NEWS

Wenn frostige Temperaturen den Bau stilllegen: Saison-Kurzarbeitergeld hilft

Auch wenn es im Winter fĂŒr den Bau zu frostig wird: Die Jobs und der Lohn laufen weiter. Denn heimische Bauunternehmen können das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) als „Winter-BrĂŒcke“ nutzen und so Entlassungen vermeiden. Auch Dachdecker, GerĂŒstbauer sowie Garten- und Landschaftsbauer können davon profitieren. Foto: Tobias Seifert, IG Bau

3.580 Bauarbeiter im Wetteraukreis mĂŒssen ihren Job nicht an den „Winter-Nagel“ hĂ€ngen

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - So kommen Bauarbeiter durch den Winter: Wenn demnÀchst auf den Baustellen bei frostigen Temperaturen nichts mehr geht, braucht sich keiner der rund 3.580 BaubeschÀftigten im Wetteraukreis Sorgen um seinen Job zu machen.

Darauf hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hingewiesen. „Maurer, Straßen-, Rohrleitungs-, Kanalbauer & Co. – keiner muss seinen Job an den ‚Winter- Nagel‘ hĂ€ngen. ArbeitsvertrĂ€ge und Lohnzahlungen laufen weiter“, sagt Peter Manns von der IG BAU Hessen-Mitte.

Denn ab dem 1. Dezember erlaubt das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug – das frĂŒhere Schlechtwettergeld) die WeiterbeschĂ€ftigung von Bauarbeitern. Sie erhalten dann von der Arbeitsagentur ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns.

Die IG BAU spricht von einer „Winter-BrĂŒcke“, die möglichst viele der 293 Baubetriebe im Wetteraukreis nutzen sollten. Selbst wenn die Arbeit auf dem Bau bei Eis und Schnee stillsteht, werden so Entlassungen vermieden – FachkrĂ€fte bleiben in der Branche“, so der Vorsitzende der IG BAU Hessen-Mitte, Peter Manns.

Wenn AuftrĂ€ge wegen des Winterwetters nicht mehr erledigt werden können, reicht es sogar, die Arbeitsagentur nachtrĂ€glich zu informieren: Bauunternehmen mĂŒssten dabei lediglich mitteilen, wer wie lange gearbeitet hat.

Damit kann jeder Betrieb frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. FĂŒr Peter Manns ist klar: „Die Regelung erspart den Betrieben viel Papierkram und Schreiberei. Es gibt keine vernĂŒnftigen Argumente, das Saison-Kug nicht zu nutzen.“

Das Schlechtwettergeld helfe BeschĂ€ftigten und Unternehmen: „Die einen haben eine klare Perspektive und stabile EinkĂŒnfte. Die anderen können im FrĂŒhjahr auf ihr erfahrenes Personal zurĂŒckgreifen und mĂŒssen nicht neu einstellen“, erklĂ€rt Manns.

Das Saison-Kurzarbeitergeld sei „quasi ein Auffangnetz bei schlechter Witterung“. Es könne aber nicht beliebig genutzt werden: „Bevor Unternehmen im Wetteraukreis auf das Saison-Kug zugreifen, mĂŒssen sie erst einmal prĂŒfen, ob BeschĂ€ftigte noch andere Arbeiten im Betrieb ĂŒbernehmen können – Aufgaben also, die drinnen zu machen sind“, sagt Peter Manns. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten mĂŒssten sie berĂŒcksichtigen.

Vom Saison-Kug können Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftsbaus profitieren. Die Arbeitsagentur zahlt die Leistung zwischen Dezember und MĂ€rz. Im GerĂŒstbau hat die Schlechtwetterzeit bereits im November begonnen.