NEWS

FĂŒr die KrankenhĂ€user ist keine Entspannung in Sicht

Der Klinikverbund Hessen hĂ€lt Nachbesserung bei den Regelungen zur Entlastung der KrankenhĂ€user fĂŒr erforderlich

WETZLAR. - Bisher erscheint die Anzahl der in den KrankenhĂ€usern des Klinikverbunds Hessen behandelten Patienten noch ĂŒbersichtlich und gut zu versorgen.

Bisher erscheint die Anzahl der in den KrankenhĂ€usern des Klinikverbunds Hessen behandelten Patienten noch ĂŒbersichtlich und gut zu versorgen.

„Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Krankenhausbehandlungen und auch die Intensiv- und Beatmungspatienten mit COVID-19 deutlich zunehmen werden“, meint Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen e. V.

Die Infektion dringe erst jetzt in die Risikogruppen der Àlteren und mit Vorerkrankungen belasteten Menschen vor. Insbesondere sei die Ausbreitung in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen sowie in den KrankenhÀusern selbst höchst bedenklich.

Der Mangel an Schutzkleidung begĂŒnstige die Ausbreitung in den Einrichtungen. Dadurch bestehe die Gefahr, dass die Infektion auch ĂŒber die Mitarbeiter von Bewohner zu Bewohner oder von Patient zu Patient getragen werde.

Zudem seien die Mitarbeiter selbst gefÀhrdet, wie die zunehmende Zahl der Infektionen bei medizinischem Personal zeige.

„Dieser gefĂ€hrliche Kreislauf lĂ€sst sich nur mit ausreichend SchutzausrĂŒstung durchbrechen. Die entsprechende Beschaffung stellt fĂŒr KrankenhĂ€user und Einrichtungen in der aktuellen Lage eine große Herausforderung dar, vor allem finanziell“, stellt Maurer fest.

Der Klinikverbund Hessen bedanke sich ausdrĂŒcklich fĂŒr die UnterstĂŒtzung der KrankenhĂ€user durch das hessische Ministerium fĂŒr Soziales und Integration und Minister Klose. Das Land habe schnell und unbĂŒrokratisch die KrankenhĂ€user mit der notwendigen LiquiditĂ€t ausgestattet.

Das Krankenhausentlastungsgesetz auf Bundesebene sei ebenfalls eine erste Hilfe, um die ErlösausfÀlle und gestiegenen Kosten zu kompensieren.

„Wir mĂŒssen aber an einigen Stellen bei den finanziellen Ausgleichen fĂŒr die KrankenhĂ€user noch nachsteuern, sonst kommt es zu erheblichen Verwerfungen und Fehlallokationen“, erlĂ€utert Achim Neyer, stellvertretender Vorsitzender des Klinikverbundes Hessen.

Der finanzielle Ausgleich fĂŒr die zur Vorbereitung auf die Versorgung von COVID-19 Patienten verschobenen Behandlungen könne als erste Maßnahme akzeptiert werden, es sei jedoch dringend eine Anpassung erforderlich.

Denn zum einen seien Kliniken benachteiligt, die im Vorjahr beispielsweise wegen Umbaumaßnahmen oder Personalwechsel weniger Patienten als sonst im Jahresdurchschnitt oder odergeplante Steigerungen ihrer FĂ€lle in Bereichen hĂ€tten, die trotz der Coronavorbereitungen zu versorgen seien.

Andererseits kĂ€men die Mittel auch den Kliniken zugute, die wegen Abteilungsschließungen oder aus sonstigen GrĂŒnden in diesem Jahr Fallzahlminderungen unabhĂ€ngig vom Coronavirus hĂ€tten.

Im Hinblick darauf, dass die Maßnahme die Kliniken bei der BewĂ€ltigung der Coronakrise unterstĂŒtzen solle, sei dies eine Fehlallokation.

„Vor allem aber ist der Ansatz einer Tagespauschale falsch, denn die ausgefallenen Erlöse der verschobenen FĂ€lle sind nicht in allen Kliniken vergleichbar“, so Neyer.

Damit seien die Kliniken benachteiligt, die vor allem aufwĂ€ndige FĂ€lle behandelten und verschoben hĂ€tten. Deshalb mĂŒsse dies dringend fĂŒr die Zukunft in einen aufwandsbezogenen Ansatz ĂŒber die Case-Mix-Punkte geĂ€ndert werden.

Noch einfacher und besser sei die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vorgeschlagene Betrachtung auf der Budgetebene.

„Ich kann nicht verstehen, warum diesem konstruktiven und bĂŒrokratiearmen Ansatz nicht gefolgt wurde“, sagt Reinhard Schaffert, GeschĂ€ftsfĂŒhrer des Klinikverbunds Hessen. Gesundheitsminister Spahn habe dies gegenĂŒber den KrankenhĂ€usern damit begrĂŒndet, dass auch bei diesem Modell Nachweise und Kontrollen erforderlich wĂ€ren.

Diese seien jedoch nach Ansicht des Klinikverbundes auf Budgetebene deutlich weniger aufwĂ€ndig als auf Einzelfallebene. Zudem könnten die fĂŒr die Tagespauschale angefĂŒhrten Verwerfungen relativ einfach in der Budgetanpassung berĂŒcksichtigt werden.

Durch die WeiterfĂŒhrung der fallbezogenen Abrechnung seien bisher die KrankenhĂ€user in diesem Bereich noch nicht entlastet worden.

„Ich bin wirklich erstaunt darĂŒber, dass bei einigen Mitarbeitern von Krankenkassen und Medizinischem Dienst der Ernst der Lage noch nicht angekommen zu sein scheint und gedacht wird, es könne mit ‚business as usual' einfach weitergehen“, meint Schaffert.

Nach wie vor gebe es Rechnungsabweisungen durch Krankenkassen und weiterhin fordere der Medizinische Dienst unvermindert Unterlagen an.

Die FristverlĂ€ngerungen durch die Vereinbarung der Selbstverwaltung sowie die gesetzliche Reduzierung der PrĂŒfquote seien zwar hilfreich, allerdings bedeute dies neuen Aufwand durch die Stornierung bereits beim Krankenhaus eingegangener und bearbeiteter Anfragen.

Mit der Beibehaltung der Einzelfallabrechnung nach DRG und der RechnungsprĂŒfung seien weiterhin Ă€rztlich und pflegerisch qualifizierte Mitarbeiter durch Kodierung, Abrechnung und Bearbeitung der Anfragen abseits der Patientenversorgung gebunden.

Angesichts der noch zunehmenden Patientenzahlen sowie der steigenden Infektionen beim medizinischen Personal sei dies aus Sicht des Klinikverbundes Hessen völlig unverstÀndlich.

Einerseits rekrutiere man Medizinstudierende und ehemalige Mitarbeiter, um sie in der Versorgung einzusetzen. Andererseits belaste man qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter mit Abrechnung und PrĂŒfungsanfragen.

INFO: Im Klinikverbund Hessen e. V. haben sich alle hessischen KrankenhÀuser in öffentlich-rechtlicher TrÀgerschaft sowie die hessischen SpitzenverbÀnde der TrÀgerorganisationen (Hessischer Landkreistag, Hessischer StÀdtetag und Hessischer StÀdte- und Gemeindebund) zusammengeschlossen.

Die Kliniken des Klinikverbunds Hessen e. V. erbringen eine wohnortnahe qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung ebenso wie Spitzenmedizin in klinischen Zentren fĂŒr ĂŒber 50% der Patientinnen und Patienten in Hessen.

Der Klinikverbund Hessen e. V. vertritt die Interessen der öffentlich-rechtlich getragenen KrankenhĂ€user im Sinne einer an der Daseinsvorsorge der Menschen in Hessen ausgerichteten Gesundheitspolitik gegenĂŒber Öffentlichkeit und Politik.