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Briefwahlmöglichkeit zur Kommunalwahl

Aufruf: „Nutzen Sie die neue Möglichkeit der Online-Antragstellung“

OBERZENT. - Am Sonntag, 14. März, findet landesweit, und somit auch in der Stadt Oberzent die Kommunalwahl statt. Gleichzeitig wird im Odenwaldkreis auch der/die LandratIn gewählt.

Zu wählen sind die Stadtverordnetenversammlung, die Ortsbeiräte, der Kreistag sowie der Landrat/Landrätin. Alle Wahlberechtigten erhalten eine entsprechende Benachrichtigung, voraussichtlich in der 6. Kalenderwoche.

Es besteht wieder die Möglichkeit der Briefwahl. Erstmals können die Briefwahlunterlagen auch online beantragt werden, frühestens am kommenden Montag, 08. Februar.

Auf der Homepage www.stadt-oberzent.de oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung kann über das Verfahren OLIWA direkt ein Antrag auf Wahlschein gestellt werden.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Weiterhin ist der Antrag auch schriftlich, mündlich, per Fax oder per E-Mail (nicht aber telefonisch) möglich.

Bei schriftlicher Antragstellung empfiehlt sich der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bitte geben Sie stets Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift an.

Beim Antrag per E-Mail an buergerservice(at)stadt-oberzent.de ist zu beachten, dass die Angaben unverschlüsselt übermittelt werden, dem Datenschutz also insofern nicht Rechnung getragen ist.

Eine mündliche Antragstellung ist zwar möglich, aufgrund der Corona-Pandemie wird jedoch empfohlen, den Antrag in digitaler oder schriftlicher Form zu stellen. Sollte eine mündliche Antragstellung während der Publikumszeiten der vier Verwaltungsstellen erfolgen, wird darauf hingewiesen, dass hierzu keine Terminabsprache erforderlich ist.

Im Standort Beerfelden ist jedoch der Hintereingang mit Betätigung der Klingel zu nutzen. Für alle weiteren Dienstleistungen der Stadtverwaltung besteht nach wie vor die Bitte um telefonische Terminvereinbarung.

Briefwahlunterlagen können auch an Bevollmächtigte ausgehändigt werden, sofern diese für höchstens vier Personen Unterlagen in Empfang nehmen wollen.

Dadurch soll Familien- und Nachbarschaftshilfe zugelassen, gleichzeitig aber das Missbrauchspotential durch „Massenvollmachten“ ausgeschlossen werden.

Eine schriftliche Vollmachterteilung ist jedoch erforderlich, ein Vordruck befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Schreibbehinderte Wahlberechtigte dürfen sich hierbei der Hilfe einer anderen Person bedienen. Letzter Zeitpunkt für den Antrag auf einen Wahlschein ist Freitag, 12. März, 13 Uhr.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann am Verwaltungsstandort Beerfelden ein Wahlschein noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr beantragt werden.