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LESERBRIEF: Mord und Körperverletzung durch Windkraftenergieanlagen

Der Schwarzstorch fĂĽhlt sich bisher heimisch auf...

...und rund um das StillfĂĽssel, wo kĂĽnftig...

...fünf Windräder seinen Lebensraum und vor...

...allem seine Brutplätze zerstören werden. Fotos: Stephan Hördt (3), Vera Krug

Mord an Vögeln und Fledermäusen sowie Körperverletzung werden von Grünen und CDU (und früher von der SPD) im Odenwald straffrei hingenommen … und das Regierungspräsidium Darmstadt schafft die Voraussetzungen

ODENWALD. - MORD: Windkraftenergieanlagen (WEA) morden in Deutschland jährlich über 250.000 Fledermäuse und über 12.000 Vögel (Quelle: Deutsche Wildtierstiftung) – viele von ihnen sind streng geschützt – viele sind nur auf dem Durchzug und sterben dabei. Vögel können den bis zu 300 km/h schnellen Windradflügeln nicht ausweichen. Fledermäuse sterben, weil infolge des Druckgefälles bei Annäherung ihre Lungenbläschen platzen.

Die Naturschutzverbände ducken sich weg oder sind teilweise sogar von der Windkraftlobby „gekauft“. So nahm der BUND, vertreten durch Prof. Weiger, seine Klage beim Landgericht Hamburg gegen Enoch zu Guttenberg zurück, der im ARD-Fernsehmagazins „Plusminus“ im August 2015 behauptete: „Wie verquickt die sind, ich weiß allein 20 Personen vom BUND, führende Persönlichkeiten in den jeweiligen Bundesländern, die gleichzeitig in der Windlobby angestellt sind und für die arbeiten.“ (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 31. März 2016).

NABU war fĂĽr Klage nicht zu gewinnen

Bei der Genehmigung vom StillfĂĽssel (Gemarkung Wald-Michelbach) konnte der NABU selbst dann noch nicht fĂĽr eine Klage gewonnen werden, als ein Industrieller anbot, die Rechtsanwalts- und Klagekosten zu ĂĽbernehmen.

Und das, obwohl dort über 50 kartierte Horste u.a. von streng geschützten Arten nachgewiesen wurden, wie von Schwarzstörchen, Greifvögeln und Eulen. Des Weiteren natürlich auch Fledermäuse. Ein Horst – vermutlich von einem Uhu – wurde gar bei einer „Inspektion“ durch die ökologische Baubegleitung zerstört.

Das Strafverfahren gegen die Zerstörung des Horstes wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Das Zerstören eines Bruthorstes von geschützten Arten ist offenbar kein strafrechtlich relevantes Vergehen mehr.

RP erteilt entgegen dem Naturschutzgesetz Sondergenehmigungen zur Rodung

Gegen die „Last-Minute“-Genehmigungen am 30. Dezember 2016 wurde im Februar 2017 Klage erhoben. Das Regierungspräsidium zögerte die Herausgabe der Verfahrensakten hinaus, aber ohne Verfahrensakten kann nicht sinnvoll eine Klage geführt werden.

Bei der Genehmigung Stillfüssel wurden die Akten bis heute (20. Mai 2017) noch immer nicht herausgegeben. Stattdessen lassen sich die Betreiber vom Regierungspräsidium Sondergenehmigungen erstellen, dass sie die Flächen auch im späten Frühling roden dürfen, was gemäß Naturschutzgesetz untersagt ist.

Die Baumwurzeln wurden gezogen und mit unglaublich hohem Lärmpegel geschreddert, was natürlich die Wildtiere vergrämt, so dass diese in Zukunft die Umgebung der WEA nicht mehr „stören“. Zurück bleibt ein unbeschreibliches Schlachtfeld, wie die Presse unlängst beschrieb.

Gerichtliche Bitten missachtet

Beim Kahlberg (Gemarkung Fürth / Grasellenbach) bat das Gericht um einen Rodungsstopp – aber das hat den Betreiber nicht im Geringsten interessiert. Er fühlt sich über dem Recht stehend und wenn er dennoch nicht Recht hat, dann zahlt er eben die „unbedeutenden“ Bußgelder ….

Im Hessischen Landtag sagte René Rock, Fraktionsvorsitzender und energiepolitischer Sprecher der FDP zu den „Last Minute“-Genehmigungen (http://rene-rock.fdp-hessen.de/meldung/rock-zu-windkraft-last-minute-genehmigungen/).

„Es gab offenbar eine Aktion Abendsonne. Auf Teufel komm raus sollten möglichst viele Genehmigungen noch im alten Jahr erteilt werden, damit die Investoren deutlich höhere Subventionen kassieren können. Anscheinend waren den Genehmigungsbehörden die Profitinteressen der Windkraftlobby wichtiger, als die Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen.“

Rock weiter: „Wir wissen, dass es wirtschaftliche Beziehungen im Rahmen von Beratertätigkeit zwischen zuständigen Mitarbeitern von Genehmigungsbehörden und Windkraftinvestoren gibt. Die Last-Minute-Aktion stellt aber eine neue Dimension der Kollaboration dar.

Ausgerechnet dann, wenn die Amtsstuben fast leer sind, arbeiten einige Leute mit besonderen Hochdruck und verschaffen damit den Windkraftinvestoren groĂźe finanzielle Vorteile.

Alle auf den letzten Drücker erteilten Genehmigungen müssen deshalb unter die Lupe genommen werden, ob und welcher Form Windkraftinvestoren unzulässig Einfluss genommen haben, schließlich geht es um Millionenbeträge.“

und abschließend: „Die Aktion Abendsonne der grünen Minister Al-Wazir und Hinz legt offen, um was es geht; nämlich bestimmten Gruppen möglichst hohe finanzielle Vorteile zu verschaffen. Dafür dürfen dann auch wertvolle Naturflächen und besonders streng geschützte Arten wie der Schwarzstorch geopfert werden.“

Das ist ein Skandal, den die Grünen und die CDU in Hessen zu verantworten haben – hoffentlich hat das Konsequenzen für die nächsten Wahlen, dass sich die Bürger FÜR das Leben und GEGEN diese Morde und GEGEN diese Politik und Politiker aussprechen.

Aktuell wird das Bundesnaturschutzgesetz geändert oder besser gesagt „entschärft“ (Entscheidung voraussichtlich noch in diesem Monat), so dass es besser „passt“.

Und die BĂĽrger sind machtlos.

KÖRPERVERLETZUNG: Infraschall kann bei sensiblen Menschen zu Gesundheitsschäden führen, was mit einer Körperverletzung gleichgesetzt werden kann. Darüber gab es eine Verfassungsbeschwerde von Prof. R. Wendt und Prof. M. Elicker. In Dänemark führte das Infraschallthema nach einem Bericht in der WELT zu einem Baustopp von WEA an Land (https://www.welt.de/wirtschaft/energie/article137970641/Macht-der-Infraschall-von-Windkraftanlagen-krank.html)

Im Einzelnen: Windkraftenergieanlagen (WEA) erzeugen nicht nur Schall, den man hört, sondern auch Infraschall, den man nicht hört. Infraschall hat aber gesundheitliche Auswirkungen, teilweise gravierende, teilweise zeigen sich die Gesundheitsschädigungen erst verzögert nach einigen Jahren.

Das ist seit vielen Jahren bekannt. Die Landesanstalten für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) erklären aber selbst in 2016 noch: alles keine Gefahr – weder die Ausbreitung, noch die Gesundheitsgefahr.

Infraschall sei schon ab einer Distanz von wenigen hundert Metern vom Menschen nicht mehr wahrnehmbar, bzw. von den Umgebungsgeräuschen nicht mehr unterscheidbar. Daher seien schädliche Wirkungen durch Infraschall bei Windkraftanlagen nicht zu erwarten. Dem gegenüber verhängte Dänemark einen Baustopp von WEA an Land wegen aufgetretener Folgeschäden durch Infraschall.

Infraschall-Studie der Charité (Berlin) belegt Beeinträchtigung

Die aktuelle Infraschall-Studie von der Charité (Berlin), der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) Braunschweig und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) kommt aktuell zu ganz anderen Ergebnissen als die LUBW: Mittels fMRT-Untersuchungen wurde wissenschaftlich nachgewiesen, dass der von Windkraftanlagen erzeugte Infraschall störend auf Grundfunktionen des menschlichen Gehirns einwirkt.

Aus dem aktuellen Infraschall-Flyer der Webseite Windwahn vom 4. Mai 2017:

„Die permanenten Druckwellen aktivieren unser Ur-Gehirn – das Stammhirn – das uns in einen Fluchtmodus versetzt (unproduktiver Stress). So werden dauerhaft Stresshormone ausgeschüttet, u. a. Risikofaktor Nummer eins bei Herzinfarkt.

Die dauerhafte Ausschüttung führt zum Burnout, unsere Zellstrukturen in den Hohlräumen (Bronchien, Blutgefäße, Darm) verändern sich; es kommt zu Verhärtungen, Entzündungen, Geschwüren und Krebs. Hiervor kann man sich technisch leider nicht schützen – es wären 8,5 Meter dicke Wände nötig. Man kann nur flüchten.“

Kinder, Schwangere, Ă„ltere und Vorerkrankte vom Infraschall stark betroffen

Und wie weit ist der Infraschall messbar? Wieder ganz anders als die LUBW kommt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in der Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ (Projektanfang: 01.04.2004, Projektende: 31.12.2016) zu anderen Ergebnissen: Der Infraschall von nur einer WEA lässt sich noch in 25 km Entfernung messen, der von mehreren WEA sogar noch viel weiter.

Kinder, Schwangere, Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen sind vom Infraschall stark betroffen. Für sie sind Abstände über 10 km (10.000 m) zu empfehlen. Aktuell werden in Hessen aber nur 1.000 m verlangt, teilweise auch noch weniger.

Auch die Mindestforderung von 3.000-m-Abständen ist bereits wissenschaftlich betrachtet zu niedrig, da in Siedlungen immer auch Kinder und ältere Menschen wohnen. Starre Meterangaben sind nicht immer sicher, weil WEA unterschiedlich hoch und leistungsstark entsprechend ihrer Megawatt-Zahl sind und die Geologie (Untergrund, Gestein, wasserführende Schichten, Gebirgs- oder Tallagen etc.) große Auswirkung hat.

Immobilienwertverlust und Tourismus

Die Immobilienpreise sinken in der Nähe von WEA oft dramatisch, manchmal sind die Häuser gar nicht mehr zu verkaufen.

Auch der Tourismus leidet, die Ăśbernachtungen wie auch die TagesausflĂĽgler.

Was kommt auf uns zu?

Der Regionalplan Südhessen weist für den Odenwald in den nächsten Jahren (solange die Grünen und die CDU noch in Hessen regieren) bis zu 450 Windkraft Energieanlagen (WEA) aus und soll aus dem Erholungsgebiet ein riesiges Industriegebiet machen. Man muss nur in den Hunsrück fahren, um zu sehen, wie es mal im Odenwald aussehen könnte. In Deutschland stehen bereits über 27.000 WEA (Stand Jahresende 2016).

Könnte dafür wenigstens ein konventionelles Kraftwerk abgeschaltet werden. Aber man kann es nicht. Denn in Zeiten der Dunkelflaute (nachts dunkel und im Winter bei Hochdrucklage windstill), gibt es keinen Strom aus erneuerbaren Energien - konventionelle Kraftwerke verhindern in diesen Situationen Blackouts.

Unter anderem durch die notwendigen Stand-by Kraftwerke, die laufen aber oft keinen Strom liefern, wird kein CO2 gespart, im Einzelfall sogar mehr erzeugt. Wir brauchen grundlastfähige Kraftwerksstrukturen – und die gibt es, aber die werden wegen den Erneuerbaren Energien nicht weiterentwickelt.

Was können wir im Odenwald tun?

Der Regionalplan Südhessen befindet sich gerade in der zweiten Offenlage. Legen Sie bis zum 2. Juni 2017 Einspruch beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.1, Wilhelminenstraße 1 – 3, 64283 Darmstadt, ein: Für Natur und Menschen!

Kein Mord an Tieren, besonders nicht an geschützten Tieren, wie Säugetiere, im besonderen Fledermäuse, Vögel, im besonderen Greifvögel und Schwarzstörche und keine Körperverletzung für Sie selbst, für Ihre Familie wegen Schall, Körperschall und optischer Bedrängnis der WEA zu Ihrem Haus.

Sie sollten eine Prüfung hinsichtlich des Naturschutzes fordern, damit besonders geschützte und vom Aussterben bedrohte Tiere nicht zu Schaden kommen und unsere unberührte Natur im Odenwald, unser höchstes Gut, erhalten bleibt.

Jeder hat ein Recht auf PrĂĽfung von Auswirkungen durch Schall und Infraschall

Sie können den Schutz der Wasserversorgung einfordern. Im Odenwald erfolgt die Wasserversorgung vorwiegend über Quellen, die schon im Fall des Rodens, aber sicherlich beim Bau von WEA (ca. 3.500 t Beton pro WEA; das sind 200 LKW mit je 20 t Beton plus Wasser) gefährdet sind auch nach den 20 Jahren Laufzeit und nachdem der Beton wieder entfernt wurde. Ist die Wasserversorgung nicht mehr funktionsfähig, werden Bürger wieder langfristig mit steigenden Gebühren rechnen müssen.

Sie haben ein Recht auf Prüfung von Auswirkungen durch Schall und Infraschall aufgrund von potentiellen Schädigungen der Gesundheit.

Wehren Sie sich gegen die Körperverletzung an Ihnen und an anderen Menschen. Schützen Sie sich, Ihre Familie und die Natur durch Ihre Einwendungen gegen den Regionalplan.

Wer jetzt keinen Einwand schreibt, kann später nicht klagen!

Sie können Ihre Einwendungen selbst verfassen oder vorgefertigte Entwürfe, die auf der Webseite des Vereins für Naturschutz und Gesundheit e.V. oder auf den Webseiten von vielen Gegenwind-Bürgerinitiativen zur Verfügung gestellt werden, verwenden: Download unter www.naturschutz-und-gesundheit.de

Sie können auch Einwendungen verfassen, wenn Sie nicht im Odenwald und nicht im Umkreis der geplanten WEA wohnen.

Im Übrigen: Überlegen Sie, wen Sie in Zukunft wählen. Prüfen Sie, welche Partei sich gegen die Windkraft und für das Leben einsetzt.

Informieren Sie sich, z.B. bei:

www.windwahn.com (hier mit Newsletter)

www.vernunftkraft-odenwald.de

www.vernunftskraft-hessen.de

www.hoher-odenwald.de und

https://deutscherarbeitgeberverband.de/energiefrage/2017/2017_03_27_dav_aktuelles_energiefrage.html

https://badisches.de/wenn-gruene-energie-krank-macht/

Jede Spende hilft - der Natur und dem Schutz von Menschen!

Verein fĂĽr Naturschutz und Gesundheit e.V.
Lothar Moll, Vorstand
RheintalstraĂźe 39
68723 Schwetzingen
www.Naturschutz-und-Gesundheit.de