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Odenwald-Till: Gezappelt oder geflimmert?

Heute schreibt Odenwald-Till in seiner satirischen Betrachtung zu Ungenauigkeiten - sei es in der medialen Darstellung oder in der Bewegungswahrnehmung toter FĂŒchse und damit verbundener Unbedenklichkeit im Umgang mit Waffen

LandrĂ€te und BĂŒrgermeister, auch und gerade im Odenwaldkreis, haben gelegentlich mit einer aufmerksamen Presse zu kĂ€mpfen, sei es bei Lustreisen, BegĂŒnstigung von einzelnen Personen und Unternehmen oder anderen UnregelmĂ€ĂŸigkeiten.

Wer sich als kritisches Medium mit einer bestimmten Verantwortung versteht, versucht daher, sehr korrekt und genau zu berichten und wird bei festgestellter eigener Ungenauigkeit diese korrigieren.

FACT hatte berichtet, im Falle einer VerlĂ€ngerung des abgelaufenen Jagdscheins des OdenwĂ€lder Ex-Landrats habe die zustĂ€ndige Behördenmitarbeiterin mit Hinweis auf eine erstinstanzliche Verurteilung desselben die verlangte VerlĂ€ngerung „verweigert“ (siehe: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews).

Nun beharrten die Protagonisten um den amtierenden Landrat darauf, dass die Mitarbeiterin die Sachlage lediglich „prĂŒfen“ wollte. Richtig sei jedoch, dass der Ex wĂŒtend durch die Flure getobt sei, weil seinem Wunsch nach VerlĂ€ngerung nicht sofort entsprochen wurde. Dies wurde zwischenzeitlich richtiggestellt (siehe: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews).

In den Agentur-Rechercheunterlagen zur StandortmarketingaffĂ€re des damaligen Landrats findet sich allerdings folgender Vermerk: „Anwesende kolportieren, der Ex-Landrat habe in der GaststĂ€tte sein Gewehr hochgerissen und zum Erschrecken der Teilnehmer wahllos SchĂŒsse auf den bereits erlegten, aber vermeintlich noch zappelnden Fuchs im Raum abgegeben.“

Jagdkollegen vermuteten damals indes, das Fuchszappeln könne sich nach diversen waidmĂ€nnischen Gepflogenheiten in flĂŒssiger Form auch nur in den flimmernden Augen des SchĂŒtzen abgespielt haben.

„Wer so zielgerichtet und waidmĂ€nnisch korrekt ein totes StĂŒck Fleisch trifft und sich damit seine Unbedenklichkeit im Umgang mit Waffen sichert, dem kann man doch nicht die VerlĂ€ngerung seines Jagdscheins verwehren, oder?“, meint Till.