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Entlastungsleistungen und Beratungsgespräche

Die Personaleinsatzplanung für die Mitarbeiter zur Erbringung von Entlastungsleistungen steht. Darüber freuen sich Barbara Neuß, Leiterin der Hauswirtschaft und Betreuung (links), Pia Mester, Pflegedienstleiterin der Ambulanten Pflege und Geschäftsführer Michael Vetter. Foto: Gert R. von Neindorff

Das Pflegezentrum Odenwald berät

ODENWALDKREIS / ERBACH. - Älteren, kranken oder hilfsbedürftigen Menschen fällt vielfach die Führung des eigenen Haushaltes sehr schwer. Leider ist oft unbekannt, dass Menschen, die in einen Pflegegrad eingestuft sind, zusätzliche Hilfen in Anspruch nehmen können.

Dies sind sogenannte Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI mit einem monatlichen Betrag von 125 Euro. Diese werden allerdings nicht direkt an die pflegebedürftigen Menschen ausgezahlt, sondern müssen für tatsächliche Hilfen durch einen anerkannten Pflegedienst eingesetzt werden.

Hier kommt beispielsweise die Inanspruchnahme von hauswirtschaftlichen Hilfen und Betreuung in Betracht. Ein Antrag bei der Pflegekasse ist nicht erforderlich.

Nicht ausgeschöpfte Beträge können innerhalb eines Kalenderjahres in die Folgemonate sowie am Ende eines Kalenderjahres in das nächste Halbjahr übertragen werden.

Daneben können hauswirtschaftlichen Hilfen und Betreuung natürlich auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.

Alle in einen Pflegegrad eingestuften Menschen, die von Angehörigen oder Verwandten zu Hause versorgt werden, können neben den Entlastungsleistungen, die ihnen zustehen, auch Pflegegeld erhalten, wenn sie keine Leistungen eines Pflegedienstes erhalten.

Wenn allerdings kein ambulanter Pflegedienst an der Pflege beteiligt ist müssen bei ihnen nach § 37 Abs. 3 SGB XI regelmäßig Beratungsgespräche durch einen anerkannten Pflegedienst stattfinden. Damit wird gegenüber den Pflegekassen dokumentiert, dass die Pflege zu Hause sichergestellt ist.

Die pflegebedürftigen Menschen und ihre pflegenden Angehörige werden während des Beratungsgesprächs in ihrem häuslichen Bereich außerdem individuell durch erfahrene Pflegekräfte beraten und erhalten Tipps um die Versorgung zu erleichtern.

Die Häufigkeit der Beratungsbesuche richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Menschen: bei einer Einstufung in die Pflegegrade 2 und 3 ist ein halbjährlicher Rhythmus vorgegeben, der sich bei einer Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5 auf vierteljährliche Beratungsgespräche verkürzt.

Die Beratungsgespräche können von allen anerkannten ambulanten Pflegediensten durchgeführt werden. Wichtig ist, dass die vorgeschriebenen Beratungen auch tatsächlich stattfinden, da ansonsten die Zahlung des Pflegegeldes zunächst um die Hälfte reduziert und dann vollständig eingestellt wird.

Kontaktaufnahme für Informationen und Beratungseinsätze

Wer nähere Informationen über Hauswirtschaft und Betreuung wünscht kann sich gerne an Barbara Neuß in der Geschäftsstelle vom Pflegezentrum Odenwald in Erbach am Kreiskrankenhaus Erbach unter der Telefonnummer 06062/9408-16 werktags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr wenden.

Für die Vereinbarung der gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsgespräche oder bei Fragen rund um die Ambulante Pflege stehen außerdem beim Pflegezentrum Odenwald vier Anlaufstellen zur Verfügung:

Zum Einen bei der Mobilen Pflege Erbach/Michelstadt unter der Telefonnummer 06062/9408-38, zum Anderen bei der Mobilen Pflege Gersprenztal unter der Telefonnummer 06164/54651 sowie bei der Mobilen Pflege Oberzent unter der Telefonnummer 06068/7599-514 und der Mobilen Pflege Bad König/Brombachtal unter der Telefonnummer 06063/58575.