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HĂ€nde weg von BiberdĂ€mmen – Tauschland gesucht

Hier zwei vom Biber aufgestaute ...

... GewÀsser im Wetteraukreis.

WETTERAUKREIS. - „Wenn Tierarten zurĂŒckkommen, die lange verschwunden waren, mĂŒssen sich die Menschen wieder an den Umgang damit gewöhnen“, stellt Naturschutzdezernent Kreisbeigeordneter Matthias Walther fest.

Grund dafĂŒr ist der Biber, der sich immer stĂ€rker auch im Wetteraukreis ausbreitet.

Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) nimmt dies zum Anlass, ĂŒber die Lebensweise des Bibers zu informieren, denn manchmal gibt es auch Konflikte zwischen Mensch und Tier.

In diesem Zusammenhang warnt die Behörde eindringlich davor, eigenmĂ€chtig an Bauten des großen Nagetiers zu manipulieren oder gar den Bibern selbst zu Leibe zu rĂŒcken, denn: Der Biber ist eine nach deutschem und europĂ€ischem Recht streng geschĂŒtzte Art.

„Der Biber renaturiert unsere BĂ€che zum Nulltarif“

GrundsĂ€tzlich ist man froh ĂŒber die RĂŒckkehr des Bibers, denn seine landschaftsgestaltende Lebensweise hat positiven Einfluss auf die Natur.

„Diese Tiere renaturieren unsere BĂ€che quasi zum Nulltarif“, heißt es seitens der UNB. Dennoch gebe es mitunter Konflikte, beispielsweise FraßschĂ€den an BĂ€umen und Kulturpflanzen oder wenn landwirtschaftliche FlĂ€chen ĂŒberstaut werden.

FĂŒr solche FĂ€lle sucht der zustĂ€ndige Bibermanager Matthias Fink von der Oberen Naturschutzbehörde des RegierungsprĂ€sidiums Darmstadt dann nach Lösungen, die vor Ort mit der UNB des Wetteraukreises, den betroffenen FlĂ€chennutzern und ehrenamtlichen Biber-Revierbetreuern abgesprochen werden.

Das Land trĂ€gt gegebenenfalls anfallende Kosten und in EinzelfĂ€llen kann bei erstmalig auftretenden SchĂ€den auch eine KostenĂŒbernahme erfolgen.

Die SchĂ€den mĂŒssten dann aber frĂŒhzeitig und sachkundig dokumentiert werden, beispielsweise FraßschĂ€den an FeldfrĂŒchten durch WildschadensschĂ€tzer.

Uferrandstreifen einrichten

Gemeinsam mit der Unteren Wasserbehörde wirbt die UNB in diesem Zusammenhang fĂŒr die Einrichtung von Uferrandstreifen.

„Denn das Hessische Wassergesetz sieht im unbebauten Außenbereich einen GewĂ€sserrandstreifen von zehn Metern Breite vor, in dem die Nutzung ohnehin eingeschrĂ€nkt ist. Die meisten Konflikte mit BibertĂ€tigkeit spielen sich auch innerhalb dieses Korridors ab.

Wo Gemeinden versuchen, den GewĂ€sserrandstreifen in öffentliches Eigentum zu bringen – wie beispielsweise aktuell im Flurneuordnungsverfahren Schwickartshausen – sollten EigentĂŒmer und Landwirte dies zu ihrem eigenen Vorteil unterstĂŒtzen.

Die UNB bittet aber auch die Gemeinden und private GrundeigentĂŒmer um UnterstĂŒtzung: In manchen FĂ€llen ließen die Konflikte zwischen Biber und Landbewirtschaftern nur ĂŒber Landtausch dauerhaft lösen.

In Absprache mit dem Bibermanagement könnten Kommunen wenn möglich Tauschland zur VerfĂŒgung stellen oder FlĂ€chen sollten vorrangig an betroffene Landwirte verpachtet werden.

Weiterhin ist die Untere Naturschutzbehörde daran interessiert, geeignetes Tauschland zum Verkehrswert anzukaufen, insbesondere in Nidda, Ranstadt, Ortenberg und Kefenrod.

„Biber bauen aus zwei GrĂŒnden DĂ€mme“, erlĂ€utert Walther zur Lebensweise des Nagers. „Der Eingang zum Bau muss unter Wasser liegen. Um an Nahrung zu gelangen wollen die Biber möglichst lange im sicheren Wasser bleiben und wenig ĂŒber Land laufen.“

Nur wenn der Wasserstand dafĂŒr zu gering ist, stauen die Biber das Wasser mit einem oder mehreren DĂ€mmen an. Letzteres kommt vor allem an kleinen BĂ€chen und GrĂ€ben vor.

Die Entnahme eines Dammes kann den Biberbau stören oder beschÀdigen und ist somit eine Handlung gegen das Bundesnaturschutzgesetz.