Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Kommunalpolitiker aus Reichelsheim dauern an
Vier Kommunalpolitiker der gemeinsamen Reichelsheimer Wahlliste aus Vertretern von CDU und Reichelsheimer Wählergemeinschaft (RWG) stehen weiter unter Verdacht der falschen Eidesstattlichen VersicherungODENWALDKREIS. - Die verhaltene Arbeitsweise der Darmstädter Staatsanwaltschaft zieht sich offenbar durch alle Dezernate. Was im Falle der nach drei Jahren noch immer nicht abgeschlossenen Ermittlungen zur Standortmarketing-Affäre des Odenwaldkreises Gültigkeit hat (siehe dazu Beitrag unter: http://www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews) gilt auch für Eruptionen, die es nach der Hessischen Kommunalwahl im März diesen Jahres in der Odenwald-Gemeinde Reichelsheim gab.
Zur Wahl der Gemeindevertreter hatten nur zwei Reichelsheimer Parteien Kandidatenlisten eingereicht. Die SPD hatte die eine erstellt, eine zweite Liste einer gemeinsamen Wahlliste aus Vertretern von CDU und Reichelsheimer Wählergemeinschaft (RWG) war illegal zustande gekommen. Die Erstellung der gemeinsamen Liste hatte den Anforderungen des Hessischen Kommalwahlrechts nicht genügt.
Nach einer Anzeige aus dem Reichelsheimer Wahlvolk, in dem eine Wählergruppe das rechtswidrige Zustandekommen der Kandidatenliste moniert hatte nahm die Darmstädter Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen falscher Eidesstattlicher Versicherungen gegen vier Politiker der Gersprenztalgemeinde auf.
Auf Nachfrage wurde FACT aktuell durch die Pressestelle der Staatsanwaltschaft nunmehr mitgeteilt: „Im Hinblick auf das Verfahren wegen der Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen im Rahmen der Kommunalwahlen wird die rechtliche Einordnung des Geschehens geprüft. Die Ermittlungen dauern noch an“, sagte die Pressessprecherin der Darmstädter Behörde, Staatsanwältin Nina Reininger. In jedem Fall kann man derzeit von einer unrechtmäßig gebildeten Gemeinevertretung in Reichelsheim sprechen.