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KOMMENTAR: FragwĂĽrdiger Auftritt des Karl-Christian Schelzke

Karl-Christian Schelzke, geschäftsführender Direktor des hessischen Städte- und Gemeindebundes (links), war in nicht explizit definierter Funktion zur Pressekonferenz des Erbacher Bürgermeisters Harald Buschmann in die Odenwälder Kreisstadt gekommen. Foto: er

ERBACH. - Rund 400 Städte und Gemeinden werden vom hessischen Städte- und Gemeindebund in juristischen Fachfragen betreut, offenbarte Karl-Christian Schelzke, Geschäftsführender Direktor des kommunalen Dachverbands anlässlich einer Pressekonferenz, zu der Erbachs Bürgermeister Harald Buschmann eingeladen hatte (siehe FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews), weil er sich in den zurückliegenden Wochen zahlreichen öffentlichen Vorwürfen – insbesondere bei FACT – ausgesetzt sah und ihm aktuell „nur an Aufklärung gelegen ist“.

Nach Erbach war Schelzke indes „nicht gekommen, um Herrn Buschmann in irgend einer Weise zur Seite zu treten („Ich bin zur strikten Neutralität verpflichtet“), sondern nur, weil ich im Vorleben als Oberstaatsanwalt und als Bürgermeister der Stadt Mühlheim/Main tätig war, und über ausreichend kommunalpolitische Erfahrung verfüge, diese von der Pike auf kenne“.

Warum er gekommen sei „hat wesentlich etwas damit zu tun, weil mittlerweile in den sozialen Medien gerade was Wahlkämpfe betrifft, teilweise Sachen verbreitet werden, die so nicht stimmen, und mit allergrößter Vorsicht zu genießen sind, ja teilweise auch gefährlich sein können“.

Insbesondere sprach er dabei einen am 12. Januar diesen Jahres in FACT veröffentlichten Agenturbericht (siehe: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews) an, in dem eine >schriftliche Lüge< als >Urkundenfälschung< bezeichnet worden war. Das sei falsch, denn eine schriftliche Lüge sei keine Urkundenfälschung.

Die in der Erbacher Stadtverwaltung vorgenommenen Rückdatierungen hatten von FACT befragte Fachjuristen im Vorfeld wie folgt erläutert: „Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Gleichwohl läuft das betreffende Delikt, das Bürgermeister Buschmann im Zusammenhang mit der verspäteten Ausstellung und Rückdatierung der Auftragsscheine zu diversen Dienstleistungen einer Werbeagentur im September vergangenen Jahres bereits eingeräumt, und deshalb bei der Kommunalaufsicht auch Selbstanzeige erstattet hatte, im Strafgesetzbuch unter dem Dachbegriff Urkundenfälschung (§267 I, III, IV StGB).

Schelzke schränkte auch ein: „Wir kennen ja nun nicht sämtliche Unterlagen, aber das, was wir kennen, gibt keine Veranlassung es für etwas auszugeben, was nicht rechtens ist.“

Weshalb er sich vor diesem Hintergrund bemüßigt fühlte, erfahrenen Journalisten deren Arbeit erklären zu wollen und diese gar mit Einträgen in sozialen Medien gleichsetzte oder verwechselte, bleibt sein unergründliches Geheimnis.

Der gravierende Unterschied zwischen sozialen Medien, in denen praktisch jeder Mensch seine ungefragte Meinung kundtun kann, und einem journalistisch aufbereiteten Online-Magazin sollte auch dem erfahrenen Juristen Karl-Christian Schelzke im Rentenalter noch geläufig sein.

So gesehen war der Auftritt des geschäftsführenden Direktors des hessischen Städte- und Gemeindebundes bei der Pressekonferenz des Erbacher Bürgermeisters Harald Buschmann mehr als fragwürdig – auch oder gerade – weil Schelzke ausdrücklich betonte, nicht in seiner Funktion als Vertreter des kommunalen Dachverbandes gekommen zu sein, und sich als Sozialdemokrat, und damit parteipolitisch nicht mit dem Christdemokraten Harald Buschmann verbundenes Parteimitglied, outete.