Einzelgräber als Rasenanlage auf dem Friedhof Airlenbach
AIRLENBACH. - In Airlenbach wird nun eine weitere Alternative zu den herkömmlichen Bestattungsarten angeboten. In den Einzelgräbern als Rasenanlage wird die Grabstätte mit einer beschrifteten Steinplatte gekennzeichnet. Eine anonyme Beisetzung ist ebenfalls möglich. In diesem Fall bleibt die Steinplatte unbeschriftet. Grabeinfassungen jeder Art sowie Bepflanzungen sind nicht zulässig.
Die Grabsteinplatten werden bodengleich verlegt und müssen bereits bei der Bestattung käuflich erworben werden. Größe und Material bestimmt der Friedhofsträger. Die Pflege der Grünflächen wird für die Nutzungsdauer vom Friedhofsträger übernommen. Die Ruhefrist beträgt 30 Jahre. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts darüber hinaus ist nicht möglich.
Nähere Informationen, auch zu weiteren Bestattungsformen, erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Beerfelden Tel.-Nr. 06068/7590-507.