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Bad-König: Zweimal ohne Führerschein aber mit Drogen unterwegs

Zivilfahnder nehmen zwei jugendliche Verkehrsteilnehmer vorläufig fest

BAD KÖNIG. - Bei Verkehrskontrollen im Laufe des gestrigen Sonntags, 03. Mai, haben Zivilfahnder in Bad-König zwei Verkehrsteilnehmer vorläufig festgenommen und Kleinstmengen Drogen sichergestellt.

Gegen 13 Uhr stoppten sie einen 17-Jährigen auf einen Kleinkraftrad in der Dresdner Straße. Bei der anschließenden Kontrolle bemerkten die Fahnder leichten Marihuana-Geruch.

Darauf angesprochen, übergab der Junge den Beamten rund 2 Gramm Marihuana und räumte ein, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Das Rauschgift wurde sichergestellt und der Ertappte zur Blutentnahme auf die Wache gebracht.

Hier erstatteten die Polizisten Strafanzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss.

Ebenfalls ohne gültige Fahrerlaubnis war ein 16-Jähriger unterwegs, den die Zivilfahnder gegen 17 Uhr in der Schwimmbadstraße stoppten. Es war den Beamten zuvor aufgefallen, da er mit etwa 60 km/h unterwegs war.

Dass das Zweirad eigentlich als Kleinkraftrad zugelassen ist und der Jugendliche aus dem Brombachtal nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis ist, wurde bei einer Überprüfung festgestellt.

Im Zuge der Kontrolle konnte bei dem 16 Jahre alten Jungen zudem Kleinstmengen Marihuana sichergestellt werden. Auch für ihn war die Fahrt zu Ende. In dem Verfahren muss er sich jetzt strafrechtlich verantworten.