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Zensus 2022: BetrĂŒgern nicht auf den Leim gehen

Eine Zensusbeauftragte befragt einen BĂŒrger an der HaustĂŒr. Foto: Pressedienst Wetteraukreis

WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Seit dem 15. Mai lÀuft der Zensus 2022. Dazu werden mehr als zehn Millionen Menschen in Deutschland persönlich zu ihrem Haushalt und ihrer Wohnungssituation befragt.

HierfĂŒr sind allein im Wetteraukreis rund 180 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte im Einsatz. Die Auskunft beim Zensus 2022 ist fĂŒr die AusgewĂ€hlten (etwa zwölf Prozent der Einwohner) verpflichtend.

Im Windschatten der VolkszĂ€hlung versuchen sich „Trittbrettfahrer“ und Schwindler als Erhebungsbeauftragte auszugeben so, Zugang zu den Wohnungen oder Daten zu erhalten.

„Wir als Wetteraukreis möchten deshalb die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger darĂŒber informieren, wie sie sich schĂŒtzen können und woran sie einen Erhebungsbeauftragten erkennen“, erklĂ€rt Landrat Jan Weckler.

Die ausgewĂ€hlten BĂŒrgerinnen und BĂŒrger erhalten zunĂ€chst eine postalische TerminankĂŒndigung mit Informationsmaterial. Auf dieser sind der Name und die Telefonnummer eines Interviewers beziehungsweise einer Interviewerin benannt, mit dem eine mögliche Terminverschiebung vereinbart werden kann.

Beim Termin haben die Erhebungsbeauftragten einen entsprechenden Erhebungsausweis dabei, dieser ist gesiegelt und in Verbindung mit dem Personalausweis gĂŒltig.

SĂ€mtliche Interviewerinnen und Interviewer sind geschult und angehalten, die Wohnung der betroffenen Auskunftspflichtigen nicht zu betreten, insofern sie nicht darum gebeten werden. Die Befragung nimmt nicht lĂ€nger als zehn bis fĂŒnfzehn Minuten in Anspruch.

Der entsprechende Fragebogen umfasst insgesamt zwölf Fragen, inklusive Stammdaten (Name, Vorname und Geburtsdatum. Es wird zusÀtzlich kurz die Wohnungssituation vor Ort abgefragt.

Es werden keine Bankdaten, Kreditkartennummern, persönlichen Passwörter oder sonstige Benutzerdaten erfragt, auch keine Sozialversicherungsnummern oder Auskunft ĂŒber das persönliche Einkommen. Auch Urlaubsplanung oder die eigene E-Mail-Adresse ist nicht Teil des Interviews.

„Geben Sie daher keine Angaben zur Bankverbindung, Einkommen oder Urlaubsplanung heraus. Sie mĂŒssen zudem keinen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen und sie leisten bei der Befragung keinerlei Unterschriften.

Auch wenn Ihnen Belohnungen, Reisegutscheine, Gewinnspiele oder Ă€hnliches angeboten wird, ist dies nicht Teil der Befragung und es handelt sich mit hoher wahrscheinlich um TrickbetrĂŒger“, warnt Landrat Jan Weckler.

GebÀude- und WohnungszÀhlung lÀuft parallel

Zeitgleich zum Zensus lÀuft derzeit die GebÀude- und WohnungszÀhlung (kurz: GWZ). Neben der Einwohnerzahl ermittelt der Zensus die Zahl der Wohnungen und GebÀude in Deutschland.

Weil es dafĂŒr keine flĂ€chendeckenden Register gibt, wurden und werden sĂ€mtliche EigentĂŒmerinnen und EigentĂŒmer von Wohnungen oder WohngebĂ€uden postalisch durch das Hessische Statistische Landesamt angeschrieben und gebeten, ĂŒber einen Online-Fragenbogen Angaben zur GrĂ¶ĂŸe, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete ihrer Wohnung beziehungsweise ihres WohngebĂ€udes zu machen.

Die Bearbeitung dieser GWZ liegt nicht bei der Erhebungsstelle des Wetteraukreises, diese ist ausschließlich fĂŒr die Belange von Auskunftspflichtigen in der Personenerhebung zustĂ€ndig. Richtige Ansprechpersonen sind die in dem Anschreiben genannten Servicenummern oder Mailadressen.