Erdauffüllungen nicht ohne Genehmigung
WETTERAUKREIS. - Erdauffüllungen und -aufschüttungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Darauf haben jetzt Landrat Jan Weckler und Fachdezernent Matthias Walther hingewiesen.
Die Wetterau ist für ihre fruchtbaren Böden bekannt. Sie wird auch als „die Kornkammer Hessens“ bezeichnet. Landrat Jan Weckler weist darauf hin, dass selbst bei einmaligem Aufbringen von minderwertigem Bodenmaterial auf vorher gutem Boden, die Bodenqualität langfristig vermindert ist.
Guter Mutterboden soll jedoch auch nicht einfach auf der Deponie landen. Für Erdauffüllungen sind somit Genehmigungen notwendig – zum Schutz der Bodenfruchtbarkeit und Ertragsfähigkeit.
In einem Genehmigungsverfahren wird unter anderem geprüft, ob es sich um eine Bodenverbesserung handelt oder nicht und ob die Erde mit Schadstoffen belastet ist.
Damit Böden nicht mit schlechter Erde belastet werden, illegal Bauschutt oder verunreinigter Aushub entsorgt wird, bedarf es einer gewissen Kontrolle. In den vergangenen Jahren kam es vermehrt vor, dass landwirtschaftliche Flächen ohne Prüfung des Erdmaterials und ohne Genehmigung aufgefüllt wurden.
Dies kann nicht nur teuer für den Verursacher werden, sondern verursacht auch bei Behörden einen Zeit- und Arbeitsaufwand. Erst kürzlich wurde ein Fall einer Aufschüttung mit verunreinigtem Bodenmaterial vor dem Amtsgericht Friedberg verhandelt.
Damit es erst gar nicht so weit kommt, rät Dezernent Matthias Walther dringend dazu, vorher Kontakt mit der Kreisverwaltung aufzunehmen.
Für qualitative Bodenverbesserungen ist immer eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Anträge dafür können sowohl beim Fachdienst Landwirtschaft, bei der Fachstelle Wasser- und Bodenschutz als auch bei der Fachstelle Naturschutz- und Landschaftspflege gestellt werden. Hierfür steht ein vorgefertigtes Formular bereit.
Aufschüttungen über 300m², welche keiner Bodenverbesserung dienen, sind baugenehmigungspflichtig und beim Fachdienst Bauordnung zu beantragen. Aufschüttungen bis 300m² bedürfen einer naturschutzrechtlichen Genehmigung.
Aushub, der aufgebracht werden soll, kann unter Umständen auch rechtlich als Abfall eingestuft werden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn er verunreinigt ist und die Aufschüttung lediglich eine teure Entsorgung ersetzen soll. In diesem Fall sind Kommunen und die Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt beim Regierungspräsidium Darmstadt zuständig.
Für Rückfragen sind die Fachbehörden wie folgt zu erreichen: Landwirtschaft Tel.: 06031/83-4222 (Herr Volz), Wasser- und Bodenschutz Tel.: -4416 (Herr Girschick), Naturschutz- und Landschaftspflege Tel.: -4301 (je nach Kommune unterschiedliche Ansprechpartner).
Entsprechende Formulare gibt es im Internet auf www.wetteraukreis.de Stichwort Bodenverbesserungen-und-Erdaufschüttungen.