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Nach Irritation durch die Verwaltung im zweiten Anlauf einstimmig für Ehrung

„Ehrungen von niemand infrage gestellt“: Erbacher Feuerwehrleute werden am Mittwoch, 27. März, zu „Ehren-Beamten“ ernannt

ERBACH. - Die Beschlussfähigkeit des Erbacher Stadtparlaments war mit 16 anwesenden der insgesamt 31 Mandatsträger am Montag, 25. März, gerade gegeben. Der einzige zur Beschlussfassung anstehende Tagesordnungspunkt dieser mit verkürzter Ladungsfrist einberufenen Sondersitzung drehte sich um die Ehrung verdienter Feuerwehrleute.

Bereits beim vorherigen Sitzungstermin am 07. März dieses Jahres stand dieselbe Angelegenheit auf der Tagesordnung des Stadtparlaments.

Zu diesem Termin hatte Michael Gänssle als Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung, den von der Verwaltung vorgelegten Ehrungsvorschlag dreier Feuerwehrleute als nicht konform mit der städtischen Satzung bezeichnet.

Die Satzung sehe Ehrungen erst vor, sobald die betreffende Person aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sei. Die hier zur Ehrung vorgeschlagenen Wehrmänner seien jedoch alle noch im aktiven Feuerwehrdienst tätig. Das bestätigte damals auch Parlamentsvorsteher Antonio Duarte, der den Tagesordnungspunkt folglich nicht abstimmen ließ.

Im Nachgang zu dieser Sitzung hatte die Verwaltung, die neben dem Bürgermeister in Person der städtischen Hauptamtsleiterin auch in der betreffenden Sitzung zu Monatsbeginn ohne Wortmeldung vertreten war, interveniert.

Die Ehrungen könnten dennoch durchgeführt werden, hieß es demzufolge, da es sich um „Ehren-Beamte“ handele und dies satzungskonform sei, da die Betreffenden aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ausgeschieden seien.

Michael Gänssle war es nun, der von einer „Irritation im Haupt- und Finanzausschuss unter meiner Sitzungsleitung“ sprach und die Verantwortung für die unklare Situation in der vergangenen Sitzung übernahm, die den erforderlichen Parlamentsbeschluss verhindert hatte.

Die Ehrung habe niemand infrage gestellt, sagte Antonio Duarte und betonte, es sei bei der Irritation lediglich um die Satzungskonformität gegangen. Und diese sei unklar von der Verwaltung vorgelegen. Hier bedürfe es für künftig anstehende Ehrungen einer klaren Regelung, die von der Verwaltung herbeigeführt werden müsse.

Weil diese Unklarheit auch während der damaligen Sitzung von Verwaltungsseite nicht geklärt wurde, musste die jetzt erfolgte Sondersitzung mit zusätzlichen Kosten einberufen werden, um den entsprechenden Beschluss herbeizuführen.

Dieser fiel mit 16 Ja-Voten einstimmig aus, sodass der Ehrung der Wehrmänner am Mittwoch, 27. März, anlässlich der Jahreshauptversammlung der Erbacher Feuerwehr nichts mehr im Wege steht.