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Landrat fordert erfüllbare Finanzvorgaben des Landes

Dramatische Haushaltslage Thema im Kreistag + + + „Pakt mit der Jagd“ wird fortgesetzt

ODENWALDKREIS / ERBACH. - Landrat Frank Matiaske hat in der Sitzung des Kreistags am Montag, 11. November, die finanzielle Situation des Odenwaldkreises als „sehr, sehr, sehr dramatisch“ umrissen und auf Zahlen des jüngsten Quartalsberichts verwiesen, den die Kreisverwaltung dem Kreistag vorgelegt hat.

Dieser Bericht prognostiziert zum Jahresende 2024 ein Defizit von 13,5 Millionen Euro. Ursprünglich sah dieser ein Defizit von sechs Millionen Euro vor. „Betroffen davon sind alle Bereiche“, so der Landrat.

Die Situation sei in allen hessischen Landkreisen genauso kritisch, fügte er hinzu und machte auf die „Wiesbadener Erklärung“ aufmerksam, die alle Landräte jüngst verabschiedet hatten. „Parteiübergreifend weisen wir alle auf die aktuell sehr, sehr schwierige Haushaltslagen hin“, so Matiaske.

Der Landrat fordert in diesem Zusammenhang die Landesregierung dringend auf, die strengen Vorgaben zur Aufstellung kommunaler Haushalte zu lockern. „Alle Landkreise, Städte und Gemeinden warten gespannt auf Signale aus Wiesbaden, damit sie ihren Aufgaben auch künftig gerecht werden können“, sagte er.

„Unter den momentan geltenden Finanzvorschriften ist die Aufstellung eines Haushalts, der Aussicht auf Genehmigung hat, ein sinnloses Unterfangen.“ Deshalb werden die Beratungen der Kreisverwaltung für den Haushalt 2025 erst im Frühjahr beginnen.

Ohne geänderte Vorgaben des Landes müsste der Odenwaldkreis die Kreis- und Schulumlage für die Städte und Gemeinden theoretisch auf über 70 Prozentpunkte anheben, erläuterte der Landrat.

„Das ist aber völlig illusorisch, denn die Finanzlange der Städte und Gemeinden ist genauso schlimm wie die des Kreises. Sie könnten dann ihre gesetzlichen Aufgaben auf keinen Fall mehr erfüllen.“

Der Kreistag beschloss außerdem, den „Pakt mit der Jagd“ um weitere vier Jahre bis zum 31.12.2028 zu verlängern. Das Übereinkommen wurde im Jahr 2021 beschlossen und galt zunächst bis zum Ende 2024. Es beinhaltet die Aussetzung der Jagdsteuer.

Die Jägerschaft hat sich ihrerseits zu bestimmten Leistungen verpflichtet, unter anderem zur Mitwirkung bei der Bergung von Fallwild nach Wildunfällen, aber auch von Schwarzwildkadavern im Seuchenfall. Das ist aktuell bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest wichtig.