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Odenwald-Till: Gezappelt oder geflimmert?

Heute schreibt Odenwald-Till in seiner satirischen Betrachtung zu Ungenauigkeiten - sei es in der medialen Darstellung oder in der Bewegungswahrnehmung toter Füchse und damit verbundener Unbedenklichkeit im Umgang mit Waffen

Landräte und Bürgermeister, auch und gerade im Odenwaldkreis, haben gelegentlich mit einer aufmerksamen Presse zu kämpfen, sei es bei Lustreisen, Begünstigung von einzelnen Personen und Unternehmen oder anderen Unregelmäßigkeiten.

Wer sich als kritisches Medium mit einer bestimmten Verantwortung versteht, versucht daher, sehr korrekt und genau zu berichten und wird bei festgestellter eigener Ungenauigkeit diese korrigieren.

FACT hatte berichtet, im Falle einer Verlängerung des abgelaufenen Jagdscheins des Odenwälder Ex-Landrats habe die zuständige Behördenmitarbeiterin mit Hinweis auf eine erstinstanzliche Verurteilung desselben die verlangte Verlängerung „verweigert“ (siehe: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews).

Nun beharrten die Protagonisten um den amtierenden Landrat darauf, dass die Mitarbeiterin die Sachlage lediglich „prüfen“ wollte. Richtig sei jedoch, dass der Ex wütend durch die Flure getobt sei, weil seinem Wunsch nach Verlängerung nicht sofort entsprochen wurde. Dies wurde zwischenzeitlich richtiggestellt (siehe: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews).

In den Agentur-Rechercheunterlagen zur Standortmarketingaffäre des damaligen Landrats findet sich allerdings folgender Vermerk: „Anwesende kolportieren, der Ex-Landrat habe in der Gaststätte sein Gewehr hochgerissen und zum Erschrecken der Teilnehmer wahllos Schüsse auf den bereits erlegten, aber vermeintlich noch zappelnden Fuchs im Raum abgegeben.“

Jagdkollegen vermuteten damals indes, das Fuchszappeln könne sich nach diversen waidmännischen Gepflogenheiten in flüssiger Form auch nur in den flimmernden Augen des Schützen abgespielt haben.

„Wer so zielgerichtet und waidmännisch korrekt ein totes Stück Fleisch trifft und sich damit seine Unbedenklichkeit im Umgang mit Waffen sichert, dem kann man doch nicht die Verlängerung seines Jagdscheins verwehren, oder?“, meint Till.