Erbacher Bürgermeister lässt skandalöses Verwaltungshandeln dementieren
Noch vor der Einführung von Dr. Peter Traub in dessen zweite Bürgermeister-Amtszeit werden parlamentarische Stimmen laut, die „aufgrund intransparenter und der Stadt Schaden zufügender Verwaltungsführung“ ein Amtsenthebungsverfahren verlangenERBACH. - Bürgermeister Dr. Peter Traub wurde am 25. Februar dieses Jahres für eine weitere Amtszeit von sechs Jahren als Erbacher Verwaltungschef wiedergewählt.
Knapp fünf Monate später und damit noch vor seiner offiziellen Einführung in die zweite Amtsperiode am Donnerstag, 11. Juli, fordern Mandatsträger ein Amtsenthebungsverfahren nach der Einführung gegen den alten und neuen Rathauschef.
„Handfester Skandal um das ohnehin recht schräge Südstadtprojekt“
Grund dafür ist „ein dem Bürgermeister zuzuschreibender handfester Skandal um das ohnehin recht schräge Südstadtprojekt“, wie es ein Parlamentsmitglied formulierte.
Basis dieses Aufruhrs ist das jetzt bekannt gewordene Faktum, dass es unmittelbar nach dem städtischen Kauf einer Immobilie im Erbacher Süden Interessenten, darunter auch einen Ortsansässigen, gab, die die Immobilie quasi zum „Einkaufspreis“ von der Stadt übernehmen und hier einen Hotel- bzw. Beherbergungsbetrieb errichten, bzw. aus dem Immobilienbestand heraus entwickeln wollten.
Kaufinteressenten den städtischen Gremien vorenthalten
Dieses Faktum sei von Dr. Peter Traub als Chef der Stadtverwaltung den Gremien komplett vorenthalten worden, wie FACT-Recherchen aktuell ergaben.
Nach Aussagen der im Stadtparlament vertretenen größten Fraktionen wurde dies den Parlamentariern auch nicht ansatzweise mitgeteilt. Selbst im Magistrat sei das Interesse der Investoren nicht kommuniziert worden, verlautet aus den Fraktionen.
„Ich kann dazu nichts sagen, weil ich davon nichts gehört habe“
„Ich kann dazu nichts sagen, weil ich davon nichts gehört habe, sagte sowohl Stadtverordnetenvorsteher Antonio Duarte (SPD) als auch der sozialdemokratische Fraktionschef Gernot Schwinn auf FACT-Anfrage.
Ihnen sei von einem an der städtischen Immobilie interessierten ortsansässigen wie auch externen Investor und in Personalunion Betreiber für einen Hotel- bzw. Beherbergungsbetrieb nichts bekannt.
ÃœWG und CDU wussten ebenfalls nichts von Interessenten
Gleichlautende Aussagen erhielt die FACT-Redaktion auch vom ÜWG-Fraktionschef und Vorsitzenden des wichtigen Haupt- und Finanzausschusses im Stadtparlament, Michael Gänssle, wie dem CDU-Parlamentarier und Stadtverbandsvorsitzenden der Christdemokraten André Weyrauch.
Gänssle habe lediglich damals inoffiziell von einem Erbacher Interessenten gehört, in den Gremien sei das jedenfalls nicht thematisiert worden, sagte er.
Bürgermeister Traub lies dementieren, dass es Kaufinteressenten gegeben habe
Die GRÜNE-Fraktionschefin Christa Weyrauch war ebenso wenig informiert. Ihre Kollegen Marcel Bucher (FDP) und Andreas Wagner (Fraktion für Stadtentwicklung) von den beiden jeweils zweiköpfigen Fraktionen konnten von der FACT-Redaktion nicht erreicht werden.
Bürgermeister Dr. Peter Traub lies eine Presseanfrage der FACT-Redaktion zu dieser Angelegenheit über die städtische Hauptamtsleiterin Ute Marquardt beantworten: Es sei nicht zutreffend, dass es nach dem Ankauf der Immobilie des ehemaligen Möbelhauses Schmidt durch die Stadt Erbach Interessenten am Kauf der Immobilie gegeben habe, und diese Interessenten mit einem konkreten Konzept für einen Hotel- bzw. Beherbergungsbetrieb auf die Erbacher Stadtverwaltung zugekommen seien, teilte sie im Auftrag des Bürgermeisters mit.
40-Zimmer-Gästehaus als Hotel-Ergänzung, Cafe und Oldtimer-Ausstellung geplant
Der Erbacher Hotelier Sebastian Schale (Name von der Redaktion geändert) erklärte dagegen auf FACT-Anfrage, er habe unmittelbar nach dem städtischen Ankauf der Schmidt-Immobilie die Idee entwickelt aus dem Bestand der Immobilie heraus zu sanieren und dort ein Gästehaus mit 40 Zimmern als Ergänzung für seinen Hotelbetrieb zu entwickeln.
Dies wollte der Investor und Betreiber in Personalunion „in zwei Etappen stemmen und zunächst etwa 20 Zimmer errichten. Bezüglich des von städtischer Seite aufgerufenen Kaufpreises habe man sich in den Gesprächen in der Größenordnung um den städtischen Erwerberpreis bewegt.
Im Erdgeschoss der Immobilie wollte er zusätzlich ein Cafe etablieren und in den zum Erbacher Lustgarten hin gelegenen früheren Ausstellungsräumen des Möbelhauses hatte er vor „eigene und Oldtimer meiner Freunde als Anziehungspunkt zu präsentieren“.
Fertiges Konzept eines Städteplaners abgelehnt
Sein Ansinnen und Bitte an die Stadt Erbach war eine von einem erfahrenen Frankfurter Städteplaner konzipierte optische „Anbindung“ an den nahe gelegenen denkmalgeschützten Lustgarten, um so eine Symbiose zwischen der parkähnlichen Anlage und dem geplanten Gästehaus mit Südblick zu schaffen.
Der Städteplaner sei von ihm mit der Konzeption des gesamten Projekts beauftragt gewesen und gemeinsam mit ihm habe er sein fertiges Konzept im Erbacher Rathaus präsentiert.
Während der damalige Stadtbaumeister Martin La Meir dem Vorhaben positiv gegenüber gestanden habe, sei dieses bei Bürgermeister Dr. Peter Traub auf Ablehnung gestoßen, weil größenmäßig nicht dessen Vorstellungen entsprechend.
Kreditfinanzierte städtische Investition von mehr als 1,1 Millionen Euro
Die Stadt Erbach hatte bekanntlich vor rund vier Jahren die Immobilie des ehemaligen Möbelhauses Schmidt über das städtische Vorkaufsrecht mit dem Ziel erworben hier ein in der Odenwälder Kreisstadt fehlendes Hotel zu errichten. Inklusive aller Nebenkosten belief sich das kreditfinanzierte Investment auf 1.106.617,40 Euro, wie die Hauptamtsleiterin mitteilte.
In nach damaliger Traub-Darstellung angeblicher Ermangelung eines Investors und insbesondere eines Hotelbetreibers wurde nach dem vergeblichen Vorstoß des Erbacher Hoteliers ein Headhunter eingesetzt, der Investor und Betreiber für das städtische Anliegen suchen sollte.
>Südstadtprojekt< im Sommer 2022 von Peter Traub als Heilsbringer präsentiert
Im Sommer 2022 schien der Heilsbringer für Erbach geboren, als Bürgermeister Traub dann voller Stolz das >Erbacher Südstadtprojekt< präsentierte (siehe FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews).
Mit einem 100-Zimmer-Hotel als Fixpunkt, einem Boardinghaus, drei jeweils fünfgeschossigen Ärztehäusern und einem Parkdeck für rund 170 Fahrzeuge als Gesamtprojekt vom Lustgarten entlang der Friedrich-Ebert-Straße bis zur Illigstraße im Erbacher Süden schien das Zentrum der Kreisstadt neu zu erblühen.
Vom Headhunter zum Projektierer und zumindest zwischenzeitlichen Investor
Wie mehrfach berichtet, mutierte der ursprüngliche Headhunter zwischenzeitlich zum Projektierer und dann gar zum zumindest zwischenzeitlichen Investor, wobei dieses Rollenspiel schon frühzeitig Fragen aufwarf, denen aber der Bürgermeister stets entgegentrat und aufkommende Kritik beschwichtigte.
Die im August 2022 geschlossenen Notarverträge zum Kauf der städtischen Immobilie wie auch eines weiteren Grundstücks eines Erbacher Kaufmanns enthielten sogenannte „aufschiebende Bedingungen“, die sich im Fall des städtischen Vertrags auf die Schaffung von Baurecht, sprich der Erstellung eines Bebauungsplans (B-Plan), der den Bau eines Hotels auf diesem Areal zulässt, bis spätestens 31.12.2023 beschränkte.
Gesamtprojekt nach Anfängerfehlern der Verwaltung stark eingeschmolzen
Zwischenzeitlich musste das Gesamtprojekt „aufgrund dilettantischer Anfängerfehler in der städtischen Verwaltung“, wie aus Insiderkreisen verlautet, stark eingeschmolzen werden. Grund dafür war das Verwaltungsversäumnis, rechtzeitig mit den Eigentümern der weiter erforderlichen Grundstücke, einer international tätigen Berliner Investorengesellschaft, über den Kauf und dessen Preis zu verhandeln.
Dies erfolgte erst nachdem das Großprojekt schon öffentlich präsentiert worden war. Die logische Folge waren „aufgerufene Mondpreise“, so Dr. Peter Traub später, die nicht erschwinglich waren.
Gesamtprojekt auf 100-Zimmer-Hotel und ein Ärztehaus „eingeschmolzen“
In Ermangelung der erforderlichen Grundstücke musste das ursprüngliche Großprojekt auf das geplante 100-Zimmer-Hotel und ein statt dreier Ärztehäusern „eingeschmolzen“ werden. Das Hotel sollte am Standort des früheren Möbelhauses wie geplant verbleiben, das Ärztehaus auf dem Areal des ehemaligen Getränkehändlers entstehen.
Ihre „Hausaufgaben“ aus dem notariellen Kaufvertrag hatten die städtischen Gremien Ende Juni vergangenen Jahres, und damit ein halbes Jahr vor der gesetzten Frist erledigt, der entsprechende B-Plan wurde am 04. Juli 2023 rechtskräftig.
„Erfüllungsanzeige“ der städtischen Pflicht durch Bürgermeister nicht erfolgt
Folglich wäre die ohnehin von städtischer Seite stark subventionierte Kaufsumme von 600.000 Euro im Juli 2023 an die Stadt fällig gewesen. Die dazu erforderliche „Erfüllungsanzeige“ der städtischen Pflicht beim Notar durch den Bürgermeister erfolgte jedoch ebenso wenig wie die daraus erwachsende Zahlungspflicht des Käufers.
Stattdessen erbat der Erbacher Rathauschef Mitte Dezember 2023, und damit gut fünf Monate nach der eigentlichen Zahlungspflicht, beim Stadtparlament einen Zahlungsaufschub für den Projektierer bis 30. Juni 2024, „weil dieser noch keinen genehmigten Bauplan habe“, so Traub damals.
Übernahme der Kreditzinsen für die Zeit des Zahlungsaufschubs versprochen
Traub versicherte auch, der Projektierer werde die Zinslast für die städtische Finanzierung des Grundstücksinvests in Höhe des Kaufpreises für die Zeit vom 01.01.2024 bis 30.06.2024 übernehmen.
Für dieses Vorhaben erhielt Traub („Wir waren noch nie so nah an einem Hotel“, sagte er damals) nach heftigen Diskussionen im Stadtparlament eine knappe Mehrheit. Die notarielle Vereinbarung wurde – kurioserweise später an einem Weihnachtsfeiertag - beurkundet.
Die vereinbarte Zinsübernahme für die Zeit des Zahlungsaufschubs wurde dabei an die Zahlung des Kaufpreises gekoppelt, was sich später noch als Crux erweisen sollte.
Verkäufer des zweiten Grundstücks wollte sich nicht auf Zahlungsaufschub einlassen
Zwischenzeitlich hatte der Verkäufer des zweiten Grundstücks, ein ehemaliger Getränkehändler, den Projektierer wiederholt zur Kaufpreiszahlung seines Grundstücks aufgefordert, weil er eben keinen Zahlungsaufschub analog der Stadt Erbach gewähren wollte.
Bei der gerichtlichen Geltendmachung der in ähnlicher Größenordnung wie bei der Stadt Erbach liegenden Verkaufssumme gab der Projektierer schließlich am 16. Februar 2024 gegenüber dem Gerichtsvollzieher eine eidesstattliche Erklärung ab, in der er sich als „vermögensloser Rentner, der in bescheidenen Lebensverhältnissen von seiner Altersrente lebt“ outete (siehe FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews).
Genehmigung zum Bau des Ärztehauses liegt vor – Genehmigungsgebühren noch unbezahlt
Kurze Zeit später erhielt der Projektierer vom Kreisbauamt des Odenwaldkreises die Genehmigung des von ihm durch ein Berliner Architektenbüro geplanten Ärztehauses auf dem Grundstück des ehemaligen Getränkehändlers.
Bezahlt sind nach FACT-Recherchen bis dato aber weder die seit Anfang April 2024 fälligen Genehmigungsgebühren in Höhe von knapp 25.000 Euro beim Odenwaldkreis noch die gemäß der eidesstattlichen Versicherung angeblich „kreditfinanzierte Kaufsumme“ selbst.
Eingeschriebener Brief von Stadtverwaltung nicht beantwortet
Vor diesem Hintergrund trat der Verkäufer vor wenigen Tagen unweigerlich vom Kaufvertrag zurück. Ein eingeschriebener Brief an die Stadtverwaltung wurde ausweislich des Rückscheins am 20. Juni 2024 im Erbacher Rathaus zugestellt, ohne dass der frühere Getränkehändler nach eigener Aussage bis dato, und damit knapp drei Wochen später, die erbetene Eingangsbestätigung geschweige denn eine Antwort auf sein Anliegen aus dem Erbacher Rathaus erhalten hätte.
Für die Stadt Erbach selbst hatte der Bürgermeister am 27. Juni im Verlauf einer Parlamentssitzung ebenfalls das Scheitern des anspruchsvollen Projekts mit dem vermeintlichen Grundstückskäufer erklärt.
Wie vom Bürgermeister in dieser Parlamentssitzung angekündigt, habe er durch den Notar gegenüber dem Projektierer und „vermeintlichen Grundstückskäufer“ die Kaufpreiszahlung wie auch die nachrangig notariell vereinbarte Zinsübernahme von Januar 2024 bis einschließlich Juni 2024 fällig stellen lassen. Der Projektentwickler habe allerdings Widerspruch eingelegt, teilte Ute Marquardt im Auftrag des Rathauschefs mit.
Traub hegt noch Hoffnung auf eine Lösung jenseits des bisherigen Projektierers
Er mache sich allerdings noch Hoffnung auf eine andere Lösung auch jenseits des seitherigen Projektierers, hatte Traub da noch geäußert (siehe FACT-Bericht unter: http://www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews).
Angesichts des zwischenzeitlichen Rücktritts des Getränkehändlers vom geschlossenen Kaufvertrag mit dem zahlungsunfähigen „vermögenslosen Rentner“ erscheint auch diese Hoffnung des Erbacher Rathauschefs eher wenig realistisch.
Auch eine Stellen-Neubesetzung entgegen parlamentarischer Anordnung entfacht Gegenwind
Damit aber längst nicht genug mit den durch Erbacher Parlamentarier dem alten und neuen Bürgermeister angelasteten „schier unfassbaren Verwaltungsfehlern“:
In der jüngsten Sitzung der Stadtverordneten am 27. Juni hatte Traub in seinem Magistratsbericht zur großen Verwunderung der Parlamentarier erklärt, er habe zum 01. Juli dieses Jahres eine seither unbesetzte Stelle in der Verwaltungs-Abteilung >Stadtleben< neu besetzt.
Wie das denn sein könne angesichts eines vom Parlament im Stellenplan des städtischen Haushalts 2024 verankerten Sperrvermerks für die Besetzung und Wiederbesetzung aller Verwaltungsstellen, ausgenommen des Kitabereichs, wollte SPD-Fraktionschef Gernot Schwinn wissen.
Traub: Stellenplan ist Teil des ungenehmigten Haushalts, folglich nicht bindend
Er habe sich der Rechtmäßigkeit seines Handelns bei der Kommunalaufsicht versichert, entgegnete Traub und begründete sein Handeln mit „Überlastung der Mitarbeiter in dieser Abteilung“, nicht zuletzt vor dem bevorstehenden Großereignis Erbacher Wisenmarkt 2024.
Er könne sehr wohl eigenmächtig eine Stelle ohne Parlamentszustimmung neu besetzen, denn der Haushalt 2024 sei vom Regierungspräsidium noch nicht genehmigt, und der Stellenplan sei Teil des ungenehmigten Haushalts, sodass dieser Sperrvermerk für ihn keine bindende Wirkung entfalte, argumentierte der Bürgermeister.
„Nicht genehmigter Haushalt verpflichtet zu vorläufiger Haushaltsführung“
Erbacher Parlamentarier sehen dies ebenso wie auch zwischenzeitlich von FACT befragte Verwaltungsjuristen völlig anders.
„Der nicht genehmigte Haushalt einer Kommune verpflichtet diese zu einer vorläufigen Haushaltsführung, in der ausschließlich Pflichtaufgaben von der Verwaltung erledigt werden dürfen“, heißt es dazu aus berufenem Juristenmund.
Traubs Argument, der personellen Unterbesetzung der Abteilung >Stadtleben< greife in keinem Fall, denn >Stadtleben< (sprich: „städtische Marketingabteilung“) zähle keineswegs zu städtischen Pflichtaufgaben, weshalb sich der Bürgermeister in jedem Fall vor der Neubesetzung des parlamentarischen Plazets hätte versichern müssen.
Parlamentarier schalten Kommunalaufsicht und Rechnungshof ein
Nach FACT-Recherchen wurde von Parlamentsseite zwischenzeitlich zu dieser Angelegenheit die Kommunalaufsicht beim Odenwaldkreis ebenso eingeschaltet, wie der Landesrechnungshof.
So droht dem alten und neuen Erbacher Bürgermeister Dr. Peter Traub auch von dieser Seite schon vor Beginn seiner zweiten Amtszeit aufgrund „Nichteinbindung der städtischen Gremien“ heftig Ungemach.
„Nur Amtsenthebungsverfahren kann die Stadt Erbach vor weiterem Schaden bewahren“
Angesichts dieses „kompletten Verwaltungsversagens mit einem bisher nicht zu beziffernden finanziellen Schaden für die Stadt Erbach durch das eigenmächtige Handeln des Bürgermeisters an den Gremien vorbei“, könne, wie aus Parlamentskreisen verlautet, eigentlich nur noch ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Bürgermeister die Odenwälder Kreisstadt vor weiterem Schaden bewahren.