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Corona: Ausgangssperre ab 15. Dezember

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Ab Dienstag, 15. Dezember 2020, gilt im Wetteraukreis eine nächtliche Ausgangssperre sowie ein ganztägiges Alkoholverbot im öffentlichen Raum.

Nach der 5. Allgemeinverfügung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Wetteraukreis gilt die Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr sowie ein ganztägiges Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Bereich.

Damit setzt der Wetteraukreis das erweiterte Eskalationskonzept des Landes Hessen um, das in Regionen mit besonders hohem Infektionsgeschehen zusätzliche Maßnahmen vorsieht.

Ab einem Schwellenwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche an drei Tagen in Folge und diffusem Infektionsgeschehen greift demnach die Stufe 6 des Eskalationskonzepts des Landes.

Am Samstag, 12. Dezember, wurde dieser Schwellenwert mit einer Inzidenz von 235,4 laut täglichem Bulletin des Hessischen Sozialministeriums erstmals überschritten.

Am Sonntag, 13., lag der Wert bei 149,6. Am (heutigen) Montag, 14. Dezember, liegt die Inzidenz im Wetteraukreis bei 174,6. Die Verfügung gilt vorerst bis zum Donnerstag, 24. Dezember, um 18 Uhr.

In der vergangenen Woche sind die Zahlen im Wetteraukreis deutlich angestiegen, unter anderem hatte es Ausbrüche in vielen Alten- und Pflegeheimen gegeben. Landrat Jan Weckler erklärt: „Auch darüber hinaus haben wir es mit einem diffusen Infektionsgeschehen zu tun.

Die Situation in den Krankenhäuern ist weiter sehr ernst. Wir müssen jetzt handeln, damit das Gesundheitssystem nicht kollabiert. Die vom Land Hessen vorgeschriebene Ausgangssperre hat auch eine gewisse Symbolkraft, um die Ernsthaftigkeit der Lage zu betonen.“

Am heutigen Montagnachmittag hatte die Kreisspitze in einer Telefonkonferenz mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern die Inhalte der Allgemeinverfügung besprochen und für die gemeinsame Umsetzung geworben.

„Uns ist bewusst, dass diese weitere Verschärfung der Kontaktbeschränkungen für die Menschen in der Wetterau gerade in der Vorweihnachtszeit eine erhebliche Belastung darstellt. Wir können nur alle gemeinsam versuchen, die Infektionszahlen wieder in den Griff zu bekommen“, betonen Landrat Jan Weckler, Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch und Kreisbeigeordneter Matthias Walther.

Der Appell der Kreisspitze lautet einhellig: Unnötige Kontakte vermeiden, Abstand halten und Hygienebestimmungen einhalten.

Zusätzlich zur Ausgangssperre gilt im Kreisgebiet bis zum 24. Dezember ein Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Bereich, auch darf kein Alkohol zum sofortigen Verzehr abgegeben werden.

Landrat Jan Weckler wirbt zudem dafür, dass auch die Einzelhändler im Wetteraukreis die neuen Regelungen unterstützen.

„Wir empfehlen, die Geschäfte freiwillig spätestens um 20:30 Uhr zu schließen, damit die Menschen nach 21 Uhr nicht mehr ohne guten Grund draußen auf den Straßen unterwegs sind. Die Pandemie verlangt uns allen weiterhin viel Rücksichtnahme und Geduld ab, wir hoffen auf das Verständnis und die Einsicht der Bürgerinnen und Bürger“, so Weckler.

Die Ausgangssperre gilt für das Gebiet des Wetteraukreises in der Zeit zwischen 21 Uhr und 5 Uhr. Während dieser Zeit ist das Verlassen der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses nur aus wichtigen Gründen erlaubt.

Zu den Ausnahmen zählen beispielsweise die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst.

Es dürfen aber auch Menschen wegen medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen unterwegs sein.

Dies gilt auch für die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, für die Begleitung und die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, für die Begleitung Sterbender und die Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen.

Darüber hinaus dürfen Tiere in diesem Zeitraum außerhalb der Wohnung versorgt werden und es ist möglich, in der Tierseuchenbekämpfung- und -prävention tätig zu sein.

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine Bescheinigung ausstellen, damit diese nachweisen können, warum sie trotz Ausgangssperre unterwegs sind. Auch der Durchgangsverkehr ist weiterhin erlaubt.

„Bei der Auslegung der Ausgangssperre sollte es nicht darum gehen, mögliche Schlupflöcher zu finden, um sich außerhalb der Wohnung aufhalten zu können.

Es geht vielmehr um Frage, was in diesem Zeitraum tatsächlich dringend erforderlich ist und auf was verzichtet werden kann“, betont Landrat Weckler. Polizei und Ordnungsbehörden sind informiert.