Kreiswahlausschuss bestätigt das Ergebnis der Landratswahl
WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Unter Vorsitz von Kreiswahlleiter Ernst Meiß tagte am heutigen Mittwoch, 7. März, der Kreiswahlausschuss. Pünktlich um 8:30 Uhr eröffnete Meiß die Sitzung des Kreiswahlausschusses, dem sechs Beisitzer der Parteien angehören.
Zu Beginn der Sitzung referierte Meiß noch einmal die Aufgaben eines Landrats. Mehr als 90 Prozent der Aufgaben eines Landrates sind Auftrags- oder Weisungsaufgaben, bei denen eine Mitbestimmung der kommunalen Kreisgremien bestehe.
Beispielhaft nannte Meiß die aktuelle Diskussion um eine mögliche Außenstelle des Ausländeramtes in Büdingen. „Das ist keine Entscheidung, die der Kreistag zu treffen hat, sondern liegt ausschließlich in der Zuständigkeit des Landrates als Unterste Landesbehörde, also als eine Behörde, die Weisungsaufgaben des Innenministers ausführt.“
Die Wahl bezeichnete Meiß als sehr gelungen. Bis auf einen Vorfall lief die Wahl reibungslos ab. In einem Altenstädter Wahllokal wurde bei einem Wahlzettel anstelle eines Kreuzes ein Hakenkreuz für den Kandidaten Thomas Zebunke gemacht.
Der Wahlvorstand vor Ort wertete in seiner Niederschrift den Stimmzettel zu Recht als ungültig, weil mit der Anbringung eines Hakenkreuzes ein Straftatbestand nach Artikel 86a Strafgesetzbuch erfüllt sei und damit der Stimmzettel ungültig wurde.
Überdies wurden weitere 1.818 Stimmzettel ungültig, meist weil alle Kandidaten angekreuzt wurden oder der Stimmzettel durchgestrichen wurde oder gar keine Wahlentscheidung getroffen wurde.
Insgesamt waren 237.485 Wetterauerinnen und Wetterauer zur Wahl berechtigt inklusive der für die Kommunalwahl zugelassenen EU-Bürger. Von ihrem Wahlrecht Gebrauch machten 75.380 Wählerinnen und Wähler.
Auf den Kandidaten Jan Weckler entfielen 32.572 Stimmen, auf Stephanie Becker-Bösch 24.526, auf den Kandidaten Thomas Zebunke entfielen 10.912 Stimmen, auf Daniel Libertus 5.551.
Die Stichwahl findet am Sonntag, 18. März, statt. „Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet das Los“, kündigte Kreiswahlleiter Ernst Meiß an, sagt aber zugleich, dass ein solcher Fall bisher noch niemals eingetreten sei.
Der gewählte Landrat oder die gewählte Landrätin wird dann in der nächsten Kreistagssitzung am 18. April, in das Amt eingeführt.