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Anhörung zu Kita-Gesetzen: SPD setzt auf vollstĂ€ndige GebĂŒhrenfreiheit

Der sozialdemokratische Landtagsabgeordnete RĂŒdiger Holschuh sieht den SPD-Gesetzentwurf prĂ€feriert. Foto: BĂŒro RĂŒdiger Holschuh

Landtagsabgeordneter RĂŒdiger Holschuh: Breite Zustimmung fĂŒr SPD-Gesetzentwurf

ODENWALDKREIS. - Der OdenwĂ€lder Abgeordnete, RĂŒdiger Holschuh hat nach Auswertung der schriftlichen Stellungnahmen zu den beiden konkurrierenden GesetzentwĂŒrfen fĂŒr den Kita-Bereich eine eindeutige PrĂ€ferenz fĂŒr den Entwurf seiner Fraktion festgestellt.

„Die Fachwelt beurteilt unseren Gesetzentwurf als den eindeutig besseren, weil er GebĂŒhrenfreiheit, QualitĂ€tsverbesserung und zuverlĂ€ssige Finanzierung in klaren, transparenten Regelungen zusammenfaßt.

Im Gegensatz zu SchwarzgrĂŒn setzen wir auf vollstĂ€ndige GebĂŒhrenfreiheit fĂŒr alle Altersgruppen und fĂŒr alle Betreuungszeiten. Im Gegensatz zu SchwarzgrĂŒn verbessert unser Gesetzentwurf die QualitĂ€t der pĂ€dagogischen Arbeit und die Arbeitsbedingungen in den Kitas deutlich.

Im Gegensatz zu SchwarzgrĂŒn erreichen wir auch mit unserem Gesetzentwurf eine deutliche höhere, dynamische und zukunftssichere Förderung durch das Land und gleichzeitig ein unbĂŒrokratisches, den realen VerhĂ€ltnissen in den Einrichtungen entsprechendes Förderverfahren.

Das registrieren die kommunalen und freien TrĂ€ger sehr genau. Das nehmen aber auch Elternvertretungen und Gewerkschaften war, auch aus der Wissenschaft erfahren wir viel Zuspruch fĂŒr unseren Ansatz“, so Holschuh.

Der Landtagsabgeordnete zeigte sich zuversichtlich, daß die mĂŒndliche Anhörung der beiden GesetzentwĂŒrfe, die am Donnerstag ab 14 Uhr im Hessischen Landtag stattfinden wird, die Vorteile des SPD-Entwurfs ebenfalls deutlich machen werde.

„Wir gehen von einer langen Anhörung aus, es gibt viel Resonanz. Wir werden die Chance nutzen, um darauf hinzuweisen, daß der SPD-Gesetzentwurf auf den Dreiklang von GebĂŒhrenfreiheit, QualitĂ€tsverbesserung und höherer Landesförderung setzt.

Gerade die EinfĂŒhrung von ZuschlĂ€gen fĂŒr die so genannte mittelbare pĂ€dagogische Arbeit (z.B. ElterngesprĂ€che, Vor- und Nachbereitung) und die LeitungstĂ€tigkeit vermittelt den FachkrĂ€ften Erleichterung und grĂ¶ĂŸere WertschĂ€tzung ihrer Arbeit.

Wir verbessern damit nicht nur die Arbeitsbedingungen fĂŒr das Personal, wir sorgen damit auch fĂŒr bessere Startchancen fĂŒr die Kinder“, erklĂ€rte RĂŒdiger Holschuh.

DarĂŒber hinaus seien im SPD-Gesetzentwurf noch eine Reihe weiterer wichtiger VerĂ€nderungen vorgesehen. So wĂŒrden z.B. die Standards fĂŒr die Betreuung von Kindern mit Behinderung im Gesetz verankert, was die Fachwelt seit langem fordere.

Die SPD strebe auch die EinfĂŒhrung einer Landeselternvertretung der KindertagesstĂ€tten an. Abgeschafft werde die Verrechnung von GebĂŒhren zwischen Kommunen, wenn ein Kind eine Einrichtung in einer Nachbargemeinde besuche.

„Diese Regelung hat zu viel Ärger gefĂŒhrt. Wenn wir die Landesförderung deutlich erhöhen und wieder zur Gruppenförderung zurĂŒckkehren, ist diese Abrechnerei entbehrlich“, stellte Holschuh fest.

Zum Hintergrund: Im Dezember 2017 hatte zunĂ€chst die SPD-Fraktion (Drucksache 19/5467), dann die Fraktionen von CDU und BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen (Drucksache 19/5472) jeweils einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches eingebracht. Die erste Lesung erfolgte im Dezember-Plenum.

Am 8.MÀrz findet ab 14 Uhr im Hessischen Land die öffentliche Anhörung statt. Daran können Interessierte als Zuhörende teilnehmen, erforderlich ist lediglich der Personalausweis.