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Attraktive Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber erörtert

Nach der Präsentation der Neuerungen im Teilhabechancengesetz bekamen die Teilnehmer die Möglichkeit, individuelle Fragen direkt mit den Ansprechpartnern vom Kommunalen Job-Center zu erörtern. Foto: Jana Brendel/ InA gGmbH

Gemeinsame Veranstaltung des Kommunalen Job-Centers Odenwaldkreis und der Odenwald-Regional-Gesellschaft mbH (OREG) zu den „Neuerungen im Teilhabechancengesetz“ gut besucht

ODENWALDKREIS / ERBACH. - Zum 01. Januar 2019 ist das neue Teilhabechancengesetz in Kraft getreten, welches Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind und Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) beziehen, neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt eröffnen soll.

Kernpunkte des Gesetzes sind dabei die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“.

Doch wie sieht die Umsetzung des Gesetzes konkret aus? Welche Voraussetzungen müssen bei einer Arbeitsaufnahme im Rahmen des Teilhabechancengesetzes erfüllt sein? Welche Vorteile haben potenzielle Arbeitgeber, aber auch welche Aufgaben?

Um diese und weitere Fragen zu beantworten fand am vergangenen Dienstag in Erbach eine Informationsveranstaltung zum Thema „Neuerungen im Teilhabechancengesetz“ für interessierte Arbeitgeber aus der Region statt. Eingeladen dazu hatten die Odenwald-Regional-Gesellschaft mbH (OREG) in Kooperation mit dem Kommunalen Job-Center Odenwaldkreis.

Mehr als 40 Vertreter verschiedener Unternehmen waren gekommen, um sich über die attraktiven Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber und Rahmenbedingungen zu informieren.

Die Referentin der Veranstaltung, Julia Löffler, vom Kommunalen Job-Center Odenwaldkreis, begrüßte das große Interesse seitens der Unternehmen an diesem speziellen Thema.

In ihrem Vortrag gab sie einen umfassenden Überblick über die beiden neuen Förderinstrumente, die seit Beginn dieses Jahres im Sozialgesetzbuch unter § 16e SGB II sowie § 16i SGB II verankert sind, und beantwortete die Fragen der Teilnehmer zu Förderzeiträumen, Höhe der Zuschüsse und Umsetzungsbeispielen für die Praxis.

So können laut § 16e SGB II Arbeitgeber, für einen Zeitraum von zwei Jahren, Lohnkostenzuschüsse von zunächst 75, später 50 Prozent des Arbeitsentgelts, zuzüglich eines Zuschusses für die Sozialversicherungsbeiträge erhalten, wenn sie eine Person einstellen, die mindestens seit zwei Jahren ohne Arbeit ist.

Mit dem § 16i SGB II wurde zudem ein Instrument geschaffen, welches Langzeitarbeitslosen, die in den vergangenen sieben Jahren mindestens sechs Jahre lang Arbeitslosengeld II bezogen haben, die Chance auf einen Wiedereinstieg in den Berufsalltag bietet.

Bei einer Einstellung eines solchen Arbeitnehmers besteht für den Arbeitgeber eine bis zu fünfjährige Fördermöglichkeit. Dabei werden in den ersten beiden Jahren 100 % Lohnkostenförderung ermöglicht, die degressiv auf 70% im fünften Jahr fällt. Zudem werden auch hier die Sozialversicherungsbeiträge bezuschusst.

Begleitend ist den ehemaligen Langzeitarbeitslosen bei beiden Instrumenten ein Coaching zu ermöglichen, das sie bei der Rückkehr ins Erwerbsleben unterstützen soll. Auch Qualifizierungsmaßnahmen vor und während des Arbeitsverhältnisses sind erwünscht und können gefördert werden.

Um den Arbeitgebern auch im Nachgang der Veranstaltung die Möglichkeit zu geben, individuelle Informationen einzuholen oder konkrete Arbeitsangebote zu besprechen, gibt es im Kommunalen Job-Center zwei direkte Ansprechpartner.

Cornelia Wind, Teamleiterin 50plus, (c.wind(at)odenwaldkreis.de, Tel.: 06062 – 70 1501) und Patrick Beck, Teamleiter Eingliederung (p.beck(at)odenwaldkreis.de, Tel.: 06062 – 70 1288) stehen bei Anfragen gern zur Verfügung.

Die Präsentation zur Veranstaltung sowie Förderanträge stehen auf der Website des Odenwaldkreises unter Kommunales Job-Center zum Download bereit.