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Petitionsausschuss tagt im Friedberger Kreishaus – Kita-Gebühren und Führerscheinprobleme

Landrat Jan Weckler begrüßte Gabriele Faulhaber und Ernst-Ewald Roth. Die Mitglieder des Petitionsausschusses des Hessischen Landtags hielten ihre Bürgersprechstunde am gestrigen Montag, 18. Juni, im Friedberger Kreishaus ab.

WETTERAUKREIS. - Der Hessische Petitionsausschuss hat am heutigen Montag im Friedberger Kreishaus getagt. Landrat Jan Weckler begrüßte die Abgeordneten Gabriele Faulhaber (DIE LINKE) und Ernst-Ewald Roth, die die Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses abhielten. Der Schwerpunkt der Eingaben lag in den Themenbereichen Kinderbetreuung und Führerscheinangelegenheiten.

„Ich freue mich, dass der Petitionsausschuss hier in Friedberg tagt und den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gibt, sich um das oberste Verfassungsorgan mit einer Bitte oder Beschwerde zu wenden“, sagt Landrat Jan Weckler.

Mit dem in der Hessischen Verfassung festgelegten Petitionsrecht soll jedem und jeder, der oder die sich durch eine Verwaltungsentscheidung benachteiligt fühlt, die Möglichkeit gegeben werden, sich zu beschweren. Dieses Recht gilt auch für Minderjährige, für Menschen, die unter Betreuung stehen, für Strafgefangene, für gesellschaftliche Gruppen- oder Bürgerinitiativen und Vereine.

Nachvollziehbarer Ablauf

Das Anliegen muss sich auf eine Verwaltungsentscheidung oder eine Gesetzeslücke beziehen und eine konkrete Sachbitte enthalten. Bloße Kommentare zu politischen Entscheidungen oder Meinungsäußerungen sind keine Eingaben.

Für die Petition gibt es keine Formvorschrift. Sie wird allerdings schriftlich beim Hessischen Landtag eingereicht. Die Landtagskanzlei bittet die Landesregierung um eine Stellungnahme. Die Antwort des zuständigen Ministeriums wird im Petitionsausschuss beraten, gegebenenfalls gibt es dazu einen Ortstermin.

Danach unterbreitet der Petitionsausschuss dem Plenum des Hessischen Landtags einen Beschlussvorschlag, der dann im Landtag diskutiert und später eine Entscheidung getroffen wird. Mit der Ausführung des Plenarbeschlusses gibt es einen Bescheid an den Einsender der Petition.

Zuständigkeiten

Der Petitionsausschuss des Landes Hessen kann sich nur mit Anliegen befassen, die sich auf Entscheidungen von Behörden beziehen, die unter der Aufsicht des Landes stehen; also etwa die Gemeinden, die Kreise, die Regierungspräsidien, die Ministerien, Versorgungs- und Finanzämter, Landesversicherungsanstalt, Polizei oder die Schulen des Landes.

Für Beanstandungen gegenüber Bundesgesetzen oder Bundesbehörden ist der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zuständig.