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Land unterstützt barrierefreien Umbau

Bau- und Wohnförderung des Kreises berät + + + Mittel bis zum 31. Dezember abrufbar

ODENWALDKREIS. - Wer auf Grund eines Unfalls, einer Krankheit oder des Alters im täglichen Leben auf Hilfsmittel angewiesen ist, der muss oft auch einzelne Räume seines Hauses oder seiner Wohnung an diese Gegebenheiten anpassen. Solche behindertengerechten Umbaumaßnahmen, die oft vor allem im Sanitärbereich notwendig sind, sind teuer.

Um Betroffene zu unterstützen, fördert das Land Hessen den barrierefreien Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Alle Kreise in Hessen bekommen jedes Jahr vom Land ein Budget zugeteilt, das auf Antrag an Menschen mit einem Handicap ausgezahlt wird, die ihren Wohnraum an ihre Lebensumstände anpassen wollen und müssen und ihn deshalb barrierefrei gestalten.

Für die Bürgerinnen und Bürger im Odenwaldkreis hat das Land für das laufende Jahr rund 90.000 Euro bewilligt. Bis zum 31. Dezember können unter folgenden Voraussetzungen Anträge auf finanzielle Unterstützung gestellt werden: Die Baukosten müssen mindestens 1.000 Euro betragen, das Wohneigentum muss selbst oder von einem nahen Angehörigen genutzt werden, es muss eine Behinderung nachgewiesen werden und der Antrag auf Förderung muss vor Beginn des Umbaus gestellt werden.

Die im Odenwaldkreis für Beratung und Anträge zuständige Abteilung Bau- und Wohnförderung bittet die Bevölkerung, das Förderprogramm zu nutzen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen. Auskünfte gibt Claus Weber unter Telefon 06062 70-261 oder per E-Mail an c.weber(at)odenwaldkreis.de.