Corona: Schutzmaßnahmen in Schulen und Kitas
WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Die Corona-Pandemie hat auf die Abläufe in Schulen und Kitas einen erheblichen Einfluss. Masken und regelmäßiges Händewaschen gehören mittlerweile zum Alltag.
Für weitere Schutzmaßnahmen in Wetterauer Schulen und Kitas können kurzfristig nun gut 4,9 Millionen Euro investiert werden. Der Wetteraukreis hat dazu vom Land Hessen knapp 3,7 Millionen Euro erhalten.
Landrat Jan Weckler freut sich über die finanzielle Unterstützung und erläutert, wie das Geld an Wetterauer Schulen und Kitas ankommen soll.
Insgesamt stellt das Land den hessischen Kommunen 75 Millionen Euro für Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas aus dem Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ zur Verfügung.
Der Wetteraukreis erhält genau 3.688.849 Euro. Zusätzlich ist von Schulträgern und den Trägern der Kindertagesstätten ein Eigenanteil von 25 Prozent zu erbringen, sodass insgesamt fast fünf Millionen Euro investiert werden können. „Das Geld soll schnell bei Schulen und Kitas ankommen“, erläutert Landrat Jan Weckler.
Investiert werden kann gemäß den Vorgaben des Landes sowohl in Verbrauchgüter wie Desinfektions- und Reinigungsmittel, Seife sowie Masken und Schutzkleidung, als auch in bauliche Maßnahmen wie das Umbauen oder Reparieren von Fenstern oder das Anbringen von Absturzsicherungen.
Desinfektionsspender, Plexiglastrennwände und CO2-Messgeräte können ebenso angeschafft werden wie mobile Luftreiniger für Räume, in denen nicht ausreichend gelüftet werden kann.
Basis dafür sind die Empfehlungen des Umweltbundesamts (UBA), denen auch das Robert-Koch-Institut und die Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene folgen.
Den Zuwendungsbescheid hat der Wetteraukreis kurz vor Weihnachten erhalten. Bezahlt werden können damit auch nachträglich Maßnahmen, die bereits ab dem 1. Oktober 2020 beauftragt wurden.
Die Laufzeit ist begrenzt bis zum 30. April 2021. Landrat Weckler betont: „Nach den derzeitigen Vorgaben müssen bis Ende April alle Maßnahmen abgeschlossen sein und die Rechnungen vorliegen. Alle Beteiligten müssen nun schnell entscheiden, wie und wo die Mittel sinnvoll eingesetzt werden können“.
Sowohl bei Schulen als auch bei Kitas läuft derzeit eine Abfrage über den konkreten Bedarf. Während der Wetteraukreis als Schulträger für seine 88 Schulen aber direkt zuständig ist, erfolgt die Abfrage der Kitas über den jeweiligen Träger, wie Städte, Gemeinden, Kirchen und weitere freie Träger. Auch Wetterauer Schulen in freier Trägerschaft sollen von dem Geld profitieren können und wurden bereits kontaktiert.
Als eine der besten Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus in geschlossenen Räumen gilt nach wie vor das regelmäßige Lüften. In diesem Zusammenhang haben die Anschaffung von CO2-Messgeräten und die Ergänzung mit mobilen Luftreinigern in den vergangenen Wochen bundesweit für Diskussionen gesorgt.
Die Wetterauer Schulen hatten schon während der vergangenen Monate die Möglichkeit, den Kauf von entsprechenden CO2-Messgeräten über die Betriebsmittel abzurechnen. Diese Geräte helfen den Schulen dabei, die benötigten Lüftungsintervalle für jeden Raum individuell per Messung der CO2-Konzentration in der Luft zu bestimmen.
Für die Schulen hatte es sich dabei bewährt, einige wenige Geräte anzuschaffen und in unterschiedlichen Räumen zu testen, um für jeden Raum konkret festzustellen, in welchem Rhythmus gelüftet werden sollte.
Für den Einsatz von Luftreinigern weist das Land Hessen nochmals explizit auf die Vorgaben des Umweltbundesamts hin. Demnach kann deren Einsatz in Ausnahmefällen ergänzend sinnvoll sein, sofern eine ausreichende Lüftung nicht möglich ist.
Die Notwendigkeit des regelmäßigen Lüftens entfällt mit dem Einsatz entsprechender Geräte explizit nicht. Das hängt auch damit zusammen, dass der Wirkungsgrad von Luftreinigern in der Praxis bislang nicht eindeutig festgestellt worden sei.
Studien, darunter eine der Technischen Hochschule Mittelhessen, hatten zuletzt ergeben, dass gerade das Stoßlüften bis zu 50-mal wirksamer sei, als der Einsatz von Luftreinigern.
Für die Wetterauer Schulen wurde bereits seit Oktober abgefragt, in welchen Räumlichkeiten die Frischluftzufuhr durch Lüften aufgrund baulicher Begebenheiten nicht ausreichend möglich ist.
Diese Abfrage soll nun die Grundlage dafür sein, im Einzelfall zu prüfen, welche Maßnahmen kurzfristig möglich und notwendig sind. Dazu gehört auch, dass entsprechende Luftreiniger angeschafft und über das neue Förderprogramm finanziert werden.
Derzeit plant der Wetteraukreis, solche Luftreiniger zentral zu beschaffen und die Klassenräume damit auszustatten, in denen das Lüften nicht ausreichend möglich ist. In anderen Fällen werden darüber hinaus bauliche Maßnahmen durchgeführt, durch die das Stoßlüften besser möglich ist.
Die Schulen haben aktuell außerdem die Möglichkeiten anzugeben, welche Investitionen sie zusätzlich im Sinne des Förderprogramms tätigen wollen. Der Wetteraukreis orientiert sich bei der Verteilung der weiteren Mittel an den Schülerzahlen.
„Über die Öffnung der Schulen und Kitas nach dem aktuellen Lockdown werden wieder Bund und Länder gemeinsam entscheiden. Wir alle hoffen, dass die Zahlen durch den Lockdown sinken, sodass ein Schul-und Kita-Betrieb nach den Weihnachtsferien wieder möglich ist.
Durch das aktuelle Förderprogramm des Landes haben wir die Möglichkeit, weiter in Schutzmaßnahmen zu investieren, damit Unterricht und Betreuung gewährleistet werden können. Dies ist nicht nur für die Planungssicherheit vieler Familien unerlässlich.
Es gilt dann auch wieder insbesondere die Kinder derjenigen Fachkräfte zu betreuen und zu schützen, die für die weitere Bekämpfung der Corona-Pandemie in den Krankenhäusern, Pflegeinrichtungen, Impfzentren und im Bereich der Daseinsfürsorge unverzichtbar sind“, so Landrat Weckler abschließend.