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ODENWALD-Till: ÜWG und CDU von Juristen Lügen gestraft

Heute schreibt Odenwald-Till in seinem Satire-Beitrag über falsche, jetzt widerlegte Anschuldigungen und Verschwörungstheorien, und ehrlose oder ehrenamtliche Tätigkeit in der Odenwälder Politik

ODENWALDKREIS. - Die Wendung quod erat demonstrandum (lateinisch für „was zu zeigen war“), ist unter Juristen gleichgestellt mit „was zu beweisen war“. Und dieser Beweis ist jetzt erbracht: Nicht etwa die Mitarbeiter der Odenwaldkreis-Tochter Odenwald-Regionalgesellschaft mbH (OREG), vertreten durch ihren Geschäftsführer Jürgen Walther, haben in der Standortmarketing-Affäre rechtswidrig gehandelt, sondern ausschließlich der ehemalige Landrat Dietrich Kübler (ÜWG) hat den entstandenen großen wirtschaftlichen Schaden und den noch viel größeren, materiell nicht meßbaren, Image-Schaden für den Odenwaldkreis zu verantworten.

Das belegt die endgültige Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen OREG-Geschäftsführer Jürgen Walther durch die Darmstädter Staatsanwaltschaft, wie von Pressesprecherin Nina Steinmetz auf FACT-Anfrage jetzt mitgeteilt (siehe: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews).

Mit dieser Einstellungsverfügung erfährt Jürgen Walther zwar späte aber zumindest rechtzeitige Genugtuung, ehe er zum Ende dieses Monats die OREG-Geschäftsführung abgibt. Das behördliche Ermittlungsergebnis aber straft auch ÜWG und CDU im Odenwaldkreis nachträglich Lügen.

Deren Protagonisten, der frühere ÜWG-Fraktionssprecher Reinhold Ruhr und sein CDU-Pendant Harald Buschmann waren im Odenwälder Landratswahlkampf 2015 nicht müde geworden, dem OREG-Geschäftsführer Jürgen Walther den schwarzen Peter zuschieben zu wollen, propagierten gar Verschwörungstheorien, um ihren „lieben Dietrich“ vom Schuldvorwurf reinzuwaschen.

Eine bittere Pille, die Ruhr und Buschmann samt ihrer Gefolgsleute jetzt zu schlucken haben! Denn während Jürgen Walther als unbescholtener Bürger seiner Wege ziehen kann, hat die Staatsanwaltschaft schon vor zwei Jahren festgestellt, dass Dietrich Kübler „rechtswidrig in das Vergabeverfahren eingegriffen hat“.

Jetzt teilt die Behörde mit: „Das Verfahren (Anm.: gegen Ex-Landrat Dietrich Kübler) dauert indes noch an.“ Wie von der Staatsanwaltschaft weiter mitgeteilt, „können derzeit aufgrund der andauernden Ermittlungen weitere Auskünfte nicht erteilt werden“.

Schon am Wahlabend im März vergangenen Jahres, noch bevor das vorläufige amtliche Endergebnis zu ungunsten Küblers feststand, hatten sich die zuvor in Nibelungentreue auf Kübler fixierten ÜWG- und CDU-Protagonisten rasch von ihrem „Schützling“ abgewandt und ließen diesen im wahrsten Sinne des Wortes im Regen -sprich mit tränennassen Augen- alleine stehen.

Juristisch ist das sicher nicht von Belang. Moralisch? Da kommt es darauf an, welche Moral zugrunde gelegt wird. Die der Pharisäer geht gnadenlos mit anderen um, und gnädig mit sich selbst. Sie verhängt die Höchststrafe gegen andere: Verachtung! Und fühlt sich Sau(bermann)-wohl dabei. Leider wird die Moral der Pharisäer auch unter den Schriftgelehrten immer mehrheitsfähiger. Da stellt sich schon die Frage: Ehrlos oder Ehrenamt?

Für alle anderen Odenwälder ist die Angelegenheit zumindest im politischen Wahlverfahren seit März 2015 abgeschlossen und der Rechtsbruch des Ex-Landrats mit seiner Abwahl gesühnt. Was bleibt ist die Frage, wer den Schaden zu tragen hat, und ob ÜWG und CDU in diesem Falle bei ihrer zuvor eingeschlagenen „Unschulds-Linie“ bleiben werden?

Vielleicht endet die Odenwälder Standortmarketing-Affäre ja doch noch mit dem in der Gelehrtensprache verwendeten >Quod erat faciendum<, dem „was zu machen war“...?