Anhaltende Trockenheit: Landrat erlässt Allgemeinverfügung
Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ab sofort untersagtWETTERAUKREIS. - Nachdem es in den Monaten Januar und Februar noch durchschnittlich geregnet hat und teilweise sogar kleinere Hochwasserereignisse verursacht wurden, sind ergiebige Niederschläge seit Anfang März eine Seltenheit.
Das Regendefizit aus den Jahren 2018 und 2019 konnte über das Winterhalbjahr nicht ausgeglichen werden. Nach wie vor ist es viel zu trocken.
„Was wir brauchen, ist ergiebiger Regen über mehrere Tage, der den Wasserhaushalt wieder ausgleicht“, sagt Landrat Jan Weckler.
Ein solcher ergiebiger Regen ist aber nicht in Sicht. Vielmehr wird erwartet, dass die Trockenheit auch in den nächsten Wochen weiter anhalten wird.
Manche Bäche sind zu Rinnsalen geschrumpft
Die Wasserführung in den oberirdischen Gewässern des Wetteraukreises ist in den vergangenen Wochen stark zurückgegangen. Stellenweise beginnen Gewässer schon gänzlich trocken zu fallen. Manche Bäche sind zu Rinnsalen geschrumpft.
Deshalb führt eine zusätzliche Belastung durch Wasserentnahmen sowohl im Einzelfall als auch in der Summenwirkung zu einer erheblichen und weitreichenden Beeinträchtigung des Ökosystems Fließgewässer.
„Wir haben uns aus diesem Grund entschieden, den Eigentümer- und Anliegerverbrauch zu beschränken. Ab sofort ist jegliche Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen unzulässig“, fasst Landrat Jan Weckler zusammen. Die Anordnung betrifft insbesondere die Eigentümer und Anlieger der Gewässer.
Nicht betroffen von der Verfügung sind Entnahmen im Rahmen wasserrechtlicher Erlaubnisse. Hier ergeben sich aber auch Beschränkungen aus der jeweiligen Erlaubnis selbst. Das Schöpfen mit Handgefäßen ist im Rahmen des Gemeingebrauchs weiterhin zulässig.
Wer also mit der Gießkanne am benachbarten Fluss Wasser schöpft, ist von dieser Regelung nicht betroffen. Der Einsatz von elektrisch oder Benzin betriebenen Pumpen ist hingegen verboten.
Gleichzeitig appelliert Landrat Jan Weckler an alle Bürgerinnen und Bürger, in jeglicher Hinsicht sparsam mit Wasser umzugehen.
Die aktuell erlassene Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt des Wetteraukreises veröffentlicht und gilt ab dem Tag der Bekanntgabe, also mit dem heutigen Donnerstag, 04. Juni.
Die Verfügung behält ihre Gültigkeit bis einschließlich 30. November 2020 oder bis auf Widerruf durch den Kreisausschuss des Wetteraukreises. Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung wird angeordnet.
Die Fachstelle Wasser und Bodenschutz weist darauf hin, dass die Einhaltung des Verbots im erforderlichen Umfang, insbesondere an wasserwirtschaftlich und ökologisch gefährdeten Gewässerabschnitten kontrolliert wird. Ein Verstoß kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Sinkende Pegelstände im Internet abrufbar
Wie sehr die Pegelstände in den Gewässern zurückgegangen sind, kann im Internet unter www.hlnug.de verfolgt werden. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie misst hessenweit regelmäßig an 108 Stellen die Pegelstände von Bächen und Flüssen.
In der Wetterau wird unter anderem an folgenden Bächen und Flüssen gemessen:
- an der Ulfa, zwischen Ulfa und Kohden,
- an der Nidda, bei Unter-Schmitten, Nieder-Florstadt, Ilbenstadt und Bad Vilbel,
- an der Nidder, bei Steinberg und Glauberg sowie in Nidderau-Windecken (Main-Kinzig-Kreis),
- am Seemenbach, in Büdingen,
- an der Wetter, vor Trais-Münzenberg und oberhalb von Friedberg-Bruchenbrücken,
- an der Usa, in Friedberg.