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NĂ€chtliche Ausgangssperre im Odenwaldkreis

Kreisverwaltung setzt Landesvorgabe um + + + Kabinett verabschiedet hessenweite EinschrÀnkungen

ODENWALDKREIS / ERBACH. - Im Odenwaldkreis herrscht ab dem heutigen Dienstag, 15. Dezember, ein nĂ€chtliches Ausgangsverbot von 21:00 bis 5:00 Uhr. Überdies darf im öffentlichen Raum kein Alkohol konsumiert oder ausgegeben werden.

Diese vom Land Hessen festgelegten Maßnahmen sind in allen Landkreisen oder kreisfreien StĂ€dten zu verhĂ€ngen, wenn ĂŒber drei Tage eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 (Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner) herrscht.

Das ist im Odenwaldkreis mit dem heutigen Tag der Fall, so dass Landrat Frank Matiaske eine entsprechende AllgemeinverfĂŒgung erlassen hat.

„Wir mĂŒssen alles daransetzen, die hohen Infektionszahlen deutlich zu senken“, so Matiaske, „vor allem mit Blick auf die angespannte Lage in den Alten- und Pflegeheimen sowie unserem Kreiskrankenhaus“.

Die AllgemeinverfĂŒgung gilt zunĂ€chst bis zum 23. Dezember; sofern der Inzidenzwert fĂŒnf Tage in Folge unter 200 liegt, sind diese Maßnahmen sofort wieder aufzuheben.

Von der nĂ€chtlichen Ausgangssperre gibt es Ausnahmen bei „gewichtigen GrĂŒnden“: die AusĂŒbung beruflicher oder dienstlicher TĂ€tigkeiten (einschließlich des ehrenamtlichen Einsatzes fĂŒr Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst), der Besuch von Ärzten, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die Begleitung Sterbender, die Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen AnlĂ€ssen und die Versorgung von Tieren.

Die AllgemeinverfĂŒgung ergĂ€nzt die heute von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen zur BekĂ€mpfung der Pandemie, die auf der Einigung beruhen, auf die sich der Bund und die LĂ€nder am Sonntag verstĂ€ndigt hatten.

Danach gilt unter anderem:

- Private Treffen sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt beschrĂ€nkt. (maximal fĂŒnf Erwachsene und beliebig viele Kinder unter 14 Jahren).

- Das gilt auch an Silvester. Feiern und Versammlungen an publikumswirksamen Orten in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt. Außerdem ist der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsĂ€tzlich verboten.

- Vom 24. bis 26. Dezember gilt: Neben dem eigenen Hausstand dĂŒrfen sich vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezĂ€hlt. Über genaue Regelungen zu Weihnachtsgottesdiensten wird sich die Landesregierung mit den Kirchen noch verstĂ€ndigen, auch mit Blick auf die Hotspots.

- Nur GeschÀfte des tÀglichen Bedarfs bleiben offen.

- Es gilt ein Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, auch unabhÀngig von der Inzidenz.

- In Alten- und Pflegeheimen soll mehr auf das Corona-Virus getestet werden, gerade mit Blick auf die Besucherinnen und Besucher.

Der Odenwaldkreis bittet Eltern, ihre Kinder ab Mittwoch und damit zwei Tage vor dem Ferienbeginn am Freitag, wenn möglich zuhause zu betreuen. Damit schließt sich der Kreis der Bitte des Kultusministeriums an.

Kinder dĂŒrfen dem Ministerium zufolge ab Mittwoch dem Unterricht und den Ganztagsangeboten in der Schule fernbleiben und nehmen von zuhause aus „im Rahmen des schulischen Angebotes am Distanzlernen teil“, so das Ministerium in einem Schreiben an alle Eltern.

In dem heute versandten Brief heißt es weiter: „Die Zahlen, die jeden Tag von uns erhoben werden, haben in den vergangenen Monaten gezeigt, dass Schulen keine Corona-Hotspots sind. Dennoch sind jetzt zur nachhaltigen EindĂ€mmung der Pandemie besondere Maßnahmen gefordert.“