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Tierseuchen: Geflügelpest und Co. hielten das Veterinäramt auch im Jahr 2016 in Atem

Die Untersuchungspflicht für BHV-1 gilt nach wie vor.

Auch vor Greifvögeln macht die Vogelgrippe nicht halt.

Dr. Tammer wird bei der Probennahme von dem 90-jährigen Seniorchef unterstützt.

Dem Auftreten der RHD-2 fielen viele Kaninchen zum Opfer.

Um erneute Ausbrüche von BTV zu vermeiden ist die Impfung empfehlenswert.

WETTERAUKREIS. - Landrat Joachim Arnold und der Leiter des Veterinäramtes Dr. Rudolf Müller blicken auf ein ereignisreiches Jahr 2016 zurück. Nicht allein altbekannte Seuchen waren zu bewältigen, sondern auch Krankheiten, die sowohl Pferde- als auch Kaninchenhalter beunruhigten, traten 2016 auf und führten zu zahlreichen Erkrankungs- und Todesfällen.

Bereits im November des Jahres 2015 kam das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in seiner Risikoeinschätzung zu dem Schluss, dass das Risiko eines Eintrages von dem Virus der Blauzungenkrankheit (BTV), Serotyp-4 von Südosten (Rumänien, Bulgarien) und Serotyp-8 von Südwesten (Frankreich), auf das Bundesgebiet wahrscheinlich bis hoch ist.

Rechtzeitige Impfung schützt vor Blauzungenepidemie

Eine Blauzungenepidemie unter Wiederkäuern würde in Deutschland wieder zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden und großem Leiden der Tiere führen. Angesichts der guten Erfahrungen, die bereits im Jahr 2007 mit Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit gemacht wurden, stellte die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StlKo Vet) fest, dass die effiziente Bekämpfung dieser Tierseuche nur durch die rechtzeitige Impfung von Schafen, Ziegen und Rindern erreicht werden kann.

Neben der Tatsache, dass seit dem 30.06.2015 in der BRD ein generelles Impfverbot besteht, so dass selbst eine freiwillige Impfung zu Beginn des Jahres 2016 nicht möglich war, stand auch kein geeigneter Impfstoff zur Verfügung.

Nicht zuletzt auch auf nachdrückliches Betreiben des Wetteraukreises wurde Anfang Mai die EG-Blauzungenbekämpfungs-Durchführungsverordnung endlich dahingehend geändert, dass empfängliche Tiere mit Genehmigung der zuständigen Behörde mit inaktiviertem Impfstoff geimpft werden durften. Hiervon machten zahlreiche Schaf- und Ziegenhalter Gebrauch und erfreulicherweise gab es 2016 im Wetteraukreis keinen Fall von Blauzungenkrankheit.

Auch gegen Leptospirose muß vorgesorgt werden

Bei einem Fuchs, der im Januar zur Untersuchung auf Tollwut in den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor nach Gießen gebracht worden war, wurden Leptospiren nachgewiesen. Leptospiren sind die Erreger der Leptospirose, eine Erkrankung, die überall auf der Welt sowohl bei Tieren als auch bei Menschen auftritt. Leptospiren werden von infizierten Tieren im Urin ausgeschieden.

Die Infektion erfolgt durch Kontakt über die Haut oder Schleimhäute. Als derzeitiger Hauptübertragungsweg gilt der Kontakt mit Rattenurin über verunreinigtes Wasser. Die Inkubationszeit beträgt fünf bis sieben Tage. In dieser Zeit verbreitet sich der Erreger im Blut, worauf der Körper mit der Bildung von Antikörpern reagiert.

Bei einer Leptospirose zeigen sich ähnliche Symptome wie bei einer Grippe: Abgeschlagenheit, Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Appetitlosigkeit und auch Erbrechen und Gelbsucht. Im Gegensatz zum Mensch werden Hunde im Rahmen der regelmäßigen Impfung gegen Leptospirose geimpft und sind dadurch geschützt. Sie können die Erkrankung daher nicht ausbilden und so auch nicht auf den Menschen übertragen.

Zuchtbulle an bösartigem Katarrhalfieber (BKF) erkrankt

Im Mai wurde von dem Hoftierarzt einer Mutterkuhherde der Verdacht geäußert, dass ein Zuchtbulle an bösartigem Katarrhalfieber (BKF), einer Viruserkrankung erkrankt wäre. Er hatte das Tier symptomatisch mit entzündungshemmenden und schmerzstillenden Substanzen behandelt.

Von amtstierärztlicher Seite wurde nach der Untersuchung des Tieres der Verdacht bestätigt. Der Bulle zeigte zum Zeitpunkt der Kontrolle ein deutlich gestörtes Allgemeinbefinden, 37,5°C Körperinnentemperatur und die Hornhaut beider Augen war stark getrübt, das Sehvermögen offensichtlich nicht mehr vorhanden. Das Tier speichelte stark und das Zahnfleisch war im Bereich des Übergangs zu den Zahnhälsen entzündlich gerötet.

20 Meter entfernt von der Weide, auf der sich das Rind vorher befand, wurden Schafe, mögliche Überträger der BKF, gehalten. Im vorangegangenen Herbst waren über die betroffene Weide zudem Schafe gezogen. Durch die Untersuchung umgehend entnommener Blutproben konnte vom Landesbetrieb Hessisches Landeslabor in Gießen der Verdacht auf BKF bestätigt werden.

Listeriose nachgewiesen

Im Juni 2016 wurde ein Rind eines Milchviehbestandes, das an starken zentralnervösen Störungen litt, in Absprache mit dem Tierbesitzer euthanasiert. Von amtstierärztlicher Seite wurde aufgrund der deutlichen klinischen Symptomatik der Verdacht des Hoftierarztes auf Listeriose bestätigt. Nach dem Befund des Landesbetriebes Hessisches Landeslabor Gießen konnte bakteriologisch eine Infektion des Gehirns mit Listeria monocytogenes, dem Erreger der Listeriose, nachgewiesen werden.

Bei einer Stute, die an starken zentralnervösen Störungen litt und in der Veterinärklinik der Justus-Liebig-Universität Gießen zur weiteren Untersuchung und Behandlung eingestellt war, wurde ebenfalls Listeriose nachgewiesen. Das Institut für Hygiene und Infektionskrankheiten kam seiner Meldepflicht nach und teilte den Befund hiesigem Veterinäramt mit.

Der Wetteraukreis ist weiterhin tollwutfrei

Deutschland ist seit August 2008 frei von Tollwut. Weiterhin müssen aber im Rahmen des von der EU vorgegebenen Monitorings verhaltensgestörte oder anderweitig auffällige erlegte wild lebende Füchse, Marderhunde und Waschbären auf den Erreger der Tollwut, einem Virus, untersucht werden. Alle 50 aus dem Wetteraukreis untersuchten Tiere waren Tollwut-negativ.

Im Juni wurde ein erwachsener, kastrierter Kater aus Roßbach aufgrund des vom Tierbesitzer und dem konsultierten Tierarzt geäußerten Tollwutverdachts euthanasiert und zur weiteren Untersuchung in den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor nach Gießen gebracht. Die Katze lebte als Freigänger und war nicht gegen Tollwut geimpft. Sie hatte morgens begonnen, stark zu speicheln, wurde am Nachmittag auffallend aggressiv und hatte die Besitzerin gekratzt.

Die Untersuchung auf Tollwut verlief negativ, die Ursache der Verhaltensauffälligkeiten der Katze blieb trotz weiterer pathologisch-anatomischer, pathologisch-histologischer, allgemein mikrobiologischer, virologischer und parasitologischer Untersuchungen unklar.

Bei illegalen Hundehändlern gekaufte Welpen können Krankheiten mitbringen

Über verschiedene genehmigte Tierhilfsorganisationen aber auch über illegale Hundehändler werden derzeit extrem viele Tiere aus dem Ausland nach Deutschland gebracht, so Dr. Isabell Tammer, Leiterin des Fachgebietes Tierseuchen.

Letztere importieren die Welpen ohne die nötigen Impfungen und lassen die Tiere dann von hier ansässigen praktischen Tierärzten impfen, so dass diese Welpen der Anschein einer deutschen Identität gegeben wird. Dieses Verfahren ist bekannt, lässt sich aber nur schwer beweisen. Diese Welpen können jederzeit an Tollwut erkranken und stellen eine Gefahr für jede Familie dar.

Noch gelingt es nicht, diesen Händlern, die auch im Wetteraukreis agieren, das Handwerk zu legen, daher appelliert Dr. Tammer an jeden potentiellen Hundekäufer, nur Tiere von nachweislich behördlich genehmigten Züchtern oder Händlern zu kaufen. „Würden bei solchen obskuren und kriminellen Gestalten keine Welpen gekauft werden, würde sich dieser illegale Handel totlaufen“, resümiert sie.

Gefahr auch bei mitgebrachten Tieren aus dem Ausland

Ebenso besteht große Gefahr, wenn auf Auslandsreisen in außereuropäische Länder aus falsch verstandener Tierliebe Hunde oder Katzen mit unbekanntem Tollwutstatus mit nach Hause genommen werden. Die Tollwut ist eine für den Menschen immer noch tödliche Bedrohung. Nach Ausbruch der klinischen Erscheinungen ist sie unheilbar.

Nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation sterben jährlich etwa 55.000 Menschen an dieser Infektion. Das Veterinäramt weist daher eindringlich darauf hin, in ihrem Verhalten auffällige Hunde, Katzen oder auch Wildtiere nicht anzufassen und Kontakt mit diesen zu meiden.

Im Juni und im Juli wurden bei jeweils einem jungen Waschbären, die im Verdacht auf Tollwut und Staupe zur Abklärungsuntersuchung in den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor nach Gießen verbracht worden waren, das Canine Adenovirus Typ 1 (CAV-1) nachgewiesen. CAV-1 ist Verursacher der weltweit auftretenden Hepatitis contagiosa canis (Hcc, Rubarth-Kranheit, Ansteckende Leberentzündung der Hunde).

Die Hcc betrifft vor allem Hunde, aber auch Füchse, Wölfe, Kojoten, Stinktiere und Bären können daran erkranken. Die Infektion erfolgt über die Aufnahme infizierten Materials. Das Virus vermehrt sich zunächst sich zunächst in den Tonsillen und Peyerschen Platten. Nach einer anschließenden Virämie kommt es zur Besiedlung und Schädigung von vor allem Gefäßendothelien und Kupferzellen der Leber.

Die Virusausscheidung erfolgt über Urin, Kot und Sekrete. Verläufe ohne Anzeichen von Krankheitssymptomen sind am häufigsten. Bei ungeimpften Jungtieren treten jedoch akute und perakute Formen mit Todesfällen auf. Bei akuten Erkrankungen stehen Symptome wie Fieber, Apathie, erhöhter Durst, Erbrechen, Durchfall, Abmagerung, abdominale Schmerzen und Ikterus im Vordergrund. Für den Menschen ist die Infektion völlig ungefährlich.

Mehrere Tiere nach Pferdeherpes-Infektion gestorben

Auf einem Reiterhof im Kreis Limburg-Weilburg brach im Juli eine Pferdeherpes-Infektion (EHV1 und EHV4) aus, in deren Folge mehrere Pferde verstarben.

Pferdeherpes ist weder melde- noch anzeigepflichtig und so erfuhren die Amtstierärzte des Wetteraukreises lediglich aus Reiterkreisen, dass ein Infektionsgeschehen stattfindet. Auch als die Erkrankung in den Veterinärkliniken der Justus-Liebig-Universität Gießen auftrat, wurden die Veterinärämter nicht entsprechend informiert.

Der Ausbruch der Krankheit führte verständlicherweise bei vielen Pferdehaltern zu großen Ängsten und enormer Unsicherheit. In unzähligen Telefonaten und schriftlichen Stellungnahmen wurden die Pferdebesitzer über Möglichkeiten der Prophylaxe, die Krankheitsverläufe und die Maßnahmen bei Verdacht der Infektion informiert. Zudem erfolgte in der örtlichen Presse eine ausführliche fachliche Stellungnahme zum Equinen Herpesvirus, die eine überaus positive Resonanz hatte.

Hochansteckende RHD bringt vielen Kaninchen den Tod

Im August häuften sich die Meldungen von plötzlichen Todesfällen bei Kaninchen. Wie sich herausstellte, handelte es sich hierbei um eine relativ neue Variante des Virus, das die Chinaseuche der Kaninchen (hämorrhagische Krankheit der Kaninchen, RHD) hervorruft. Die RHD ist eine durch Caliciviren verursachte hochansteckende und für Kaninchen fast immer tödlich verlaufende Erkrankung.

Einen Impfstoff gab es zu der Zeit in Deutschland nicht, konnte aber mit entsprechender Genehmigung aus dem europäischen Ausland bezogen werden. Praktizierende Tierärzte, die zu einer Krisensitzung nach Nidda geladen hatten, wurden von den Amtstierärzten des Wetteraukreises fachlich unterstützt. Zudem erfolgte eine ausführliche Pressemitteilung, die eine große positive Resonanz der verunsicherten Kaninchenhalter zur Folge hatte.

Yersiniosen führen auch bei Menschen zu Dünndarmerkrankungen

Im Laufe des letzten Jahres wurden bei einem Feldhasen, einem Fuchs und einem Mäusebussard Yersinien nachgewiesen. Unter der Sammelbezeichnung Yersiniose werden die durch Yersinien verursachten Krankheitsbilder zusammengefasst.

Die Bakterien verursachen bei Nagetieren, Hasenartigen, Hundeartigen und Vögeln eine Erkrankung mit tuberkuloseähnlichen Symptomen. Die Infektion beim Menschen führt zu Dünndarmerkrankungen mit Befall der Lymphknoten.

Yersiniosen werden beim Menschen hauptsächlich durch den Verzehr von rohen oder nicht ausreichend gegarten Schweinefleischerzeugnissen bzw. durch mit Yersinia enterocolitica kontaminierte andere Lebensmittel verursacht. Eine weitere Infektionsquelle können auch Haustiere sein.

Salmonellose bei Mutterkuhherde geheilt

In einer Mutterkuhherde wurde im September bei einem Kalb Salmonellose festgestellt. Der Bestand wurde daraufhin gesperrt Die bakteriologische Untersuchung der Kotproben von 38 Rindern ergab bei zwei weiteren Kälbern positive Salmonellenbefunde.

In Absprache mit dem Hoftierarzt und dem Tierhalter wurde neben anderen therapeutischen Maßnahmen ein Vakzine verabreicht mit deren Hilfe der Bestand saniert werden konnte. Die im Dezember folgende Abschlussuntersuchung der Kotproben ergab einen negativen Salmonellenbefund. Die Bestandssperre konnte daher wieder aufgehoben werden.

Auch bei einem Kalb, das in der Veterinärklinik der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Behandlung eingestellt war und dort verendete, wurde Salmonellose diagnostiziert. Zwei der in derselben Abteilung untergebrachten Tiere waren zwischenzeitlich in den Wetteraukreis verbracht worden.

Als Kontakttiere wurden sie nachuntersucht. Die bakteriologische Untersuchung beider Kotproben ergab einen negativen Salmonellenbefund. Die vorübergehend verhängte Sperre der jeweiligen Betriebsabteilungen konnte somit wieder aufgehoben werden.

„Geflügelpest“ noch immer ein Thema

Mit dem Vogelzug kehrte gegen Ende des Jahres eine altbekannte Zoonose zurück: die Vogelgrippe, auch „Geflügelpest“ genannt.

Erstmals am 08. November 2016 wurde bei mehreren verendeten Wasservögeln am Plöner See in Schleswig Holstein das Virus der Geflügelpest nachgewiesen. Dies war der Startschuss für eine nachfolgende Ausbreitung in ganz Deutschland und sogar über ganz Europa und das in bisher ungekanntem Ausmaß.

Es handelt sich hierbei um eine Infektion der Vögel mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus H5N8, die für die verschiedenen Vogelarten unterschiedlich gefährlich ist. Hühner sterben innerhalb weniger Tage, Wassergeflügel hingegen scheint widerstandsfähiger zu sein.

Anfang Dezember 2016 erreichte die Geflügelpest auch den Wetteraukreis. Bei einem in Reichelsheim aufgefundenen Habicht wurde die Erkrankung hier erstmals diagnostiziert. Restriktionsgebiete, in denen die dortigen Geflügelhaltungen untersucht wurden, in denen die Jagd auf Federwild und der Freilauf von Hunden und Katzen untersagt sind, wurden eingerichtet.

Zudem gelten für ganz Hessen nach wie vor die landesweite Stallpflicht und das Verbot von Geflügelschauen. Ende Dezember folgte im Wetteraukreis der zweite Fall. Bei einer ebenfalls in Reichelsheim tot aufgefundenen Elster hatte sich der Verdacht auf die hochpathogene Form der Influenza ebenfalls bestätigt. Diese Elster war der sechste bestätigte Fall des aktuellen Vogelgrippeerregers in Hessen.

Aktuelles Vogelgrippevirus für den Menschen nicht gefährlich

Oberstes Ziel der Veterinärbehörde ist es, eine Übertragung des Virus auf geflügelhaltende Betriebe zu verhindern. In einem solchen Fall müsste der gesamte Bestand getötet werden, was der Super-Gau für die Betriebe wäre.

Glücklicherweise ist die aktuell grassierende Variante des Grippevirus nicht für den Menschen gefährlich, denn eine Erkrankung durch dieses Virus ist beim Mensch bislang weltweit nicht nachgewiesen.

Da jedoch von möglichen Varianten des Virus eine nicht vollständig auszuschließende Gefahr für die menschliche Gesundheit einhergeht, werden jährlich die Wildvogel- und Hausgeflügelbestände im Rahmen eines EU-weiten Monitorings auf das Vorliegen dieser Krankheit untersucht. Im Wetteraukreis wurden Kotproben von 164 Wildvögeln (hauptsächlich Wildgänse und Störche) gesammelt. Alle Proben wurden mit negativem Ergebnis getestet.

Gefahr der Afrikanischen Schweinepest besteht noch immer

Die Gefahr, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) aus den östlichen EU-Staaten auf den Westen überschwappt, besteht nach wie vor. Aus Polen und den baltischen Staaten Litauen, Lettland und Estland wurden im Laufe des letzten Jahres weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest gemeldet.

Die dort getroffenen, restriktiven Maßnahmen, wie Sperre der Gehöfte und Tötung aller Schweine, haben bis dato die Seuche nicht zum Erliegen gebracht, konnten allerdings eine weitere Ausbreitung nach Westen vorläufig verhindern.

Vor allem besteht eine große Gefahr durch aus diesen Ländern mitgebrachten Lebensmitteln. Ein aus dem Fleisch infizierter Tiere hergestelltes Wurstbrot, das unachtsam auf einer Raststätte weggeworfen wird, stellt ein hohes Risiko für Wildschweine dar. Diese Tiere können sich über die Aufnahme der Wurst infizieren, das Virus verbreiten und es kann so in die Hausschweinebestände verschleppt werden.

Überwachung zur Früherkennung intensiviert

Experimentell wurde gezeigt, dass schon sehr geringe Virusmengen für eine Infektion ausreichen können. Aus den genannten Gründen wurde die Überwachung im Sinne der Früherkennung intensiviert. Fallwild als Indikatorgruppe für einen möglichen Eintrag nach Deutschland wird deshalb umgehend untersucht.

Die Jägerschaft war und ist, wie in den vergangenen Jahren, aktiv an der Früherkennung beteiligt und entnimmt Blut- oder Tupferproben bei Fallwild und erlegten Wildschweinen und leistet so einen wertvollen Beitrag zum Schutz der wertvollen Haustierbestände.

Neben der Afrikanischen Schweinepest ist es weiterhin nötig, auch die Klassische Schweinepest (KSP) nicht zu vernachlässigen und durch ein stetiges Überwachungsprogramm im Auge zu behalten. So wurden auch 2016 in den Jagdrevieren des Wetteraukreises dank der Mitwirkung der Jägerschaft insgesamt 107 Blutproben auf Schweinepest untersucht. Alle Blutproben waren negativ.

Krankheitsursache blieb im Unklaren

Ein praktizierender Tierarzt stellte in einem Bestand mit vier Minipigs bei einem Schwein deutliche Hautveränderungen, leicht gestörtes Allgemeinbefinden und Fieber fest. Er äußerte, da die medikamentelle Behandlung nicht anschlug, den Verdacht auf klassische Schweinepest.

Bei dem nachfolgenden Bestandsbesuch durch Dr. Tammer zeigten alle Tiere ein ungestörtes Allgemeinbefinden, die beschriebenen Hautveränderungen waren nur noch als kleine Rötungen wahrnehmbar. Bei dem erkrankten Tier wurde eine Blutprobe entnommen, die zur Diagnostik an das Veterinäruntersuchungsamt Gießen weitergeleitet wurde. Der Schweinepestverdacht bestätigte sich nicht. Die Ursache der Erkrankung blieb letztlich im Unklaren.

Wildschweine aus Jagdbezirken im Raum Ortenberg, Florstadt und Nidda erkrankt

Die durch das Wildschweinepest-Monitoring gewonnenen Blutproben werden regelmäßig auch auf das Vorliegen der Aujeszky’schen Krankheit (AK) untersucht, damit auch diese Schweineseuche nicht aus den Augen verloren wird. Von allen untersuchten Blutproben wurden vergangenes Jahr drei Proben positiv getestet.

Die betroffenen Wildschweine stammten aus Jagdbezirken im Raum Ortenberg, Florstadt und Nidda. Auch hier ist ein Übertritt der Krankheit aus der Wildschweinepopulation in die Hausschweinebestände möglich, wobei allerdings in erster Linie Jagdhunde gefährdet sind. Bei Kontakt mit Blut oder durch Aufnahme von rohen Innereien eines infizierten Wildschweines können Hunde schwer erkranken und sterben.

Im Krankheitsverlauf zeigen sie tollwutartige Symptome, weshalb die Krankheit früher auch als „Pseudowut“ bezeichnet wurde. Da kein Impfstoff zum Schutz der Hunde zur Verfügung steht, ist größte Vorsicht geboten. Dass der Kontakt von Jagdhunden zu erlegten Wildschweinen so weit wie möglich vermieden werden sollte, belegt der letztjährige Todesfall eines solchen Hundes im Hunsrück.

Hessen EU-weit als BHV1-freie Region anerkannt

Nachdem 2015 die flächenweite Bekämpfung der Infektion mit dem BHV1-Virus (Bovinen Herpes Virus) der Rinder erfolgreich war, erhielt auch Hessen den sogenannten „Artikel 10-Status“ der EU. Das bedeutet, dass Hessen EU-weit als BHV1-freie Region anerkannt wird und so die letzten Handelshemmnisse fallen. Oberstes Ziel muss es nun sein, eine erneute Einschleppung der Viruserkrankung aus anderen, noch nicht sanierten Bundesländern oder EU-Mitgliedsstaaten zu verhindern.

In Deutschland ist seit dem 01. Januar 2011 die Bekämpfung der BVD/MD (Bovine Virusdiarrhoe) gesetzlich vorgeschrieben. Es handelt sich dabei um eine Viruserkrankung von Rindern, die vor allem bei Kälbern zu massiven Durchfällen mit Todesfolge führen kann.

Bei dieser Erkrankung treten neben der hohen Kälbersterblichkeit auch Aborte und Fehlgeburten auf. Durch die Ausmerzung der mit dem Virus permanent infizierten Tiere, trat auch 2016 im Wetteraukreis bisher kein einziger neuer Infektionsfall auf.

Aufgrund der die bestehenden Untersuchungspflicht für neugeborene Kälber wurden 2016 in Deutschland noch immer 0,03% positive Kälber entdeckt, die eine große Gefahr für sanierte Bestände darstellen. Aus diesem Grund wurde die gesetzliche Grundlage verschärft und stellt unter anderem durch die im Falle eines positiven Tieres zu verhängende Bestandssperre für 40 Tag eine große Belastung für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe dar.

Maul- und Klauenseuche (MKS) in Drittländern ein ständiges Risiko

Wiederkehrende Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Drittländern sind ein ständiges Risiko der Einschleppung des Virus in die EU und nach Deutschland. Beispielsweise ist die MKS in der Türkei oder in Afrika nach wie vor endemisch. Jedes Jahr werden dort zahlreiche Fälle gemeldet.

Auch in anderen Drittländern wie China kommt es immer wieder zu Ausbrüchen. Aus diesem Grund müssen die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben zwingend eingehalten werden. Es besteht die permanente Gefahr der Einschleppung u. a. über Touristen, Lebensmittel, Futtermittel sowie über Einstreumaterialien.

Gefährliche Virusinfektion für Schweine, Schafe, Rinder und andere Klauentiere, wie Kamele und Rehe

Die MKS ist eine hochansteckende Virusinfektion, die Schweine, Schafe, Rinder und andere Klauentiere, wie Kamele und Rehe, infizieren kann. Zu den Hauptsymptomen zählen sehr schmerzhafte flüssigkeitsgefüllte Blasen (Aphthen) vor allem im Maul und am Klauenssaum. Die Tiere haben daher Kaustörungen und lahmen, speicheln stark und haben hohes Fieber.

Bei erwachsenen Tieren kann die Krankheit nach 14 bis 30 Tagen ausgeheilt sein. Für Jungtiere hingegen endet sie meist tödlich. Für den Menschen stellt die Krankheit keine Gefahr dar. Sie kann aber bei Klauentieren verheerende Seuchenzüge hervorrufen mit immensen wirtschaftlichen Folgen wie bekanntermaßen 2001 in England geschehen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass sich alle in der Tierproduktion tätigen Landwirte dieser Gefahr der möglichen Einschleppung, die unter anderem auch durch den nahegelegenen Flughafen in Frankfurt permanent besteht, bewusst sind und sich entsprechend verhalten.

Gemäß einer EU-Richtlinie müssen jährlich über das Computerprogramm der Tierseuchenüberwachung schaf- und ziegenhaltende Betriebe zur Untersuchung auf Brucellose ausgewählt werden. Insgesamt wurden so im vergangenen Jahr ein Schaf und 31 Ziegen blutserologisch untersucht und erbrachten ausschließlich negative Ergebnisse.

Tierseuchenprophylaxe und –bekämpfung mehr als zufriedenstellend bewältigt

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass auch im vergangenen Jahr im Wetteraukreis die Tierseuchenprophylaxe und –bekämpfung von der Veterinärbehörde des Landratsamtes mehr als zufriedenstellend bewältigt wurde.

Dies konnte durch den großen Einsatz und das hohe Fachwissen aller Mitarbeiter sowie unter tatkräftiger Mitwirkung der Landwirte sowie der Jägerschaft gewährleistet werden. Allerdings wird nachdrücklich betont, dass die vielfältigen und stetig steigenden Anforderungen auf Dauer nur durch die Bereitstellung entsprechender, seit langem eingeforderter sowie ausführlich begründeter finanzieller Mittel durch das Land Hessen zu erfüllen sind.