist die Untere Naturschutzbehörde daran interessiert, geeignetes Tauschland zum Verkehrswert anzukaufen, insbesondere in Nidda, Ranstadt, Ortenberg und Kefenrod.
„Biber bauen aus zwei Gründen Dämme“, erläutert Walther zur Lebensweise des Nagers. „Der Eingang zum Bau muss unter Wasser liegen. Um an Nahrung zu gelangen wollen die Biber möglichst lange im sicheren Wasser bleiben und wenig über Land laufen.“
Nur wenn der Wasserstand dafür zu gering ist, stauen die Biber das Wasser mit einem oder mehreren Dämmen an. Letzteres kommt vor allem an kleinen Bächen und Gräben vor.
Die Entnahme eines Dammes kann den Biberbau stören oder beschädigen und ist somit eine Handlung gegen das Bundesnaturschutzgesetz.