NEWS

Zunehmend fehlt der Glaube an das Erbacher Südstadtprojekt

Projektierer und nach eigenen Angaben „vermögensloser Grundstückskäufer“ sowie der antragstellende Bauherr für die beiden Erbacher Millionenprojekte in der Südstadt sind nicht identisch

ERBACH. - Die Aussichten für das Erbacher Südstadtprojekt mit Hotel und Ärztehaus sind seit Bekanntwerden einer eidesstattlicher Erklärung des Projektierers vom 16. Februar 2024 auf ein Minimum reduziert (siehe FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews).

Dies umso mehr, als der Antragsteller der Baugenehmigungen sowohl für das Hotel als auch für das Ärztehaus keineswegs identisch ist mit dem projektierenden Grundstückskäufer.

Nach FACT-Recherchen tritt als Bauherr für beide Projekte eine Firma CMB Projektentwicklung GmbH & Co. KG in Aschaffenburg mit Geschäftsführer Michael Brömer als antragstellender Bauherr auf.

Der Projektierer und vermögenslose Grundstückskäufer für die beiden Erbacher Bauvorhaben, der an dieser Firma weder beteiligt noch Funktionsträger ist, wohnt im Allgäu und hat in seiner vor gut drei Wochen geleisteten eidesstattlichen Erklärung versichert, er lebe vermögenslos in bescheidenen Verhältnissen von seiner Altersrente.

Gleichzeitig gab er an, er habe die Bauanträge für die beiden Erbacher Bauprojekte gestellt, was nachweislich falsch ist. Inwieweit diese eidesstattliche falsche Angabe strafrechtliche Relevanz erlangt bleibt hier unbeantwortet.

Derweil hat Erbachs Bürgermeister Dr. Peter Traub über seine Hauptamtsleiterin Ute Marquardt eine FACT-Anfrage vom 26.02.2024 dahingehend beantwortet, er habe den Projektierer vor dem Kauf des ohnehin mit rund einer halben Millionen Euro subventionierten städtischen Grundstücks (ehemaliges Möbelhaus Schmidt) zum Preis von 600.000 Euro nicht auf dessen Bonität überprüft.

„Hierfür gab es keine Veranlassung und dies ist bei einem Immobilienverkauf auch nicht üblich“, teilte Marquardt im Auftrag des Bürgermeisters mit.

Im Übrigen sei „der Verkauf der Immobilie an Herrn Mahnel inklusive des dazu gehörenden Vertrages in allen Gremien ausgiebig besprochen“, und zu keiner Zeit habe ein Stadtrat oder Parlamentarier das Thema >Bonität< auch nur erwähnt, ergänzte die Hauptamtsleiterein.

Dieser Darstellung widersprechen fraktionsübergreifend mehrere Parlamentarier insoweit, als sie sich bei Vorlagen der hauptamtlichen Verwaltung auf die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Inhalte inklusive einer Bonitätsprüfung verlassen müssten, ohne diese Fragen noch explicit ansprechen zu müssen.

Es sei schließlich nicht parlamentarische Aufgabe von ehrenamtlich Tätigen die inhaltlichen Angaben der Verwaltungs-Profis auf deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Dies sei ausschließlich ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln und dafür sei in erster Linie der hauptamtliche Bürgermeister zuständig bzw. verantwortlich.

Auch sei es zutreffend, verlautete aus Erbacher Parlamentskreisen, wenn Bürgermeister Traub konstatiere bei der eidesstattlichen Erklärung des Projektierers handele es sich um eine privatrechtliche Auseinandersetzung zweier Geschäftspartner ohne städtische Beteiligung.

Allerdings bringt der Projektierer selbst in seiner eidesstattlichen Erklärung die Stadt Erbach ins Spiel, indem er erklärt, er könne aktuell beide Grundstücksverkäufer, nämlich den Erbacher Kaufmann, wie auch die Stadt Erbach nicht bezahlen.

Und wenn er in dieser Erklärung sagt, die Kaufsummen seien finanziert und er könne erst darüber verfügen, sobald die Baugenehmigungen erteilt seien, dann steht das auch im klaren Widerspruch zum notariellen Vertragswerk mit der Stadt Erbach.

Nach diesem erlangt der Kaufvertrag nämlich Rechtskraft und ist auch zur Bezahlung fällig, sobald die Stadt Baurecht für die dem Projektierer gehörenden Grundstücke geschaffen hat. Das ist Ende Juni vergangenen Jahres erfolgt und erlangte per 04. Juli 2023 Rechtskraft. Folglich wäre die Kaufsumme zur Wiesenmarktzeit 2023 fällig gewesen.

Auf Drängen des Bürgermeisters („Sonst macht der Investor das Buch zu!“) gewährten die Stadtverordneten Mitte Dezember 2023 nach heftigen Diskussionen dem Projektierer mehrheitlich eine Fristverlängerung bis 30. Juni 2024 zur Kaufpreiszahlung - auch wenn zwischenzeitlich in diesem Gremium mehrheitlich die Meinung vorherrscht auch damit nicht zum Ziel zu gelangen.

Denn schließlich sei es mehr als unwahrscheinlich, dass ein vermögensloser, in bescheidenen Lebensverhältnissen lebender Rentner ein mehrere Millionen umfassendes Projekt finanzieren und umsetzen könne – es sei denn er stehe mit Fortuna im Bunde und erlange quasi über Nacht ein Millionenvermögen.