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GRÜNER Kreisvorstand behandelt in Bad König lokale und globale Themen

ODENWALDKREIS / BAD KÖNIG. - Bei der jüngsten Sitzung des Kreisvorstands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Odenwald in Bad König referierte die Fraktionsvorsitzende der Bad Königer GRÜNEN, Hedwig Seiler, über wichtige kommunalpolitische Themen in Bad König.

Seiler führte aus, dass ein neues Gewerbegebiet an der Bundesstraße 45 in der Nähe eines Naturschutzgebiets ausgewiesen werden soll. Dies lehnen die GRÜNEN ab. Als bedauerlich wertete die Fraktionsvorsitzende, dass der Bad Königer Stadtbus eingestellt wurde, obwohl der ÖPNV zur Daseinsvorsorge einer Kommune gehöre.

Ausführlich wurde auch über die Therme diskutiert, die jedes Jahr den Haushalt der Stadt Bad König belastet. Ein Kombiticket - Eintritt Therme plus ÖPNV - könnte nach Ansicht der Grünen im Odenwald eine Maßnahme sein, um die Therme für junge Menschen attraktiver zu machen und so weiter zu stärken.

Der Kreisvorstand beschäftigt sich seit Monaten mit der Frage, wie die Integration der Flüchtlinge im Odenwaldkreis noch verbessert werden könne und wo die größten Probleme vorhanden sind. Der Kreisvorstand habe hierzu sowohl mit dem GRÜNEN Staatssekretär Jo Dreiseitel und dem Vorsitzenden der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mathias Wagner, als auch mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer ausführliche und konstruktive Gespräche geführt.

Die Angst vor Abschiebung, so berichteten Helferinnen und Helfer am vergangenen Donnerstag in Brombachtal einhellig, sei insbesondere bei afghanischen Asylbewerbern allgegenwärtig. Untermauert würde dies von einem der Betroffenen selbst: Ein junger Mann aus Afghanistan, der am Gespräch mit Mathias Wagner teilnahm, schilderte, wie ihn die Sorge um seinen Verbleib oft nachts um den Schlaf bringe. Ungeachtet dessen müssten diese Menschen auch nach schlaflosen Nächten, Zweifeln und Unsicherheiten ihre Verpflichtungen einhalten und zur Schule, zum Praktikum oder zur Arbeit gehen.

Der Kreisvorstand der GRÃœNEN teilt die Sorge der Flüchtlinge und der Helfer und hofft, dass endlich der  Bundesaußenminister die Sicherheitslage der Herkunftsländer neu bewerte. Die Lage in Afghanistan könne nicht als sicher bezeichnet werden, daher sei nach Ansicht der Grünen Afghanistan kein sicheres Herkunftsland.

Flüchtlinge, die eine Ausbildung beginnen, so die Gesprächsergebnisse, könnten zwar über die 3+2-Regel (3 Jahre Ausbildung plus 2 Jahre im gelernten Beruf) für bis zu fünf Jahre vor Abschiebung geschützt werden, dies gelte aber nicht für eine sogenannte Einstiegsqualifizierung (EQ-Maßnahme), eine Kombination aus zielgerichtetem Deutschunterricht, Berufsschule und Einführung in die Betriebe, obwohl diese Maßnahme eigentlich auf eine Ausbildung abziele.

Nach Ansicht des Kreisvorstands müsste auch eine Einstiegsqualifizierung vor Abschiebung schützen, denn diese Maßnahme stehe für Integration.

Ein weiterer Diskussionspunkt im Kreisvorstand war die Situation syrischer Flüchtlinge, die in Besitz eines gültigen Passes sind. Diese müssten, wenn ihr Pass abgelaufen ist, in der syrischen Botschaft in Berlin vorstellig werden, um dort für etwa 400 Euro einen neuen Pass zu beantragen: Geld, das dem syrischen Staat und damit dem dort tobenden Bürgerkrieg zufließe. Dies sei nicht hinnehmbar, so die GRÜNEN.

Nach Aussage einer Helferin seien außerdem die Zuverdienstmöglichkeiten von Flüchtlingen bei einem Minijob unklar. Wenn Flüchtlinge einen Minijob annehmen, sei eine Klärung darüber erforderlich, wie viel Geld die Betroffenen behalten dürfen und wie viel abgezogen wird.

Der GRÜNE Kreisvorstand würde auch begrüßen, wenn von behördlicher und politischer Seite den ehrenamtlichen Helfern mehr Unterstützung zuteil würde und sie nicht einen Großteil ihrer Zeit damit verbringen müssten, gegen die Mühlen der Bürokratie an zu kämpfen.

Ehrenamtliche Arbeit sei in allen Bereichen unseres Staates ein hohes Gut, bei der Unterstützung von Asylbewerberinnen und -bewerbern und anderen Menschen in prekären Verhältnissen komme in besonderem Maße die zwischenmenschliche Komponente zum tragen, die auch im Artikel 1 des Grundgesetzes verankert sei.