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Wetteraukreis fördert Baumpflanzungen

Streuobstwiesen in Friedberg. Foto: Pressedienst Wetteraukreis

AntrÀge können ab sofort online gestellt werden

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Wer einen Baum in seinem Garten oder auf seiner Streuobstwiese pflanzen möchte, der kann nun finanzielle UnterstĂŒtzung beim Wetteraukreis beantragen.

Die Umsetzung der entsprechenden Förderrichtlinien, die der Wetterauer Kreistag beschlossen hat, startet ab sofort, wie Landrat Jan Weckler und Umweltdezernent Matthias Walther mitteilen.

Mit jeweils 50 Prozent des Kaufpreises, aber maximal 50 Euro werden der Kauf und die Pflanzung von heimischen BĂ€umen im besiedelten Bereich – also etwa HausgĂ€rten – sowie von hochstĂ€mmigen ObstbĂ€umen in Streuobstwiesen bezuschusst.

Die Antragstellung wird ausschließlich online abgewickelt. Insgesamt können jeweils 10.000 Euro fĂŒr heimische BĂ€ume sowie fĂŒr ObstbĂ€ume abgerufen werden, bei beiden Förderrichtlinien gilt das „Windhund-Prinzip“.

Landrat Jan Weckler betont: „Die beiden Förderrichtlinien sind ein weiterer Baustein des Klimaschutzkonzeptes im Wetteraukreis. Mit ihnen wollen wir Garten- und Streuobstwiesenbesitzer dazu ermutigen, weitere BĂ€ume anzupflanzen.

Denn BĂ€ume tragen maßgeblich zum Klimaschutz bei: 10 Kilogramm CO2 entzieht ein einziger Baum pro Jahr der AtmosphĂ€re. Außerdem sind sie Lebensraum fĂŒr eine Vielzahl von Tieren und damit wichtig fĂŒr die Artenvielfalt im Wetteraukreis.“

Antrag online stellen

Wer einen Förderantrag fĂŒr Baumpflanzungen im besiedelten Bereich stellen möchte, findet das Formular online unter https://ota-wetterau.de/form/150/. Dort ist auch die Förderrichtlinie im Detail zu finden.

„Das Verfahren ist einfach: Wer etwa in seinem Hausgarten bis zu fĂŒnf BĂ€ume pflanzen möchte, muss lediglich Kaufbeleg und Fotos vor und nach der Pflanzung einreichen.

Liegen alle Belege vor, erhalten die Antragssteller einen Förderbescheid und das Geld wird direkt ausgezahlt“, erlĂ€utert Umweltdezernent Matthias Walther. Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen auch Vereine, private Bildungseinrichtungen und Unternehmen

ObstbĂ€ume werden hingegen nur in Bereichen mit bereits vorhandenem Streuobst bezuschusst. Die förderfĂ€higen GrundstĂŒcke sind online im BĂŒrger-GIS (Geografisches Informationssystem) des Wetteraukreises unter https://wetteraukreis.de/wetterau/kreiskarten einzusehen.

Beantragt werden können bis zu zehn BĂ€ume pro GrundstĂŒck. Da hier eine genauere fachliche PrĂŒfung durch die Untere Naturschutzbehörde erfolgen muss, ist das Antragsverfahren zweigeteilt: Vor der Pflanzung wird der Antrag online unter https://ota-wetterau.de/form/151/ gestellt.

Antragstellende erhalten dann einen Förderbescheid und können im Anschluss die BĂ€ume kaufen und pflanzen. Die Belege werden danach wieder ĂŒber das Internet eingereicht. Antragsberechtigt sind beispielsweise Vereine, NaturschutzverbĂ€nde, Kitas und Schulen ebenso wie Privatpersonen oder auch Kommunen.

Alle Fotos der BĂ€ume und der Kaufbelege sollten bei Antragstellung im Internet bereitgehalten werden. Die Naturschutzbehörde weist zudem darauf hin, dass die Beseitigung von Hecken auf brachgefallenen Streuobstwiesen eventuell einer Genehmigung bedarf. Wenn fĂŒr die neuen BĂ€ume erst Platz geschaffen werden muss, empfiehlt sich demnach eine vorherige RĂŒcksprache mit der Behörde.

Kontakt

Fragen zu den Förderrichtlinien beantwortet die Fachstelle Naturschutz und Landschaftspflege des Wetteraukreises, Telefon (06031) 83-4301, E-Mail: naturschutzbehoerde(at)wetteraukreis.de.