Corona Impfzentrum in Büdingen
Nicht der Standort ist entscheidend, sondern die Eignung des ObjektsWETTERAUKREIS / BÜDINGEN. - Landrat Jan Weckler begründet die Standortentscheidung für das geplante Impfzentrum in Büdingen. „Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht und dabei alle Konsequenzen genau abgewogen, gerade deshalb fiel die Wahl auf den leer stehenden Baumarkt in Büdingen.“
„Für die Entscheidung, wo ein Impfzentrum aufgebaut wird, muss allein die Tauglichkeit eines Gebäudeobjektes für das umzusetzende Projekt im Vordergrund stehen. Das ist das entscheidende Kriterium, völlig unabhängig von der Stadt oder Gemeinde“, so Landrat Jan Weckler.
Daher fußt die Entscheidung für Büdingen auf rein sachlichen Erwägungen. Grundlage war der Einsatzbefehl vom Land Hessen, der am 23.11.2020 in der Kreisverwaltung einging.
In dem Einsatzbefehl sind nicht nur genaue Vorgaben hinsichtlich des Impfzentrums enthalten, das Objekt für das Impfzentrum musste auch fünf Tage später an das Land übermittelt werden.
„Wir mussten innerhalb weniger Tage einen Standort für ein solches Objekt festlegen. Ein solches Gebäude muss geeignet sein für ein Impfzentrum mit derzeit geplanten sechs sogenannten ‚Impfstraßen‘, die man baulich passend ohne Einschränkungen innerhalb des Objekts einrichten können muss.
Dafür ist eine entsprechende Größe zwingend notwendig. Das Objekt muss außerdem beheizbar sein, über ausreichend freie Parkplätze verfügen und es muss möglichst am Stadtrand liegen, damit es innerhalb einer Kommune nicht zum Verkehrskollaps kommt.
Außerdem sollte es durch das Impfzentrum nicht zu Beeinträchtigungen anderer Nutzer kommen, darüber hinaus muss das Objekt sofort verfügbar sein und auch noch wirtschaftlich. All das haben wir mit dem leer stehenden Baumarkt in Büdingen gefunden“, erläutert Landrat Jan Weckler.
Andere Standorte hätten gravierende Nachteile, etwa Bürgerhäuser und Sporthallen, die in der Regel nicht groß genug sind und die man für bis zu zwölf Monate aus der Nutzung herausgenommen hätte.
Gleichzeitig hätte es hier mit Anwohnerinnen und Anwohnern Konflikte gegeben, weil das Impfzentrum an sieben Tagen in der Woche, von morgens 7 Uhr bis abends 22 Uhr frequentiert wird.
„Das schließt beispielsweise auch Sporthallen aus, die in der Nähe von Schulen stehen, weil es hier unter anderem zu Konflikten mit dem morgendlichen Schulbus- und dem Elterntaxiverkehr gekommen wäre.
Abgesehen davon, dass für das Jahr 2021 auch bei absehbaren Lockerungen im Jahresverlauf mit erheblichen Einschränkungen im Sportunterricht und Vereinssport zu rechnen gewesen wäre“, so der Landrat.
Auch Vorschläge wie etwa auf das Friedberger Kasernengelände zurückzugreifen, sind insgesamt wenig praxistauglich. Die bestehenden Gebäude kommen allein wegen der zu geringen Größe der Räumlichkeiten und deren Zuschnitt nicht in Betracht.
Das Aufbauen von Zelten ist schon unter Berücksichtigung der Witterung keine echte Alternative zu einem fest stehenden Gebäude.
Als reibungslos bezeichnet Landrat Weckler die Verhandlungen mit dem Eigentümer des Marktes in Büdingen, die schnell und problemlos über die Bühne gegangen seien. „Wir konnten innerhalb einer Woche sämtliche Vertragsunterlagen unterzeichnen, was für die komplizierte Materie außerordentlich schnell ist“.
Landrat Jan Weckler ist überzeugt, dass mit der Standortentscheidung für das Objekt in Büdingen die in der Kürze der Zeit beste aller Möglichkeiten gefunden wurde.
„Wir stehen jetzt in Verhandlungen mit der Verkehrsgesellschaft Oberhessen zur Errichtung einer temporären Bushaltestelle, um das Impfzentrum per ÖPNV mit dem Büdinger Bahnhof zu verbinden.“
Neben dem Impfzentrum wird es außerdem noch mobile Impfteams geben, die vulnerable Gruppen impfen, etwa in Senioren- und Pflegeheimen.
Eine besondere Herausforderung neben der Logistik bleibt es, ausreichend medizinisches Personal für den Betrieb des Impfzentrums zu gewinnen. Daher ist man im Kreishaus auch damit beschäftigt, Personal für das Impfzentrum zu akquirieren.
Über die Internetseite des Landkreises können sich Interessierte mit medizinischem Hintergrund über ein eigens dafür eingerichtetes Kontaktformular melden: https://ota.wetterau.de/modules/ota_public/form/65/
„Wir arbeiten daran, dass wir rechtzeitig Vollzug melden können. Wir stehen dann bereit, um zu impfen. Jetzt muss nur noch der Impfstoff freigegeben und dann geliefert werden“, so Landrat Jan Weckler.