Fördermöglichkeiten für Privatmaßnahmen
Im Rahmen der Dorfentwicklung in Höchst und Ortsteilen gibt es am 06. Juli einen Beratungstermin für InteressentenHÖCHST. - Die Gemeinde Höchst mit allen Ortsteilen wurde 2013 als Dorfentwicklungsschwerpunkt anerkannt. Das Programm läuft über 10 Jahre bis 2022.
Im privaten Bereich gibt es folgende Fördermöglichkeiten innerhalb des abgegrenzten Fördergebietes:
- Bauliche Investitionen zur Umnutzung, Sanierung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden im Ortskern auf Grundlage der ortstypischen Bauweise
- Neuanlage und Wiederherstellung von Gebäuden im Ortskern
- Am Gemeinwohl orientierte Investitionen in erhaltenswerte Gebäude
- Maßnahmen zur funktionalen Neuordnung und Gestaltung von Freiflächen
- Investitionen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes
- Grünordnerische Maßnahmen im Ortskern
- Entsiegelung von Freiflächen
- Rückbau und Abriss nicht mehr sanierungs- oder umnutzungsfähiger baulicher Anlagen
Gefördert werden können nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen oder in Auftrag gegeben sind und für die noch kein Material gekauft oder bestellt wurde.
Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000 Euro netto. Der Zuschuss beträgt 35% der förderfähigen Kosten (Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig) bis maximal 45.000,00 Euro je Objekt.
Bei Sanierungsmaßnahmen an Kulturdenkmälern (Einzeldenkmale) kann ein Zuschuss bis maximal 60.000,00 Euro je Objekt gewährt werden, ebenfalls mit 35 % Förderquote zu den förderfähigen Nettokosten.
Am 06. Juli werden in Höchst und den Ortsteilen Beratungstermine für die Privatförderung im Rahmen des Förderprogramms „Dorfentwicklung“ angeboten.
Interessierte melden sich zur Terminvereinbarung bitte bei:
- Landrat des Odenwaldkreises, Hauptabteilung I, Zentrale Verwaltungsaufgaben, in
Reichelsheim, Frau Stens (Tel.: 06062/70-1813, vormittags) oder
- Gemeinde Höchst, Frau Steinkönig (Tel. 06163-708-52).