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Fördermöglichkeiten fĂŒr Privatmaßnahmen

Im Rahmen der Dorfentwicklung in Höchst und Ortsteilen gibt es am 06. Juli einen Beratungstermin fĂŒr Interessenten

HÖCHST. - Die Gemeinde Höchst mit allen Ortsteilen wurde 2013 als Dorfentwicklungsschwerpunkt anerkannt. Das Programm lĂ€uft ĂŒber 10 Jahre bis 2022.

Im privaten Bereich gibt es folgende Fördermöglichkeiten innerhalb des abgegrenzten Fördergebietes:

- Bauliche Investitionen zur Umnutzung, Sanierung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung von GebÀuden im Ortskern auf Grundlage der ortstypischen Bauweise

- Neuanlage und Wiederherstellung von GebÀuden im Ortskern

- Am Gemeinwohl orientierte Investitionen in erhaltenswerte GebÀude

- Maßnahmen zur funktionalen Neuordnung und Gestaltung von FreiflĂ€chen

- Investitionen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes

- GrĂŒnordnerische Maßnahmen im Ortskern

- Entsiegelung von FreiflÀchen

- RĂŒckbau und Abriss nicht mehr sanierungs- oder umnutzungsfĂ€higer baulicher Anlagen

Gefördert werden können nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen oder in Auftrag gegeben sind und fĂŒr die noch kein Material gekauft oder bestellt wurde.

Die Mindestinvestitionssumme betrÀgt 10.000 Euro netto. Der Zuschuss betrÀgt 35% der förderfÀhigen Kosten (Mehrwertsteuer ist nicht förderfÀhig) bis maximal 45.000,00 Euro je Objekt.

Bei Sanierungsmaßnahmen an KulturdenkmĂ€lern (Einzeldenkmale) kann ein Zuschuss bis maximal 60.000,00 Euro je Objekt gewĂ€hrt werden, ebenfalls mit 35 % Förderquote zu den förderfĂ€higen Nettokosten.

Am 06. Juli werden in Höchst und den Ortsteilen Beratungstermine fĂŒr die Privatförderung im Rahmen des Förderprogramms „Dorfentwicklung“ angeboten.

Interessierte melden sich zur Terminvereinbarung bitte bei:

- Landrat des Odenwaldkreises, Hauptabteilung I, Zentrale Verwaltungsaufgaben, in

Reichelsheim, Frau Stens (Tel.: 06062/70-1813, vormittags) oder

- Gemeinde Höchst, Frau Steinkönig (Tel. 06163-708-52).