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Bürgermeisterwahlkampf: Wie Harald Buschmann Auftritte seines Gegenkandidaten behindert

Anmietung des Haisterbacher Dorfgemeinschaftshauses wurde dem unabhängigen Bürgermeisterkandidaten Dr. Peter Traub durch Amtsinhaber Harald Buschmann versagt

ERBACH. - Der Bürgermeisterwahlkampf in Erbach ist offenbar schon jetzt in die heiße Phase eingetreten und nimmt gleich skurrile Züge an. So hat Amtsinhaber Harald Buschmann (CDU) in der vergangenen Woche seinem Herausforderer Dr. Peter Traub (unabhängig, unterstützt von SPD und ÜWG) die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses in Haisterbach für ein „Bürgergespräch“ untersagen lassen.

Begründet wurde die Absage mit sachlich nicht haltbaren Argumenten: „Bei den Dorfgemeinschaftshäusern der Stadt Erbach besteht keine schriftlich fixierte Nutzungsordnung in Form einer Satzung oder ähnlicher Dokumente. Anstelle dessen erfolgte eine Widmung durch ständige Übung.

Diese ist rechtlich auch zulässig (Bennemann, in: Bennemann et. al: Hessische Gemeindeordnung, § 20 Rn 19). Aus dieser ständigen Übung ergibt sich nun, dass die Dorfgemeinschaftshäuser für Veranstaltungen im Rahmen des Bürgermeisterwahlkampfes nicht zur Verfügung gestellt werden.

Daher ist die von ihnen angestrebte Nutzung nicht mit der faktischen Widmung vereinbar“, ließ Buschmann seinen Herausforderer über eine Verwaltungsangestellte via Mail wissen.

„Pflicht zur politischen Neutralität“

Er bezog sich dabei auf die „Pflicht der Stadtverwaltung zur politischen Neutralität“, die eine Erweiterung der Widmung zum jetzigen Zeitpunkt ausschließe. „Wenn wir für Sie eine Ausnahme machen, müssten wir die kommunalen Liegenschaften zukünftig auch für andere Interessenten aus dem politischen Raum öffnen.“

Diese Darstellung sei durchaus richtig, wie Gerhard Bennemann, Justiziar der Stadt Büdingen, und in der Absage-Begründung genannter HGO-Kommentator, auf FACT-Anfrage erklärte. Allerdings ist diese „Widmung durch ständige Übung“ eine in der Erbacher Vergangenheit durchaus anders geprägte Übung.

Harald Buschmann und sein Mitbewerber nutzten auch städtische Gebäude

So nutzten beim Bürgermeisterwahlkampf im Jahr 2000 der damals unabhängige Kandidat und nach wie vor aktuelle Bürgermeister Harald Buschmann und sein damaliger SPD-Gegenkandidat Willi Petri jeweils mindestens vier Dorfgemeinschaftshäuser in Erbacher Stadtteilen zu ihren Wahlkampf-Vorstellungen, wie sich mehrere Kommunalpolitiker und weitere Erbacher BürgerInnen sehr gut erinnern.

Willi Petri bestätigte diese zumindest damals gängige „Übung“ auf FACT-Nachfrage, während Harald Buschmann einer schriftlichen FACT-Anfrage durch Sabine Krämer-Eis wie folgt entgegen ließ:

„Da Bürgermeister Buschmann nicht im Haus ist, hat er mich beauftragt, Ihnen folgendes mitzuteilen: Diese, von Ihnen aufgestellte Behauptung ist falsch. Alle notwendigen Informationen zum Sachverhalt liegen Herrn Dr. Traub vor.

Der Magistrat wird in einer gesonderten Mail von Ihrer Anfrage und unserer Beantwortung in Kenntnis gesetzt.“

„Widmung durch ständige Übung“ anders als dargestellt

Unbeantwortet blieb dabei insbesondere die Frage nach der Ungleichbehandlung, denn aus der geschilderten Nutzung sowohl durch Buschmann selbst, als auch durch seinen damaligen Gegenkandidaten Petri ist die „Widmung durch ständige Übung“ jedenfalls eine andere als im Ablehnungsbescheid dem Bürgermeisterkandidaten Dr. Traub offenbart.

Die Antwort Buschmanns, die FACT-Behauptung sei falsch, wird gleichwohl von mehreren Erbacher Zeitzeugen widerlegt, die bestätigen, dass sowohl der aktuelle Bürgermeister als auch sein damaliger Gegenkandidat zu Wahlkampfzwecken in städtischen Gebäuden aufgetreten sind.

Willkür des amtierenden Bürgermeisters?

Völlig ignoriert in der Antwort wurde durch die vom Bürgermeister beauftragte Mitarbeiterin gar die FACT-Frage nach einem möglicherweise der praktizierten „ständigen Übung“ entgegenstehenden Gremien-Beschluss durch Magistrat und/oder Stadtverordnetenversammlung.

Denn nur ein solcher, nach dem letzten Auftritt eines Bürgermeister-Kandidaten in städtischen Gebäuden gefasster Beschluss, würde die in der vergangenen Woche dem Bürgermeisterkandidaten Dr. Traub erteilte Nutzungsabsage rechtfertigen.

Nach aktuellen FACT-Recherchen gibt es einen solchen Beschluss jedoch weder durch Magistrat noch durch das Parlament, sodass die Verweigerung der Nutzung des Haisterbacher Dorfgemeinschaftshauses wohl nur als reine Willkür des amtierenden Bürgermeisters gesehen werden kann, um einen Wahlkampfauftritt eines Wettbewerbers zu verhindern.