Landrat Joachim Arnold legt Mietobergrenzen 2018 vor
WETTERAUKREIS. - Wie groĂ darf eine Wohnung sein, wie viel darf sie kosten und was ist angemessen? Eine Frage, die besonders fĂŒr den von Bedeutung ist, der Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung bezieht. Die Mietobergrenzen sind unterschiedlich.
So darf in Friedberg eine Wohnung fĂŒr eine Person höchstens 410 Euro kosten, in Kefenrod 310 Euro. Anfang Dezember legte Landrat Arnold die neuen Mietobergrenzen vor. Sie gelten ab 1. Januar 2018.
Um die Grenzen fĂŒr angemessene Miete beurteilen zu können verlangt das Bundessozialgericht von den Kommunen ein schlĂŒssiges Konzept. Am 1. Januar 2014 trat dieses in Kraft und wurde nun angepasst. Dies erfolgt in Anlehnung an das SGB II, wonach der Mietspiegel alle zwei Jahre ĂŒberprĂŒft und wenn nötig angepasst werden soll.
Wichtig war es, tatsĂ€chliche Wohnungspreise zu Grunde zu legen. Dazu wurden von September 2015 bis Juni 2017 15.690 DatensĂ€tze â jeder Datensatz entspricht einer Wohnung â aus fĂŒnf Quellen ausgewertet: Tageszeitungen, Wohnungsinserate, Internet (zum Beispiel Immobilienscout), Amt fĂŒr Bodenmanagement. ZusĂ€tzlich wurden Daten aus dem SGB II, SGB XII und dem öffentlichen Wohnungsbau einbezogen.
Anhand dieser Daten wurde geprĂŒft, ob innerhalb von vier VergleichsrĂ€umen ausreichend Wohnraum zu den neu berechneten Werten der Mietobergrenzen verfĂŒgbar ist. Dies hat sich bestĂ€tigt. Die Mietobergrenzen sind in der Regel höher als die aus dem Jahr 2016, in jeweils zwei FĂ€llen sind sie gleich geblieben oder gesunken. Die Anwendung der neuen Mietobergrenzen bedeutet fĂŒr die laufenden FĂ€lle des Jobcenters Mehrkosten in Höhe von rund 463.000 Euro, das entspricht 1,13 Prozent.
Vier VergleichsrÀume im Wetteraukreis
Um der heterogenen Struktur des Wetteraukreises Rechnung zu tragen wurde er in vier RĂ€ume untergliedert:
Vergleichsraum I: Bad Nauheim, Bad Vilbel, Friedberg, Karben, Niddatal, Ober-Mörlen, Rosbach, Wöllstadt
Vergleichsraum II: Altenstadt, Butzbach, Echzell, Florstadt, MĂŒnzenberg, Reichelsheim, Rockenberg, Wölfersheim
Vergleichsraum III: BĂŒdingen, Glauburg, Limeshain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt
Vergleichsraum IV: Gedern, Hirzenhain, Kefenrod
Wie viel Quadratmeter sind angemessen?
Dies ist eine Frage, die das Bundessozialgericht in einem Urteil definiert hat: Zur Bestimmung der Angemessenheit der WohnungsgröĂe ist auf die Werte zurĂŒckzugreifen, welche die LĂ€nder aufgrund des Gesetzes ĂŒber die soziale Wohnraumförderung festgesetzt haben.
Einer Person stehen aktuell bis zu 50 Quadratmeter zu, zwei Personen bis zu 60 Quadratmeter oder zwei WohnrĂ€ume, drei Personen bis zu 75 Quadratmeter oder drei WohnrĂ€ume. Jede weitere Person nach Bedarf maximal zwölf Quadratmeter zusĂ€tzlich oder ein weiterer Wohnraum. KĂŒche oder NebenrĂ€ume zĂ€hlen nicht zur WohnflĂ€che.
Und so wurde berechnet
FĂŒr jede Stadt und jede Gemeinde wurde zunĂ€chst die Anzahl der angebotenen Wohnungen nach Kaltmiete und Quadratmeter erfasst. Auf Basis der angemessenen WohnungsgröĂe wurde dann der tatsĂ€chlich auf dem Wohnungsmarkt an diesem Ort herrschende durchschnittliche Quadratmeterpreis errechnet.
Dabei wurden ohne Ausnahme alle Wohnungen, auch solche der gehobenen Klasse, einbezogen. SchlieĂlich sollte der tatsĂ€chlich angebotene Wohnraum abgebildet werden.
Stehen einer Person 50 Quadratmeter zu, so ergab dies bei allen verfĂŒgbaren Wohnungen bis zu dieser GröĂe zum Beispiel fĂŒr Friedberg einen durchschnittlichen Quadratmeterpreis von 8,20 Euro. Dieser wurde mit der zustehenden Quadratmeterzahl multipliziert und ergab eine Mietobergrenze von 410 Euro.
Mit den Mietobergrenzen 2018 liegen nun aktualisierte Werte zur Frage angemessener Mietpreise fĂŒr den Wetteraukreis vor. Im Vergleich 2016 zu 2018 zeigt sich, dass Wohnungen fĂŒr eine Person vom Mietpreis her mit durchschnittlich 12 Prozent die gröĂten Steigerungsraten aufweisen. Eine Herausforderung bleibt die Schaffung von zusĂ€tzlichem bezahlbarem Wohnraum.