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„Der Odenwaldkreis braucht auch in Zukunft Industriearbeitsplätze“

DGB sieht im Arbeitsplatzabbau bei Bosch-Rexroth einen „schweren Schlag“ für die Region

ODENWALDKREIS / BAD KÖNIG. - Der Kreisvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) im Odenwaldkreis befasste sich bei seiner jüngsten Sitzung mit dem Abbau von 110 Industriearbeitsplätzen bei Bosch-Rexroth in Erbach.

Lothar Schiedlowski (Michelstadt), Vorsitzender des Vertrauenskörpers der Industriegewerkschaft Metall bei Bosch-Rexroth und zugleich Vertreter der IG Metall im DGB-Kreisvorstand, informierte über die aktuelle Entwicklung und die Abfindungs- und Vorruhestandsregelungen.

Lothar Schiedlowski, DGB-Kreisvorsitzender Harald Staier (Höchst) und DGB-Regionssekretär Horst Raupp (Darmstadt) betonen: „Der Abbau der Industriearbeitsplätze bei Bosch-Rexroth ist nach der Schließung des Rowenta-Werks, bei der 160 Menschen ihren Arbeitsplatz verloren haben, erneut ein schwerer Schlag für die Kreisstadt Erbach und für den gesamten Landkreis.

Der Odenwaldkreis braucht auch in Zukunft tariflich entlohnte Industriearbeitsplätze. Gut bezahlte Industriearbeitsplätze sind für die Zukunft der Region unverzichtbar.

Die Menschen im Odenwaldkreis brauchen Arbeit und gute Einkommen, junge Menschen brauchen Ausbildungs- und Arbeitsplätze, Zukunft und Perspektive. Von der Kartoffelwoche allein kann der Odenwaldkreis nicht leben“.

Der DGB-Kreisvorstand unterstĂĽtzt ausdrĂĽcklich die Kritik des Betriebsrats von Bosch-Rexroth, dass es keine wirtschaftliche Notwendigkeit fĂĽr den Stellenabbau gibt.

Der DGB Odenwaldkreis betont: „Es muss alles daran gesetzt werden, dass das Bosch-Rexroth in Erbach bleibt und die Unternehmesleitung ihre Zusage, den Standort aufzuwerten, einhält. Der Industriestandort Odenwaldkreis muss erhalten werden.“

Zugleich fordert der DGB die Einführung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei wirtschaftlichen Entscheidungen von Unternehmen: „Ohne wirtschaftliche Mitbestimmung sind die Handlungsmöglichkeites des Betriebsrats bei Stellenabbau weitgehend auf Sozialplanverhandlungen begrenzt.

Im Betriebsverfassungsgesetz müssen wirksame Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Arbeitsplatzabbau, Betriebsverlagerungen und Betriebsschließungen verankert werden, um die wirtschaftliche Demokratie im Betrieb zu stärken. Demokratie darf nicht am Werkstor enden.“