Jagdschein für Dietrich Kübler: Nicht verweigert, nur geprüft
ODENWALDKREIS / ERBACH. - Die zuständige Verwaltungsmitarbeiterin bei der Abteilung Umwelt und Naturschutz des Odenwaldkreises fühlt sich im FACT-Bericht vom 27. Oktober (www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews >Das Jagdbedürfnis von Ex-Landrat Dietrich Kübler weiter ermöglicht<) nicht korrekt wiedergegeben,
Das teilte Landrat Frank Matiaske der FACT-Redaktion fernmündlich mit. Die zuständige Mitarbeiterin war jedoch gegenüber der FACT-Redaktion, obwohl vom Landrat ausdrücklich dazu ermächtigt, nicht bereit zur Richtigstellung der Fakten aus ihrer Sicht.
Das übernahm dann auf FACT-Nachfrage deren Abteilungsleiter Klaus Bischoff, der betont, er habe die Entscheidung zur Verlängerung des Jagdscheins für Dietrich Kübler vorbereitet, nachdem dieser bei seiner Mitarbeiterin vorstellig geworden war.
Diese Mitarbeiterin habe dem früheren Landrat lediglich mitgeteilt, die Verlängerung seines Jagdscheins, die zum 01. April 2020 anstand, müsse unter den gegebenen Umständen eines laufenden Strafverfahrens (Anm. der Redaktion: erstinstanzliche, jedoch noch nicht rechtskräftige Verurteilung Küblers zu 7 Monaten Haft auf Bewährung und 25.000 Euro Geldstrafe wegen Untreue zu Lasten des Odenwaldkreises) geprüft werden.
Insoweit sei dies im FACT-Bericht nicht ausreichend dargestellt. Falsch sei insbesondere die Darstellung, der Landrat habe die Entscheidung über die Verlängerung des Jagdscheins getroffen.
Bestätigt wurde allerdings sowohl von Landrat Matiaske als auch von Bischoff, Ex-Landrat Kübler sei daraufhin wütend zur Leiterin der Rechtsabteilung geeilt und habe sich dort über die nicht zügige Bearbeitung seines Anliegens beschwert, habe jedoch auch dort keine andere Auskunft als von der zuständigen Mitarbeiterin erhalten.
„Wir haben uns anschließend unter Einbeziehung unseres Rechtsamts ausführlich beraten und sind zur einhelligen Auffassung gelangt die Verlängerung zu erteilen“, sagt Bischoff. Der Landrat habe das von Klaus Bischoff vorgetragene Abwägungsergebnis lediglich mitgetragen.
Diese intensiv beratene Entscheidung bewege sich innerhalb des „rechtlich möglichen Ermessensspielraums“, und stelle keineswegs Kurioses dar.
Sollte Dietrich Kübler im noch ausstehenden Berufungsverfahren vor dem Landgericht Darmstadt, erneut verurteilt werden, müsse das Fortbestehen der jetzt bis 2023 erteilten Jagderlaubnis (Anm.: Jagdscheine werden entweder jährlich oder maximal auf drei Jahre verlängert) selbstverständlich erneut überprüft und ggf. dann auch widerrufen werden, so Klaus Bischoff.