Hilfe nach Hochwasser: Rund 80 AntrÀge fristgerecht eingegangen

Kreisbeigeordneter Matthias Walther sichtet als Vorsitzender der Schadenskommission die eingegangen AntrÀge auf Finanzhilfe.
WETTERAUKREIS / FRIEDBERG. - Bis zum Ende der Antragsfrist sind 88 AntrÀge auf staatliche Finanzhilfe bei ElementarschÀden bei der eigens auf Kreisebene eingerichteten Schadenskommission eingegangen.
Die Bearbeitung hat unmittelbar nach Eingang der ersten AntrĂ€ge begonnen. 41 AntrĂ€ge sind bereits abschlieĂend bearbeitet. 30 AntrĂ€ge sind wegen offener Fragen noch in Bearbeitung.
Zu fĂŒnf FĂ€llen wurden Ortstermine durchgefĂŒhrt, Ortstermine zu mindestens zehn FĂ€llen sind noch geplant. 17 AntrĂ€ge sind noch nicht gesichtet.
Der Kommission unter Vorsitz von Kreisbeigeordnetem Matthias Walther gehören Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Kommunen sowie SachverstĂ€ndige an. Sie leitet ihre Empfehlungen an das RegierungsprĂ€sidium Darmstadt zur endgĂŒltigen Entscheidung weiter.
Interview mit Kreisbeigeordnetem Matthias Walther zum Stand der Arbeit der Schadenskommission
Frage: 88 AntrÀge sind auf den ersten Blick weniger als erwartet!
Matthias Walther: Wenn man bedenkt, dass in BĂŒdingen ĂŒber 500 SchadensfĂ€lle bekannt sind, stimmt das.
Allerdings setzt die Finanzhilfe von Land und Kreis erst ein, wenn die anerkennungsfĂ€higen SchĂ€den ĂŒber 5.000 Euro liegen und andere Ersatzleistungen wie z.B. Versicherungen nicht greifen.
Diese Hilfe ist keine Ersatzversicherung, sondern soll in SchadensfÀllen, die aus eigener Kraft nicht behoben werden können, die elementarste Ausstattung im Wohnbereich wieder herstellen helfen.
Frage: Welche SchĂ€den können dabei nicht berĂŒcksichtigt werden?
Matthias Walther: Da sind vor allem Dinge mit ideellem Wert zu nennen. Auch FreizeitgerÀte und GegenstÀnde, mit denen eine Gewinnerwartung verbunden ist, werden nicht bedacht.
Wir prĂŒfen auf Basis der Vorgaben des Landes Hessen. Die Waschmaschine und die KĂŒchengerĂ€te sind elementar, der Hometrainer und die Spielekonsole eher nicht. Die Hilfe bezieht sich zudem auf den Wohnraum und nicht auf die Werkstatt oder die GartenhĂŒtte.
Auch Werkzeug kann nicht einbezogen werden, wenn nicht ein beruflicher Zusammenhang besteht. Die Kommission wÀgt aber im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten in jedem Einzelfall ab, ob Ausnahmen möglich sind.
Frage: MĂŒssen die EinkommensverhĂ€ltnisse und die Vermögenslage offengelegt werden?
Matthias Walther: Die Kommission muss wissen, dass die Schadenssituation nicht aus eigener Kraft gemeistert werden kann. Daher sind Angaben zu Einkommen und Vermögen, aber auch zu finanziellen Belastungen notwendig.
Das heiĂt aber nicht, dass ein Sparguthaben automatisch von der Schadenshöhe abgezogen wird. Notwendige RĂŒcklagen fĂŒr regelmĂ€Ăige Wiederbeschaffungen bei vergleichsweise ânormalenâ EinkommensverhĂ€ltnissen bleiben in der Regel unberĂŒcksichtigt.
Frage: Wie oft muss zu den Angaben im Antrag nachgehakt werden?
Matthias Walther: Manche Angaben sind widersprĂŒchlich oder ungenau, aber insgesamt sind die AntrĂ€ge mit Sorgfalt ausgefĂŒllt worden. Unsere Nachfragen betreffen vor allem die geschĂ€tzten Zeitwerte von GerĂ€ten und KostenvoranschlĂ€ge fĂŒr Reparaturen.
Die Kommunikation ist stets offen und konstruktiv. Wir fragen auch nur, was unbedingt fĂŒr die Bearbeitung der AntrĂ€ge notwendig ist.
Aber natĂŒrlich kann ein Telefonat auch mal lĂ€nger werden, wenn man das GefĂŒhl hat, jemand will ĂŒber seine Lage sprechen. Auch ganze Lebensgeschichten waren schon dabei.
Frage: Wie wird die Hilfe letztlich berechnet?
Matthias Walther: In der Regel betrĂ€gt die Zuwendung ein Drittel der nach unserer PrĂŒfung anerkannten Schadenshöhe. In begrĂŒndeten FĂ€llen kann man auch die Ăbernahme der HĂ€lfte des Schadens empfehlen. Das war aktuell schon mehr als einmal der Fall, wenn die Gesamtsituation dies begrĂŒndet hat.
Frage: In welcher Höhe bewegen sich die geplanten Beihilfen?
Matthias Walther: Bedingt durch die Untergrenze der Gesamtschadenshöhe von 5.000 Euro gibt es FĂ€lle, bei denen die Hilfe bei knapp 2.000 Euro liegt. Bei PrivatschĂ€den sind Zuwendungen von 3.000 â 7.000 Euro bisher die Regel.
Bei Gewerbebetrieben wird es schon mal fĂŒnfstellig. Einige AntrĂ€ge von Gewerbetrieben und auch von Vereinen, deren Sportanlagen zerstört sind, werden in KĂŒrze geprĂŒft, wenn alle Unterlagen vorliegen. Das wird dann etwas komplexer.
Frage: Wird es Ortsbesichtigen geben?
Matthias Walther: Ja, die ersten Termine fanden bereits statt und weitere werden folgen. Wir haben in der Kommission auch BausachverstĂ€ndige, die im sich Einzelfall vor Ort ein Bild machen mĂŒssen.
Frage: Wann können die GeschÀdigten mit Zahlungen rechnen?
Matthias Walther: Unsere Vorgabe ist, dass die Kommission einen Monat nach Antragsschluss ihre Empfehlungen abgibt. Das wÀre dann Mitte April und das werden wir schaffen. Danach wird das Land Hessen unsere Ergebnisse sichten und die entsprechenden Bescheide erstellen.
Das kann etwa vier Wochen dauern. Unsere Erfahrung aus der Hilfeaktion nach dem Hochwasserereignis in Nidda-Wallernhausen in 2014 ist, dass das Land den Empfehlungen in der Regel folgt. Bereits bearbeitete AntrĂ€ge gehen ĂŒbrigens schon jetzt nach Darmstadt, damit dort schon daran gearbeitet werden kann.
Frage: Welche Kosten trÀgt der Wetteraukreis?
Matthias Walther: Unser Kreis trÀgt die Sach- und Personalkosten der Kommissionsarbeit sowie bis zu einem Drittel der Schadensbeihilfen.
Frage: Hat die Schadenskommission noch weitere Aufgaben?
Matthias Walther: Die Kommission wird der Kreisspitze auch empfehlen, wie die beim Wetteraukreis eingegangenen Spendengelder verteilt werden sollten. Aus der Antragsbearbeitung ergeben sich schon jetzt HÀrtefÀlle, die dies sehr nahelegen.
NatĂŒrlich kann das auch SchadensfĂ€lle betreffen, fĂŒr die kein Antrag gestellt werden kann oder aus formalen GrĂŒnde keine Hilfe gewĂ€hrt werden konnte.
SchlieĂlich werden die SchĂ€den an kommunaler Infrastruktur in den betroffenen Kommunen gesichtet und geprĂŒft. Das können z.B. Wege, KanĂ€le, BrĂŒcken oder GebĂ€ude sein. Der Wetteraukreis wird HochwasserschĂ€den an der Stadtschule BĂŒdingen einreichen.
FĂŒr diese SchĂ€den werden allerdings keine Finanzhilfen fĂŒr ElementarschĂ€den beantragt, sondern Gelder aus dem Landesausgleichsstock. Die Finanzhilfen fĂŒr Privatpersonen und fĂŒr das Gewerbe sind ĂŒbrigens nicht gedeckelt.
Spenden weiter möglich
Matthias Walther: Um HĂ€rtefĂ€lle und auch Vereine, die durch das Hochwasser geschĂ€digt sind, zu unterstĂŒtzen hat der Wetteraukreis auĂerdem ein Spendenkonto bei der Sparkasse Oberhessen eingerichtet. Unter folgender Kontonummer können Spenden eingezahlt werden: DE79 5185 0079 0027 1921 14
Stichwort âHochwasserhilfe Wetteraukreisâ
Die Spenden sind steuerabzugsfĂ€hig, eine entsprechende Spendenquittung wird bei Bedarf ausgestellt. FĂŒr Spenden bis zu 200 Euro reicht dem Finanzamt ein einfacher Nachweis (Kontoauszug) aus.