Erbachs Ex-Bürgermeister Harald Buschmann hinterlässt Millionenschaden
Hessisches Finanzministerium fordert Fördermittel des Bundes zur Sanierung des Erbacher Marktplatzes in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro von der Stadt Erbach zurück + + + Weiterer Schaden in Millionenhöhe für Wohn- und GewerbegebieteERBACH. - Als zu Unrecht verfolgte Unschuld vom Lande präsentierte sich noch am 14. Juni dieses Jahres der frühere Erbacher Bürgermeister Harald Buschmann (CDU) in einer von ihm selbst anberaumten Pressekonferenz.
In Anwesenheit nur weniger Journalisten aber vielen Unterstützern beschrieb Buschmann eine „beispiellose Verfolgungsjagd“ gegen sich mit falschen Tatsachenbehauptungen und falschen Anschuldigungen durch FACT und mehrere Anzeigenerstatter.
Auch die Führung des Odenwaldkreises habe einen erstaunlichen Belastungseifer an den Tag gelegt, erklärten damals Buschmann und sein Darmstädter Verteidiger Dr. Ingo Endrick Lankau, wenngleich auch nicht aus parteipolitischen Beweggründen. (siehe FACT-Bericht unter: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews).
>Millionen-Flop in Erbach< wurde bittere Realität
Jetzt aber wurde bittere Realität, was FACT bereits am 26. Oktober 2017 unter dem Titel >Millionen-Flop in Erbach: Rechtsgrundlage für Fördergelder zur Marktplatzsanierung fehlt< (siehe: www.de-fakt.de/bundesland/hessen/odenwaldkreis/details/?tx_ttnews) berichtete: Das hessische Finanzministerium hat aktuell die rund 1,2 Millionen Fördergelder des Bundes aus dem Kommunalen Investitionsförderprogramm (KIP) für die Sanierung des Erbacher Marktplatzes zurückgefordert.
Die Rückforderung der Fördergelder in Millionenhöhe basiert nach aktuellen FACT-Recherchen auf sechs Einzelverstößen gegen die Förderrichtlinien, von denen jeder einzelne Punkt die Rückforderung rechtfertigen würde.
Städtebauliches Entwicklungskonzept fehlte
Einer der Verstöße ist demnach das als Fördergrundlage fehlende, aber unabdingbare städtebauliche Entwicklungskonzept. Wie damals von FACT vorausgesagt, wurde dies jetzt im wahrsten Sinne des Wortes zum Millionengrab städtischer Gelder.
Eine entsprechende Presseanfrage der FACT-Redaktion an den Magistrat der Stadt Erbach zu dieser Thematik hatte der damalige Bürgermeister Harald Buschmann am 21. September 2017 wie folgt beantwortet: „Die Erstellung des entsprechenden städtebaulichen Entwicklungskonzepts für das Stadtumbaugebiet ist in Bearbeitung.“
Das „in Bearbeitung“ befindliche Entwicklungskonzept nie fertiggestellt
Bis zum Ende von Buschmanns Amtszeit im Juli 2018 nach dessen Abwahl im März des gleichen Jahres lag dieses angeblich schon 2017 „in Bearbeitung“ befindliche städtebaulichen Entwicklungskonzepts für das Stadtumbaugebiet jedenfalls nicht vor und war wohl auch nie in besagter „Bearbeitung“.
Dieser Millionenschaden ist gleichwohl nicht der einzige materielle Schaden, den Harald Buschmann seinem Nachfolger Dr. Peter Traub hinterlässt.
Ein von Buschmann und Stadtbaumeister La Meir verursachter Scherbenhaufen
Bei der erwähnten Pressekonferenz im vergangenen Monat schob Buschmanns Anwalt noch dem Odenwälder Landratsamt durch besagten „Belastungseifer“ den „schwarzen Peter“ zu, bezüglich der Falschverwendung und damit verbundener Rückforderung durch das Regierungspräsidium eines Förderbetrags in Höhe von 340.000 Euro für den Kindergarten „Kunterbunt“. Dieser Vorgang ist mittlerweile vor dem Verwaltungsgericht in Darmstadt anhängig.
Hatte Buschmann während seiner Pressekonferenz vollmundig erklärt, er habe sich kein Fehlverhalten vorzuwerfen und ein reines Gewissen, so stehen heute die Stadt Erbach und sein Amtsnachfolger Dr. Peter Traub vor einem von Buschmann und dem Stadtbaumeister Martin La Meir verursachten finanziellen Scherbenhaufen.
Kommunalaufsicht gefordert
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat bisher eine strafrechtliche Verfolgung der Vorgänge um Buschmann mit der Begründung abgelehnt, dass „Verstöße gegen Vergaberichtlinien“ für sich genommen keine Straftat begründen, denn es gebe keinen eigenen Straftatbestand „Verstoß gegen Vergaberichtlinien“.
Der amtierende Bürgermeister Dr. Peter Traub hat Aussagen des Darmstädter Juristen und die seines Amtsvorgängers danach in einer Presseerklärung eindeutig kommentiert: „Ich hätte mir etwas mehr Demut von Herrn Buschmann gewünscht."
Zwar habe die Staatsanwaltschaft aktuell kein strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt, so Traub, es blieben aber schwere vergaberechtliche Verstöße – und zwar systematisch über viele Jahre. Diese disziplinarisch zu bewerten, sei Sache der Kommunalaufsicht, sagte Traub.
Weitere Millionenflops bei Wohn- und Gewerbegebieten
Als wenn das nicht reichen würde, wurde während der jüngsten Stadtverordnetensitzung eher beiläufig bekannt, dass der Stadt Erbach während der Amtszeit Buschmanns ein weiterer Schaden entstanden ist. Diesmal in Höhe von 2,8 Millionen Euro, die als Reinverlust aus der Vermarktung des Wohngebiets Erbach Ost stammen.
Damit aber noch nicht genug: In Erwartung der Ansiedlung des OBI-Baumarktes im Gewerbegebiet >Gräsig< hatte die Stadt einem für den Verkäufer äußerst lukrativen Geländetausch zugestimmt. Die entstandene Unterdeckung musste in der städtischen Buchhaltung mit rund 3,5 Millionen Euro erfasst werden. Jede Menge Arbeit also für Erbachs städtische Gremien wie auch die Kommunalaufsicht.