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AntrĂ€ge fĂŒr Angebote im Freien mindestens drei Tage vor Veranstaltung stellen

Public-Viewing wĂ€hrend Fußball-EM: Kreisverwaltung fĂŒr Genehmigungen zustĂ€ndig

ODENWALDKREIS / ERBACH. - Die Immissionsschutzbehörde des Odenwaldkreises weist daraufhin, dass die Bundesregierung eine Verordnung erlassen hat, die wĂ€hrend der Fußball-Europameisterschaft der MĂ€nner vom 14. Juni bis 14. Juli öffentliches Public-Viewing auch fĂŒr Spiele, die spĂ€t am Abend beginnen, möglich macht.

Allerdings muss der Veranstalter (bei GaststÀtten der Betreiber) mindestens drei Arbeitstage vor dem ersten Spiel einen Antrag auf Zulassung der Public-Viewing-Veranstaltung beim Odenwaldkreis stellen.

Das gilt fĂŒr alle Angebote, die im Freien stattfinden, zum Beispiel in BiergĂ€rten, AußenflĂ€chen von GaststĂ€tten und Zelten. Nicht betroffen sind Veranstaltungen in InnenrĂ€umen (zum Beispiel in einem Raum einer GaststĂ€tte) oder private Treffen auf der Terrasse oder im Garten.

Der Antrag muss den Namen des Veranstalters, eine verantwortliche Person (inklusive Telefonnummer unter der sie dauerhaft wÀhrend der Veranstaltung erreichbar ist), den Veranstaltungsort und das öffentlich darzubietende Spiel beinhalten.

Da fĂŒr zahlreiche Spiele der EM der Anpfiff erst fĂŒr 21:00 Uhr angesetzt ist, kommt es zu Konflikten mit der Nachtruhe, die um 22:00 Uhr beginnt und BĂŒrgerinnen und BĂŒrger vor nĂ€chtlichem LĂ€rm schĂŒtzen soll.

Da es sich bei der Fußball-EM aber um eine internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung handelt, gelten – wie schon fĂŒr frĂŒhere Turniere – Ausnahmeregelungen. Allerdings mĂŒssen zum Schutz der Anwohnenden lĂ€rmmindernde Maßnahmen ergriffen werden. 

Lautsprecher mĂŒssen so aufgestellt werden, dass die Abstrahlrichtung von der Wohnbebauung abgewandt ist, das Rahmenprogramm muss möglichst gerĂ€uscharm gehalten werden (keine laute Musik nach der Veranstaltung oder in den Spielpausen) und nach 22 Uhr dĂŒrfen keine Gasfanfaren, Trommeln oder andere gerĂ€uschverursachende Fanartikel benutzt werden.

Nach dem Ende der Übertragung mĂŒssen LĂ€rmbelĂ€stigungen durch Abbau- und AufrĂ€umarbeiten soweit wie möglich vermieden und lĂ€rmintensive Arbeiten auf den nĂ€chsten Tag verschoben werden.

Die Zulassung der Public Viewing-Veranstaltungen liegt im Ermessen der zustÀndigen Immissionsschutzbehörde, die dabei das öffentliche Interesse gegen den Schutz der Nachbarschaft vor dem zu erwartenden LÀrm abwÀgen muss.

AntrĂ€ge nehmen die Mitarbeiterinnen der Immissionsschutzbehörde des Odenwaldkreises entgegen. Eine E-Mail an b.leopold(at)odenwaldkreis.de oder e.beisel(at)odenwaldkreis.de ist ausreichend, es wird aber auch Wunsch auch ein Formular zur VerfĂŒgung gestellt. Die Mitarbeiterinnen stehen auch bei Fragen unter Telefon 06062 70-277 oder -413 zur VerfĂŒgung.