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Maskenpflicht fĂŒr pĂ€dagogisches Personal

Wetteraukreis verlĂ€ngert 4. AllgemeinverfĂŒgung

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, hat der Wetteraukreis zum 18. November 2020 eine Maskenpflicht fĂŒr Lehrerinnen und Lehrer und andere in Schulen tĂ€tige Personen sowie fĂŒr BeschĂ€ftigte in KindertagesstĂ€tten, Kinderhorten, Krippen und Kindertagespflegestellen erlassen.

Diese Maskenpflicht wĂ€re eigentlich zum 14. Februar ausgelaufen. Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation und in Anlehnung an die aktuellen BeschlĂŒsse von Bund und LĂ€ndern wird die Maskenpflicht fĂŒr den gesamten Schulamtsbezirk Wetterau/Hochtaunus zunĂ€chst bis zum 9. MĂ€rz verlĂ€ngert.

LehrkrĂ€fte, BeschĂ€ftigte und sonstige in Schulen tĂ€tige Personen mĂŒssen demnach wĂ€hrend des PrĂ€senzunterrichts im Klassenverband der Jahrgangsstufen eins bis vier und in den so genannten Vorlaufkursen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Gesichtsmasken höherer Schutzklassen sind ebenfalls zugelassen.

Auch alle Erzieherinnen und Erzieher in KindertagesstÀtten Kinderhorten, Krippen und Kindertagespflegestellen sind weiterhin gehalten, grundsÀtzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung oder Gesichtsmasken höherer Schutzklassen zu tragen.