Kooperationsvereinbarung von TrÀgern der Eingliederungshilfe im Wetteraukreis
WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen und der Wetteraukreis haben vereinbart, bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung eng und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.
Eine Kooperationsvereinbarung ist jetzt von beiden Seiten unterzeichnet worden. Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch, LWV Landesdirektorin Susanne Selbert und der Erste Beigeordnete des LWV, Dr. Andreas JĂŒrgens haben in einem gemeinsamem GesprĂ€ch die wichtigsten Punkte der Kooperationsvereinbarung erlĂ€utert.
In der Vereinbarung erklÀren Kreis und LWV, gemeinsam inklusive SozialrÀume und LebensverhÀltnisse im Wetteraukreis zu fördern und zu stÀrken. Den Menschen mit Behinderung soll eine selbstbestimmte und selbststÀndige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Region ermöglicht werden.
Um das zu erreichen, wollen sich die Vertragspartner bei der Umsetzung ihrer Aufgaben der Eingliederungshilfe mit den anderen abstimmen und âwo möglich â vernetzen.
âMit dieser Vereinbarung können wir unsere Zusammenarbeit auch bei regionalen Besonderheiten verbindlich und nachvollziehbar regelnâ, sagt Dr. Andreas JĂŒrgens. âDavon profitieren vor allem die Menschen mit Behinderung.â
Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch betont die Wichtigkeit: âMit dieser Vereinbarung unterstĂŒtzen wir nicht nur Menschen mit Behinderung auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten Leben, sondern auch unsere TrĂ€ger.
Sie sind auf die gute Zusammenarbeit zwischen LWV und Kreis angewiesen. Daher gehen wir nun Hand in Hand im Interesse aller.â
Die Kooperationsvereinbarung erfĂŒllt eine Forderung aus dem Hessischen AusfĂŒhrungsgesetz (HAG) zum Bundesteilhabegesetz (BTHG), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Das HAG regelt zugleich die ZustĂ€ndigkeit der TrĂ€ger der Eingliederungshilfe nach dem sogenannten Lebensabschnittmodell.
Danach sind in Hessen die kommunalen TrĂ€ger fĂŒr Kinder und Jugendliche mit Behinderung bis zum Ende der Schulausbildung zustĂ€ndig, also die Kreisverwaltung in Friedberg. Im Anschluss ist der ĂŒberörtliche TrĂ€ger der Eingliederungshilfe, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, verantwortlich.
FĂŒr behinderte Menschen, die erstmalig nach Eintritt ist das Rentenalter einen Antrag stellen, sind wiederum die örtlichen TrĂ€ger der Eingliederungshilfe zustĂ€ndig.
âInsbesondere den Ăbergang der jungen Menschen zum Erwachsenenleben wollen wir unbĂŒrokratisch begleitenâ, so Landesdirektorin Susanne Selbert. âDer LWV ist ihr Ansprechpartner, sobald sie die Schule oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.â
In der Vereinbarung werden neben Zielen fĂŒr die Region vor allem Regelungen zur Kooperation, zur Planung und QualitĂ€tssicherung benannt. Zum Beispiel sollen Konzepte und neue Entwicklungen gemeinsam bewertet und Daten ĂŒber die Anzahl, die Altersstruktur und die bestehenden Formen der Teilhabeleistungen ausgetauscht werden.
Zu den inhaltlichen Zielen im Sinne der Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention gehört etwa, dass selbstbestimmtes Wohnen und Arbeiten vorrangig gefördert werden sollen.
AuĂerdem sollen die behinderten Menschen und ihre WĂŒnsche berĂŒcksichtigt sowie ihr soziales Umfeld in den Blick genommen werden. Die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung werden in allen Gremien beteiligt sein.
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen wird getragen von den hessischen Landkreisen und kreisfreien StÀdten und ermöglicht die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Er unterstĂŒtzt behinderte, psychisch kranke und sozial benachteiligte Menschen in ihrem Alltag und im Beruf, finanziert Leistungen nach dem Sozialen EntschĂ€digungsrecht, ist TrĂ€ger von Förderschulen und FrĂŒhförderstellen, ist Alleingesellschafter der Vitos gGmbH, die einen wesentlichen Teil der psychiatrischen Versorgung in Hessen sicherstellt.