Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen
WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Ab Montag, 22. Februar, wird in Hessen schrittweise wieder Präsenzunterricht in Schulen beginnen. Neben den Abschlussklassen werden dann auch die Jahrgangsstufen eins bis sechs die Schulen besuchen und in geteilten Klassen unterrichtet.
An den Schulen im Wetteraukreis werden verschiedene Maßnahmen durchgeführt, um den Schulalltag während der Corona-Pandemie sicherer zu gestalten.
Landrat Jan Weckler ist froh darüber, dass bereits viele Schulen die Möglichkeit ergriffen haben, aus den seit Dezember 2020 zur Verfügung gestellten Fördergeldern in den Hygieneschutz zu investieren.
Das Land Hessen stellt seinen Kommunen für Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas insgesamt 75 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ zur Verfügung.
Zusätzlich erbringen die Kreise und Kommunen noch einen Eigenanteil von 25 Prozent der Ausgaben. Den Zuwendungsbescheid hat der Wetteraukreis im Dezember 2020 erhalten.
Landrat Weckler erläutert: „Allen 88 Schulen des Kreises stehen aus dem Sondervermögen je nach Schulgröße entsprechende Gelder zur Verfügung, die sie in den Hygieneschutz investieren können. Auch die Schulen in privater Trägerschaft können von den Geldern profitieren.“
Bereits im Dezember hatte der Wetteraukreis bei den Schulen den Bedarf abgefragt. Schnell hatten die ersten Schulen dem Wetteraukreis mitgeteilt, welche Investitionen sie aus dem Förderprogramm tätigen wollen.
Förderfähig sind nach Vorgabe des Landes nicht nur dem Infektionsschutz dienliche Verbrauchsmaterialien wie Desinfektions- und Reinigungsmittel, Seife und Schutzmasken, sondern u.a. auch CO₂-Ampeln zum Bestimmen von Lüftungsintervallen, Plexiglastrennwände und Luftreinigungsgeräte für Räume, die nicht ausreichend gelüftet werden können.
Seit Beginn des neuen Jahres bestellen die Schulen nun in Abstimmung mit dem Wetteraukreis, was sie benötigen, um die schrittweise Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts gemäß dem Hygieneplan des Landes Hessen vorzubereiten.
Regelmäßiges Lüften stellt neben Händewaschen und dem Tragen von Masken aus Sicht der Fachleute weiterhin eine der effektivsten Maßnahmen zum Reduzieren der Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen dar.
Aufgrund dessen haben viele Schulen die Möglichkeit genutzt, ihre Unterrichtsräume mit CO₂-Ampeln auszustatten, die auch nach dem Ende der Pandemie noch genutzt werden können, um sicherzugehen, dass in den Klassenräumen ausreichend gelüftet wird.
Alle Unterrichtsräume, in denen kein ausreichender Luftaustausch stattfindet, werden - sofern möglich - baulich ertüchtigt. „Vor diesem Hintergrund ist es besonders erfreulich, dass das Land nun eine Fristverlängerung für entsprechende Baumaßnahmen eingeräumt hat“, erläutert Landrat und Schuldezernent Jan Weckler.
Während die reguläre Laufzeit des Programms auf den 30. April begrenzt ist, können Baumaßnahmen nun bis zum 31. August fertiggestellt und abgerechnet werden.
Aktuell prüft der Wetteraukreis, an welchen Schulen noch kurzfristig entsprechende Baumaßnahmen wie beispielsweise die Ertüchtigung von Fenstern, die Anbringung von Absturzsicherungen oder der Einbau von ventilatorgestützten Zu- und Abluftsystemen umgesetzt werden können.
In den Unterrichtsräumen, die nicht ausreichend gelüftet werden können und für die bauliche Maßnahmen nicht möglich sind, kommen Luftreinigungsgeräte zum Einsatz, die ebenfalls aus dem Sondervermögen finanziert werden.
Bisher wurden schon 50 teils mobile, teils fest installierte Luftreinigungsgeräte zentral durch den Wetteraukreis beschafft und an insgesamt 19 Schulen geliefert. Bis Mitte März sollen noch 14 weitere Geräte an verschiedenen Schulen folgen.
Zur Beschaffung und Verwendung der Geräte orientiert sich der Kreis entsprechend der Vorgaben des Landes an den Empfehlungen der Kommission für Innenraumlufthygiene des Umweltbundesamtes (UBA), denen auch das Robert-Koch-Institut und die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene folgen.
Der Einsatz der Geräte sei laut UBA dann empfehlenswert, wenn keine ausreichende Frischluftzufuhr, zum Beispiel durch das Öffnen von zwei Fenstern, ermöglicht werden könne. In allen anderen Fällen sei das Lüften die Schutzmaßnahme der Wahl.
„Der Beginn des Wechselunterrichts für die Klassen eins bis sechs sowie die Sicherstellung der Notbetreuung stellt nicht zuletzt aufgrund der notwendigen Hygienemaßnahmen eine organisatorische Herausforderung für die Schulleitungen und Lehrkräfte dar.
Daher sollen die Maßnahmen vor allem dazu dienen, die Schulen bei den nächsten Schritten in Richtung einer Normalisierung des Unterrichtsbetriebs zu unterstützen“, so Landrat Weckler abschließend.