Führerscheine müssen getauscht werden: grauer Lappen verliert seine Gültigkeit
WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Der Bundesrat hat bereits im Jahr 2019 beschlossen, schrittweise die alten Führerscheine austauschen zu lassen.
Der gestaffelte Austausch ist notwendig, damit die europäischen Vorgaben zur Fälschungssicherheit eingehalten werden können. Deutschlandweit müssen rund 40 Millionen Führerscheine umgetauscht werden.
Für den Wetteraukreis geht Erste Kreisbeigeordnete und Fachdezernentin Stephanie Becker-Bösch von rund 180.000 Führerscheinen aus. Davon entfallen rund 80.000 auf die alten Papierführerscheine und etwa 100.000 auf die unbefristeten Karten.
Diese müssen bis Anfang 2033 in einen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Parallel dazu müssen ab 2028 die seit 2013 befristeten Führerscheine immer wieder verlängert werden, das heißt, auch hier müssen immer wieder neue ausgestellt werden. Viel Arbeit für die Führerscheinstelle in Friedberg und die Außenstelle in Büdingen.
Für den Umtausch wurden deutschlandweit zwei Staffelpläne entwickelt. Bei den Kartenführerscheinen ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend.
Bei den Papierführerscheinen ist das Geburtsjahr der Führerscheininhaberinnen und -inhaber ausschlaggebend. Bis zum 19. Januar 2023 müssen die Papierführerscheine für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 umgetauscht werden.
Personen mit Hauptwohnsitz im Wetteraukreis können ihre Führerscheine in der Führerscheinstelle im Friedberger Kreishaus am Europaplatz, Gebäude A, umtauschen.
Öffnungszeiten: Montags und dienstags von 7:30 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12 Uhr, donnerstags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 18 Uhr und freitags von 7:30 Uhr bis 12:30.
Termine vereinbaren
Vorab ist online ein Termin unter www.wetteraukreis.de, Stichwort Führerschein, zu vereinbaren. Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass,
- alter Führerschein im Original,
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
Sofern der Führerschein nicht im Wetteraukreis ausgestellt wurde, kann bei der Ausstellungsbehörde eine Karteikartenabschrift zur Verwaltungsvereinfachung beantragt werden. Es fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von etwa 30 Euro an.
Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch empfiehlt dringend, deutlich vor den jeweiligen Stichtagen, einen entsprechenden Termin zu vereinbaren. „Erfahrungsgemäß kommt es kurz vor den Stichtagen zu einer hohen Zahl an Terminanfragen und zu deutlich längeren Wartezeiten.“
Mehr zum Umtausch der alten Führerscheine gibt es auf der Homepage des Wetteraukreises: www.wetteraukreis.de.