Jugendamt informiert ĂĽber die Auszahlung des Kinderbonus
150 Euro pro Kind für Familien, die in diesem Jahr Kindergeld erhaltenODENWALDKREIS. - Die Abteilung „Amtliche Jugendhilfe“ des Jugendamtes des Odenwaldkreises macht Familien, die Kindergeld erhalten, darauf aufmerksam, dass auch in diesem Jahr zusätzlich zum regulären Kindergeld ein Kinderbonus ausgezahlt wird.
Familien erhalten ihn als eine finanzielle Hilfe, da sie durch die Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Pro Kind gibt es im Mai diesen Jahres 150 Euro zusätzlich, wenn aktuell ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Die Auszahlung erfolgt nicht zusammen mit der eigentlichen Leistung, sondern einige Tage später. Für Kinder, die in einem anderen Monat diesen Jahres Anspruch auf Kindergeld hatten oder haben werden, erfolgt die Auszahlung zu einem späten Zeitpunkt.
Wenn bei getrenntlebenden Eltern ein Elternteil den Mindestunterhalt oder mehr zahlt, dann darf derjenige seine Zahlung in dem Auszahlungsmonat um die Hälfte des Kinderbonus (75 Euro) kürzen.
Das Jugendamt weist jedoch darauf hin, dass dieser Abzug nicht erfolgen muss. Der unterhaltspflichtige Elternteil kann auch zahlen wie bisher.
Oder er nutzt die Möglichkeit, das Geld für das Kind selbst – zum Beispiel im Rahmen einer gemeinsamen Freizeitaktivität oder zum Kauf nötiger Dinge – auszugeben.
Besteht die Unterhaltsverpflichtung nur in Höhe von Unterhaltsvorschuss, kommt eine Anrechnung nicht in Betracht, da die Unterhaltsvorschussleistung um mehr als 75 Euro geringer ist als der Mindestunterhalt.
Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss erhalten, bekommen ebenfalls 150 Euro Kinderbonus ausgezahlt. Der Kinderbonus wird nicht auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, der staatliche Unterhaltsvorschuss wird in gleicher Höhe weitergezahlt wie bisher.
Weitere Informationen zu Kindergeld und Kinderbonus gibt es online: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus oder https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung
Bei Fragen steht Das Jugendamt des Odenwaldkreises unter der Telefonnummer 06062 70-458 oder per E-Mail an info.jugendamt(at)odenwaldkreis.de zur VerfĂĽgung.