Wenn frostige Temperaturen den Bau stilllegen: Saison-Kurzarbeitergeld hilft
3.580 Bauarbeiter im Wetteraukreis mĂŒssen ihren Job nicht an den âWinter-Nagelâ hĂ€ngenWETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - So kommen Bauarbeiter durch den Winter: Wenn demnĂ€chst auf den Baustellen bei frostigen Temperaturen nichts mehr geht, braucht sich keiner der rund 3.580 BaubeschĂ€ftigten im Wetteraukreis Sorgen um seinen Job zu machen.
Darauf hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hingewiesen. âMaurer, StraĂen-, Rohrleitungs-, Kanalbauer & Co. â keiner muss seinen Job an den âWinter- Nagelâ hĂ€ngen. ArbeitsvertrĂ€ge und Lohnzahlungen laufen weiterâ, sagt Peter Manns von der IG BAU Hessen-Mitte.
Denn ab dem 1. Dezember erlaubt das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug â das frĂŒhere Schlechtwettergeld) die WeiterbeschĂ€ftigung von Bauarbeitern. Sie erhalten dann von der Arbeitsagentur ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns.
Die IG BAU spricht von einer âWinter-BrĂŒckeâ, die möglichst viele der 293 Baubetriebe im Wetteraukreis nutzen sollten. Selbst wenn die Arbeit auf dem Bau bei Eis und Schnee stillsteht, werden so Entlassungen vermieden â FachkrĂ€fte bleiben in der Brancheâ, so der Vorsitzende der IG BAU Hessen-Mitte, Peter Manns.
Wenn AuftrĂ€ge wegen des Winterwetters nicht mehr erledigt werden können, reicht es sogar, die Arbeitsagentur nachtrĂ€glich zu informieren: Bauunternehmen mĂŒssten dabei lediglich mitteilen, wer wie lange gearbeitet hat.
Damit kann jeder Betrieb frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. FĂŒr Peter Manns ist klar: âDie Regelung erspart den Betrieben viel Papierkram und Schreiberei. Es gibt keine vernĂŒnftigen Argumente, das Saison-Kug nicht zu nutzen.â
Das Schlechtwettergeld helfe BeschĂ€ftigten und Unternehmen: âDie einen haben eine klare Perspektive und stabile EinkĂŒnfte. Die anderen können im FrĂŒhjahr auf ihr erfahrenes Personal zurĂŒckgreifen und mĂŒssen nicht neu einstellenâ, erklĂ€rt Manns.
Das Saison-Kurzarbeitergeld sei âquasi ein Auffangnetz bei schlechter Witterungâ. Es könne aber nicht beliebig genutzt werden: âBevor Unternehmen im Wetteraukreis auf das Saison-Kug zugreifen, mĂŒssen sie erst einmal prĂŒfen, ob BeschĂ€ftigte noch andere Arbeiten im Betrieb ĂŒbernehmen können â Aufgaben also, die drinnen zu machen sindâ, sagt Peter Manns. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten mĂŒssten sie berĂŒcksichtigen.
Vom Saison-Kug können Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftsbaus profitieren. Die Arbeitsagentur zahlt die Leistung zwischen Dezember und MĂ€rz. Im GerĂŒstbau hat die Schlechtwetterzeit bereits im November begonnen.