Pünktlichkeitsgarantie im Odenwaldkreis – Erste Erfahrungen
ODENWALDKREIS. – Vor einigen Tagen konnte man der Presse entnehmen, dass die Pünktlichkeitsgarantie (Kundengarantie) im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) gut ankommt. Diese alte Forderung der Fahrgastverbände wonach der Fahrgast einen Teil des Fahrpreises erstattet bekommt, wenn Bus oder Bahn mindestens zehn Minuten Verspätung haben, wurde inzwischen umgesetzt.
Die Zehn-Minuten-Garantie des RMV wird von den Nutzern des ÖPNV offensichtlich genutzt, denn bislang zahlte der RMV mehr als 100.000 Euro an die Kunden zurück, bei annähernd 50.000 Anträgen. Diese Tatsache macht aber auch deutlich, dass der RMV in puncto Pünktlichkeit noch Verbesserungsbedarf hat.
Auch im Odenwaldkreis sei schon seit Jahren eine PĂĽnktlichkeitsgarantie gefordert worden, aber die OREG Abteilung Nahverkehr habe dies in der Vergangenheit immer abgelehnt. In anderen Landkreisen habe es diese Garantie schon seit einigen Jahren gegeben.
Der lokale Fahrgastbeiratsvorsitzende Horst Kowarsch (Beerfelden) habe sich daher an den Kreisausschuss des Odenwaldkreises gewandt. Er möchte in Erfahrung bringen, welche Erfahrungen im Odenwaldkreis mit der Einführung der Pünktlichkeitsgarantie gemacht wurden und wie viele Personen bisher Anträge auf Fahrgelderstattung aufgrund von Verspätungen gestellt haben.
Auch möchte er wissen, welche Beträge an die Kunden ausgezahlt wurden, wie hoch die Summe insgesamt ist und ob erkennbar sei, welche Odenwälder Verkehrslinien hauptsächlich von Verspätungen betroffen sind.
Zu guter Letzt wird noch angefragt, ob geplant ist, die Fahrgäste im Odenwaldkreis über ihre neuen Rechte zu informieren und ob bereits Schlüsse aus der Pünktlichkeitsgarantie für den Odenwald gezogen werden können.