Regionale Lebensmittel per Warenautomat oder Vertrauenskasse
Kreisverwaltung informiert über Verkaufswege + + + Übersicht auf Kreis-HomepageODENWALDKREIS / REICHELSHEIM. - Die Abteilung Landwirtschaft und Landwirtschaftliche Förderung der Kreisverwaltung sieht in der Einrichtung von Warenautomaten beziehungsweise dem Verkauf von Produkten mit einer Vertrauenskasse ein gutes Mittel für den Vertrieb regional erzeugter Lebensmittel. Aus diesem Grund hatte die Abteilung vor kurzem zu einem Seminar eingeladen.
Ursprünglich sollte die Veranstaltung in den Räumen der in Reichelsheim ansässigen Abteilung stattfinden. Wegen der guten Nachfrage – teilgenommen hatten 20 Personen – wurde sie mit Blick auf die Corona-Bestimmungen in die Reichenberghalle verlegt.
Juliane Kuhlmann vom Beratungsteam Erwerbskombinationen beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen und dort unter anderem für Direktvermarktung zuständig, informierte über Chancen und Risiken sowie rechtliche Vorschriften und die Wirtschaftlichkeit.
Der große Vorteil von Vertrauenskassen und Verkaufsautomaten gegenüber Bauernlädchen sind die Öffnungszeiten, wie sie hervorhob. In der Regel kann der Kunde seinen Bedarf rund um die Uhr decken.
Nachteil sei jedoch der fehlende Erzeuger-Verbraucher-Dialog, bei dem gerne noch Wissen und Auskünfte zur Landwirtschaft vermittelt würden.
Kuhlmann machte darauf aufmerksam, dass ein Warenautomat mit höheren Investitions- sowie laufenden Kosten verbunden ist als die Einrichtung einer Vertrauenskasse.
Beim Modell Vertrauenskasse wiederum sei die Gefahr von Diebstahl beziehungsweise nicht bezahlten Waren größer. Um Vandalismus vorzubeugen, empfahl sie ein Überwachungssystem, vor allem bei Warenautomaten, da hier der Schaden größer sei als bei Vertrauenskassen.
Von durchweg guten Erfahrungen mit beiden Verkaufssystemen berichtete Brigitte Reimund. Sie betreibt in Reichelsheim einen Verkaufsautomaten und direkt an ihrem Hof in Eberbach eine Vertrauenskasse.
Lediglich einmal habe die Vertrauenskasse nicht gestimmt. Auch der Kosten-Nutzen-Aufwand beim Warenautomaten stehe in einem richtigen Verhältnis.
Die Auswahl an Warenautomaten ist groß, so dass es für jedes Produkt den richtigen Automaten gibt. „Entscheidend für den Erfolg ist die Standortwahl“, hob Kuhlmann hervor. Direkt auf dem Hof könnten die Kunden sehen, wo ihre Produkte erzeugt und verarbeitet werden.
Der fehlende Warenbestand könne schnell aufgefüllt werden. Außerhalb der Betriebsstätte, an einer gut frequentierten Straße oder in unmittelbarer Nähe zum Lebensmitteleinzelhandel, punkte die gute Erreichbarkeit sowie Lauf- und Spontankundschaft.
„Allerdings muss hier darauf geachtet werden, dass fehlende Ware zeitnah aufgefüllt wird“, so Kuhlmann. „Der Kunde kommt einmal, vielleicht ein zweites Mal und wenn nichts da ist, bestimmt kein drittes Mal.“
Moritz Hallstein von der Abteilung Landwirtschaft und Landwirtschaftliche Förderung informierte über Fördermöglichkeiten. So ist ein Zuschuss für landwirtschaftliche Betriebe von mindestens 20 Prozent möglich, abhängig von den gewählten Produkten.
Gewerbliche Betriebe können eine Förderung über die Regionalentwicklung oder das LEADER-Programm erhalten. Zu beachten sind auch Vorgaben der Lebensmittelüberwachung, zum Beispiel die Dokumentation der Temperatur oder Hygiene. Dazu gab Jasmin Bunke von der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz Auskunft.
Im Austausch unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurde deutlich: Ob man einen Verkaufsautomaten einrichtet oder eine Vertrauenskasse, kann nicht pauschal beantwortet werden. Hierfür müssen die Voraussetzungen in jedem Einzelfall geprüft werden.
Gut funktionierende Beispiele von Warenautomaten kann man der Internetseite des Odenwaldkreises entnehmen: www.odenwaldkreis.de unter der Rubrik „Genuss“ und „Regionale Lebensmittel“.
„Wir würden uns freuen, wenn sich noch weitere Betriebe für eine Umsetzung entscheiden würden“, so Karin Hölschke von der Abteilung Landwirtschaft und Landwirtschaftliche Förderung.
Für Fragen stehen Moritz Hallstein von der Abteilung Landwirtschaft und Landwirtschaftliche Förderung (06062 70-1815, m.hallstein(at)odenwaldkreis.de) und Juliane Kuhlmann vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (06155 79800 38; juliane.kuhlmann(at)llh.hessen.de) zur Verfügung.