Zutrittseinschränkungen für das Gesundheitszentrum
ODENWALDKREIS / ERBACH. - Für das Kreiskrankenhaus Erbach gilt ab Montag, 29. November, aufgrund der aktuellen pandemischen Entwicklung erneut ein Besuchsverbot.
Ausnahmeregelungen in besonderen Fällen - für Personen mit hoheitlichen Befugnissen (Betreuungsrichter, Seelsorger usw.), Väter bei Geburt, kritische Patienten - bleiben bestehen, es ist jedoch ein qualifizierter, tagesaktueller negativer Test nachzuweisen und an der Eingangskontrolle vorzulegen.
Angehörige, die für Patienten Taschen mit Kleidung oder Medikamente vorbeibringen möchten, können dies beim Dienstpersonal am Haupteingang tun.
Regelungen beim Betreten des Gebäudekomplexes für Patienten ansässiger Praxen
Der Haupteingang des Gesundheitszentrums Odenwaldkreis in der AlbertSchweitzer-Straße 10 bis 20 ist Zutrittsportal für alle ansässigen Praxen.
Über den GZO-Haupteingang betreten und verlassen Patienten/Besucher des Ärztehauses (MVZ, HNO, NeuroCentrum, Gesundheitsamt), der Neurochirurgischen Praxis Erbach, des Radiologischen Zentrums Erbach, des PhysioZentrums Odenwaldkreis, der Ambulanzen, des ÄBD (Ärztlicher Bereitschaftsdienst) und der Notaufnahme das Gebäude.
Gemäß § 28 b IfSG gelten Patienten nicht als Besucher. Trotzdem empfehlen wir dringend, dass Patienten mit geplanten Terminen einen aktuellen (nicht älter als 24 Stunden) Testnachweis vorlegen, unabhängig davon, ob sie geimpft/genesen oder nicht geimpft sind.
Außerdem muss eine Terminbestätigung der Praxis vorgewiesen werden. Ausgenommen davon sind Akutpatienten. Das Alten- und Pflegeheim kann über den separaten Eingang (am Springbrunnen) betreten werden, hier gelten die auf der Homepage veröffentlichten aktuellen Besuchs- und Hygieneregelungen.
Im PhysioZentrum Odenwaldkreis gilt für Sporttreibende im Präventivbereich (Reha-Sport, Präventionskurse, Gerätetraining) die 2-GRegel (geimpft, genesen). Kursteilnehmer können sich mit Terminkarte am GZO-Haupteingang ausweisen, für einen schnellen Zugang.
In der Physiotherapeutischen Praxis (Anbau B) werden Patienten mit 3-G-Nachweis behandelt. Auch hier sollen Therapieteilnehmer am GZO-Haupteingang einen Terminnachweis erbringen.
Ebenso empfehlen wir dringend, dass Patienten des PhysioZentrums einen aktuellen (nicht älter als 24 Stunden) Testnachweis vorlegen, unabhängig davon, ob sie geimpft/genesen oder nicht geimpft sind.
Das GZO-Restaurant ist für externe Gäste geschlossen und nur als Betriebskantine für Mitarbeiter geöffnet. Für externe Gäste gibt es täglich die Möglichkeit, Mitnahme-Mittagessen, am Terrasseneingang abzuholen – möglichst mit Voranmeldung (Telefon 06062 79-2705).
„Uns ist aus vielen Gesprächen klar, dass das Besuchsverbot für die Angehörigen unserer Patienten eine starke Einschränkung bedeutet, doch die Entscheidung ist zur Aufrechterhaltung der stationären Versorgung zwingend“, so Geschäftsführer Andreas Schwab.
Alle aktuellen Besuchsregelungen des GZO sind auf der Homepage des Gesundheitszentrums veröffentlicht. www.GZ-Odw.de
Weitere Informationen: Gesundheitszentrum Odenwaldkreis GmbH Albert-Schweitzer-Straße 10 bis 20, Erbach, Telefon 06062 79-0, Internet: www.GZ-Odw.de