GRĂNE: Gute Entscheidung fĂŒr den Odenwaldkreis, Eingliederungshilfe bleibt beim LWV
ODENWALDKREIS. - Die ZustĂ€ndigkeit fĂŒr die Eingliederungshilfe, die es behinderten Menschen ermöglichen soll, so selbstbestimmt und eigenverantwortlich wie nur möglich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können, verbleibt beim Landeswohlfahrtsverband (LWV).
âDas jetzt im Landtag eingebrachte Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sieht vor, die ZustĂ€ndigkeit der Eingliederungshilfe beim LWV zu belassen.
âWir GRĂNE haben uns auf diese Position schon frĂŒh festgelegt und auch die VerbĂ€nde der Menschen mit Behinderung und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege haben sich dafĂŒr eingesetzt.â, so Sigrid Erfurth, stellvertretende Vorsitzende der grĂŒnen Landtagsfraktion, zur Einbringung des Umsetzungsgesetzes des Bundesteilhabegesetzes im Hessischen Landtag.
Zeitweilig gab es Ăberlegungen, die ZustĂ€ndigkeit in Hessen den Kommunen zu ĂŒbertragen. Erfurth dazu weiter âDer LWV hat die Kompetenz, die Erfahrung und das Fachwissen, um auf die BedĂŒrfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Handicaps eingehen zu können.
Die ZustĂ€ndigkeit den Kommunen zu ĂŒbertragen, hĂ€tte die Gefahr mit sich gebracht, dass gerade Menschen mit weniger hĂ€ufig vorkommenden Behinderungen nicht ĂŒberall die gleiche QualitĂ€t in der Beratung vorgefunden hĂ€tten.
Auch BĂŒrgerinnen und BĂŒrger weniger wohlhabender Kommunen hĂ€tten Nachteile befĂŒrchten mĂŒssen. Es ist ein groĂer Erfolg, dass das Solidarmodell Landeswohlfahrtsverband intakt bleibt, um das uns andere BundeslĂ€nder beneiden.â