NEWS

Knapp 600 Ukraine-Flüchtlinge im Kreis

Unterkunft auch im Kloster Höchst – Landrat dankt für vielfältige Hilfe

ODENWALDKREIS. - Im Odenwaldkreis sind, Stand 23. März, 540 aus der Ukraine geflüchtete Menschen gemeldet. Sie leben verteilt auf alle zwölf Städte und Gemeinden des Kreises, überwiegend in Privatunterkünften.

Für heute, 24. März, wird die Ankunft von weiteren 40 Personen erwartet, die über die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Gießen in den Odenwaldkreis kommen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Asylstelle der Kreisverwaltung werden die Neuankömmlinge vor Ort betreuen.

Diese 40 Menschen werden im Kloster Höchst aufgenommen, bis die Asylstelle in Absprache mit den Kommunen für sie anderen Wohnungen gefunden hat.

Der Odenwaldkreis hat mit dem Kloster vereinbaren können, dass es als vorübergehende Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge genutzt werden kann. Perspektivisch soll dort Platz für bis zu 65 Personen sein.

Ziel der Asylstelle ist jedoch immer, ihnen zeitnah Wohnungen im Kreisgebiet anzubieten. Wer Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stellen möchte, kann dies weiterhin an die Adresse ukrainehilfe(at)odenwaldkreis.de melden.

Von der Unterbringung im Kloster Höchst unterschieden werden muss die mögliche Beherbergung von Flüchtlingen in der Heinrich-Böhm-Halle in Breuberg-Sandbach. Die Halle steht nach einer Absprache zwischen dem Kreis und der Stadt Breuberg für den Fall zur Verfügung, dass das Land Hessen dies anordnet.

Einen solcher Einsatzbefehl ist bisher aber noch nicht erfolgt. Sollte er erteilt werden, kann der Odenwaldkreis über sein Katastrophenschutz-Management rasch reagieren und die Halle zu einer Notunterkunft umfunktionieren.

Wie viele Flüchtlinge länger im Odenwaldkreis bleiben werden, ist noch nicht absehbar. Bislang haben 133 Bedarfsgemeinschaften einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestellt (in ihnen leben110 Erwachsene, 23 Kinder bis fünf Jahren sowie 61 Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren).

Für die Beantragung dieser Leistungen gibt es einen eigens entwickelten Kurzantrag für die Ukraine-Flüchtlinge, der auf der Homepage des Kreises www.odenwaldkreis.de steht, zusammen mit dem erforderlichen „Zusatzbogen Vermögen“. Von der Startseite der Homepage gelangt man über „Ukraine Informationen“ zu den entsprechenden Rubriken.

Wer keinen Antrag auf jene Leistungen stellt, wird gebeten, sich bei der Asylstelle zu melden. Das hilft dem Kreis bei weiteren Planungen. Der Meldebogen findet sich ebenfalls auf der Homepage.

Generell gilt: Flüchtlinge müssen beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Kommune gemeldet werden. Von dort geschieht eine Meldung an die Ausländerbehörde im Landratsamt.

Wer aber keinen Pass oder einen Identitätsnachweis hat, muss sich selbst bei der Ausländerbehörde melden (die Kontaktdaten stehen auch auf der Homepage).

Alle ukrainischen Flüchtlinge werden von der Ausländerbehörde registriert; zu diesem Zweck werden sie von der Behörde angeschrieben und informiert.

Die mit der Ankunft und Betreuung von Flüchtlingen befassten Stellen in der Kreisverwaltung wurden personell aufgestockt. So wurde im Ausländeramt eine Stelle zusätzlich eingerichtet, eine weitere Teilzeitkraft ist in Aussicht.

Darüber hinaus stellt die kreiseigene Beschäftigungsgesellschaft InA gGmbH zwei Kräfte zur Verfügung, die zur Flüchtlingsunterstützung in der Asylstelle angesiedelt werden. Eine weitere Stelle zur Betreuung von Asylbewerbern ist ausgeschrieben.

Landrat Frank Matiaske dankt allen, die sich haupt- oder ehrenamtlich um Flüchtlinge kümmern: „Im Odenwaldkreis wird bereits viel getan, denn wir wollen den Menschen, die aus ihrer Heimat geflohen sind und bei uns ankommen, helfen, damit sie ohne Angst leben können.

Wir sehen täglich Bilder aus den Kriegsgebieten. Und doch können wir nur erahnen, was die Geflüchteten durchgemacht haben und in welcher psychischen Verfassung sie sind. Sie brauchen auch weiter unsere Solidarität.“