Nächtliche Ausgangssperre im Odenwaldkreis
Kreisverwaltung setzt Landesvorgabe um + + + Kabinett verabschiedet hessenweite EinschränkungenODENWALDKREIS / ERBACH. - Im Odenwaldkreis herrscht ab dem heutigen Dienstag, 15. Dezember, ein nächtliches Ausgangsverbot von 21:00 bis 5:00 Uhr. Überdies darf im öffentlichen Raum kein Alkohol konsumiert oder ausgegeben werden.
Diese vom Land Hessen festgelegten Maßnahmen sind in allen Landkreisen oder kreisfreien Städten zu verhängen, wenn über drei Tage eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 (Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner) herrscht.
Das ist im Odenwaldkreis mit dem heutigen Tag der Fall, so dass Landrat Frank Matiaske eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen hat.
„Wir müssen alles daransetzen, die hohen Infektionszahlen deutlich zu senken“, so Matiaske, „vor allem mit Blick auf die angespannte Lage in den Alten- und Pflegeheimen sowie unserem Kreiskrankenhaus“.
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 23. Dezember; sofern der Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter 200 liegt, sind diese Maßnahmen sofort wieder aufzuheben.
Von der nächtlichen Ausgangssperre gibt es Ausnahmen bei „gewichtigen Gründen“: die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten (einschließlich des ehrenamtlichen Einsatzes für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst), der Besuch von Ärzten, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die Begleitung Sterbender, die Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen Anlässen und die Versorgung von Tieren.
Die Allgemeinverfügung ergänzt die heute von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, die auf der Einigung beruhen, auf die sich der Bund und die Länder am Sonntag verständigt hatten.
Danach gilt unter anderem:
- Private Treffen sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt beschränkt. (maximal fünf Erwachsene und beliebig viele Kinder unter 14 Jahren).
- Das gilt auch an Silvester. Feiern und Versammlungen an publikumswirksamen Orten in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt. Außerdem ist der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten.
- Vom 24. bis 26. Dezember gilt: Neben dem eigenen Hausstand dürfen sich vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Über genaue Regelungen zu Weihnachtsgottesdiensten wird sich die Landesregierung mit den Kirchen noch verständigen, auch mit Blick auf die Hotspots.
- Nur Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben offen.
- Es gilt ein Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, auch unabhängig von der Inzidenz.
- In Alten- und Pflegeheimen soll mehr auf das Corona-Virus getestet werden, gerade mit Blick auf die Besucherinnen und Besucher.
Der Odenwaldkreis bittet Eltern, ihre Kinder ab Mittwoch und damit zwei Tage vor dem Ferienbeginn am Freitag, wenn möglich zuhause zu betreuen. Damit schließt sich der Kreis der Bitte des Kultusministeriums an.
Kinder dürfen dem Ministerium zufolge ab Mittwoch dem Unterricht und den Ganztagsangeboten in der Schule fernbleiben und nehmen von zuhause aus „im Rahmen des schulischen Angebotes am Distanzlernen teil“, so das Ministerium in einem Schreiben an alle Eltern.
In dem heute versandten Brief heißt es weiter: „Die Zahlen, die jeden Tag von uns erhoben werden, haben in den vergangenen Monaten gezeigt, dass Schulen keine Corona-Hotspots sind. Dennoch sind jetzt zur nachhaltigen Eindämmung der Pandemie besondere Maßnahmen gefordert.“