Anhaltende Trockenheit: Landrat erlĂ€sst AllgemeinverfĂŒgung

Das wird kĂŒnftig nicht mehr erlaubt sein: Wasserentnahmen aus der Usa mit Hilfe eines Gartenschlauches und einer elektrischen Pumpe.
WETTERAUKREIS. - Nachdem es in den Monaten Januar und Februar noch durchschnittlich geregnet hat und teilweise sogar kleinere Hochwasserereignisse verursacht wurden, sind ergiebige NiederschlÀge seit Anfang MÀrz eine Seltenheit.
Das Regendefizit aus den Jahren 2018 und 2019 konnte ĂŒber das Winterhalbjahr nicht ausgeglichen werden. Nach wie vor ist es viel zu trocken.
âWas wir brauchen, ist ergiebiger Regen ĂŒber mehrere Tage, der den Wasserhaushalt wieder ausgleichtâ, sagt Landrat Jan Weckler.
Ein solcher ergiebiger Regen ist aber nicht in Sicht. Vielmehr wird erwartet, dass die Trockenheit auch in den nÀchsten Wochen weiter anhalten wird.
Manche BĂ€che sind zu Rinnsalen geschrumpft
Die WasserfĂŒhrung in den oberirdischen GewĂ€ssern des Wetteraukreises ist in den vergangenen Wochen stark zurĂŒckgegangen. Stellenweise beginnen GewĂ€sser schon gĂ€nzlich trocken zu fallen. Manche BĂ€che sind zu Rinnsalen geschrumpft.
Deshalb fĂŒhrt eine zusĂ€tzliche Belastung durch Wasserentnahmen sowohl im Einzelfall als auch in der Summenwirkung zu einer erheblichen und weitreichenden BeeintrĂ€chtigung des Ăkosystems FlieĂgewĂ€sser.
âWir haben uns aus diesem Grund entschieden, den EigentĂŒmer- und Anliegerverbrauch zu beschrĂ€nken. Ab sofort ist jegliche Wasserentnahme aus BĂ€chen und FlĂŒssen unzulĂ€ssigâ, fasst Landrat Jan Weckler zusammen. Die Anordnung betrifft insbesondere die EigentĂŒmer und Anlieger der GewĂ€sser.
Nicht betroffen von der VerfĂŒgung sind Entnahmen im Rahmen wasserrechtlicher Erlaubnisse. Hier ergeben sich aber auch BeschrĂ€nkungen aus der jeweiligen Erlaubnis selbst. Das Schöpfen mit HandgefĂ€Ăen ist im Rahmen des Gemeingebrauchs weiterhin zulĂ€ssig.
Wer also mit der GieĂkanne am benachbarten Fluss Wasser schöpft, ist von dieser Regelung nicht betroffen. Der Einsatz von elektrisch oder Benzin betriebenen Pumpen ist hingegen verboten.
Gleichzeitig appelliert Landrat Jan Weckler an alle BĂŒrgerinnen und BĂŒrger, in jeglicher Hinsicht sparsam mit Wasser umzugehen.
Die aktuell erlassene AllgemeinverfĂŒgung wird im Amtsblatt des Wetteraukreises veröffentlicht und gilt ab dem Tag der Bekanntgabe, also mit dem heutigen Donnerstag, 04. Juni.
Die VerfĂŒgung behĂ€lt ihre GĂŒltigkeit bis einschlieĂlich 30. November 2020 oder bis auf Widerruf durch den Kreisausschuss des Wetteraukreises. Die sofortige Vollziehung der AllgemeinverfĂŒgung wird angeordnet.
Die Fachstelle Wasser und Bodenschutz weist darauf hin, dass die Einhaltung des Verbots im erforderlichen Umfang, insbesondere an wasserwirtschaftlich und ökologisch gefĂ€hrdeten GewĂ€sserabschnitten kontrolliert wird. Ein VerstoĂ kann mit empfindlichen BuĂgeldern geahndet werden.
Sinkende PegelstÀnde im Internet abrufbar
Wie sehr die PegelstĂ€nde in den GewĂ€ssern zurĂŒckgegangen sind, kann im Internet unter www.hlnug.de verfolgt werden. Das Hessische Landesamt fĂŒr Naturschutz, Umwelt und Geologie misst hessenweit regelmĂ€Ăig an 108 Stellen die PegelstĂ€nde von BĂ€chen und FlĂŒssen.
In der Wetterau wird unter anderem an folgenden BĂ€chen und FlĂŒssen gemessen:
- an der Ulfa, zwischen Ulfa und Kohden,
- an der Nidda, bei Unter-Schmitten, Nieder-Florstadt, Ilbenstadt und Bad Vilbel,
- an der Nidder, bei Steinberg und Glauberg sowie in Nidderau-Windecken (Main-Kinzig-Kreis),
- am Seemenbach, in BĂŒdingen,
- an der Wetter, vor Trais-MĂŒnzenberg und oberhalb von Friedberg-BruchenbrĂŒcken,
- an der Usa, in Friedberg.