Maskenpflicht für pädagogisches Personal
Wetteraukreis verlängert 4. AllgemeinverfügungWETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, hat der Wetteraukreis zum 18. November 2020 eine Maskenpflicht für Lehrerinnen und Lehrer und andere in Schulen tätige Personen sowie für Beschäftigte in Kindertagesstätten, Kinderhorten, Krippen und Kindertagespflegestellen erlassen.
Diese Maskenpflicht wäre eigentlich zum 14. Februar ausgelaufen. Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation und in Anlehnung an die aktuellen Beschlüsse von Bund und Ländern wird die Maskenpflicht für den gesamten Schulamtsbezirk Wetterau/Hochtaunus zunächst bis zum 9. März verlängert.
Lehrkräfte, Beschäftigte und sonstige in Schulen tätige Personen müssen demnach während des Präsenzunterrichts im Klassenverband der Jahrgangsstufen eins bis vier und in den so genannten Vorlaufkursen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Gesichtsmasken höherer Schutzklassen sind ebenfalls zugelassen.
Auch alle Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten Kinderhorten, Krippen und Kindertagespflegestellen sind weiterhin gehalten, grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung oder Gesichtsmasken höherer Schutzklassen zu tragen.