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Kuhhandel zu Lasten der Steuerzahler perfekt: Weitere 30.000 Euro für Odenwald-Logo

Das Landratsamt des Odenwaldkreises in Erbach wird nach wie vor durch Turbulenzen rund um das Odenwälder Standortmarketing geschüttelt. Foto: djv-Bildportal

Der unter dem Schutzschirm des Landes stehende Odenwaldkreis als Mehrheitsgesellschafter der Odenwald-Tourismus GmbH (OTG) zahlt für die uneingeschränkte Nutzung des von der Erbacher Agentur Lebensform GmbH mehrfach verkaufte Logo im Wege eines Vergleichs weitere 30.000 Euro netto zuzüglich aller Gerichts- und Anwaltskosten für den Prozess vor dem Frankfurter Landgericht

ODENWALDKREIS / FRANKFURT. - Der Odenwaldkreis als Mehrheitsgesellschafter der Odenwald-Tourismus GmbH und diese selbst haben sich mit der streitbaren Erbacher Werbeagentur Lebensform GmbH in einem Vergleich über die Zahlung weiterer 30.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, und der Übernahme der Prozesskosten auf einen vom Landgericht Frankfurt empfohlenen Vergleich zur Übernahme aller Nutzungsrechte an dem zweifach verkauften Logo verständigt.

Das geht aus einer aktuellen Presseerklärung hervor, die vom Inhaber der Lebensform GmbH, Johannes Kessel, zur unumstößlichen Vergleichsbedingung erhoben worden war. In dieser Presseerklärung („Streitigkeiten um Standortmarketingkonzept und Marken vollständig beigelegt“) erteilt Landrat Frank Matiaske der streitbaren Agentur die Absolution.

Doch so einfach wie jetzt, frei nach Matiaske, die „Gräben zugeschüttet“ werden sollen, stellt sich die Lage keineswegs dar, denn mit dem jetzt „zugeschütteten Graben“ öffnet sich ein anderer, weitaus größerer „Graben“.

OTG-Geschäftsführung mußte sich Gesellschafterwillen zurechnen lassen

Rückblende: Prozessbeobachter der Verhandlung vor dem Frankfurter Landgericht trauten ihren Ohren nicht, bei der Güteverhandlung am 24. Februar diesen Jahres im Streit zwischen der Erbacher Agentur Lebensform GmbH und der Odenwald-Tourismus GmbH (OTG) um die Urheber und Markenrechte des zweifach verkauften Logos.

Der damalige Vorsitzende Richter der 6. Zivilkammer, Kästner, erklärte, das Gericht erkenne aus den vorliegenden Akten den Willen des Mehrheitsgesellschafters der OTG, dem Odenwaldkreis, das für die OTG entwickelte Logo samt Corporate Identity (CI) und Corporate Design (CD) auch auf die Odenwälder Wirtschaft, sprich den Odenwaldkreis selbst zu übertragen.

Diesen Gesellschafterwillen müsse sich die OTG-Geschäftsführerin Kornelia Horn zurechnen lassen. Damit entfalle dann praktisch auch die Strafbarkeit des zweifellos gegebenen Doppelverkaufs der zuvor schon für die OTG erbrachten und bezahlten Leistung für Logo, CI und CD.

Gericht sanktionierte Strafbarkeit und deckte eine weitere, größere Strafbarkeit auf

Mit dieser juristischen Wertung sanktionierte das Gericht tatsächlich die Strafbarkeit dieses Handelns des Agenturinhabers, der das zuvor der OTG verkaufte und mit exklusiven Nutzungsrechten versehene Leistungspaket zwei Jahre später erneut dem Odenwaldkreis über dessen Tochter Odenwald-Regionalgesellschaft (OREG) verkaufte.

Mit der Sanktionierung dieser strafbaren Handlung servierte die 6. Zivilkammer allerdings das nächste Vergehen auf dem Silbertablett: Der mit dem angeblichen Willen des Kreisausschusses angeführte Hauptgrund für die juristische Bewertung der Lebensform-Vorgehensweise nämlich lässt die öffentliche Ausschreibung des Leistungspakets „Standortmarketing Odenwaldkreis“ zur Farce mutieren, weil niemand außer der Firma Lebensform GmbH diese Vorgabe umsetzen konnte und vor allem durfte.

Warum also eine mehr als 16.000 Euro teure Ausschreibung, an der sich ein Dutzend Bieter beteiligt hatten, und vier mit Vorschlagsarbeiten betraut worden waren, wenn der Auftragnehmer ohnehin schon zu Beginn des Projekts unumstößlich fest stand?

Staatsanwaltschaft und WI-Bank werteten die „schweren Vergabefehler“

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wertete dieses Vorgehen des damaligen Landrats Dietrich Kübler bereits Ende 2014 als „rechtswidrigen Eingriff in das Ausschreibungsverfahren“, der von der landeseigenen Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank) in Offenbach dann auch zu Jahresbeginn 2015 mit dem Hinweis auf „schwere Vergabefehler“ in dem Bescheid mündete rund 70.000 Euro der genehmigten EU-Fördergelder nicht auszubezahlen (FACT berichtete dazu mehrfach ausführlich).

Wie die gemeinsame Erklärung der beiden Rechtsanwälte der Streitparteien und des Landrats jetzt öffentlich verkündet, sei „durch verbindliche Einigung >Klarheit und Rechtssicherheit< geschaffen“. In der Tat hatte die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt im Verlauf der Güteverhandlung zu erkennen gegeben, die Marken-Nutzungsrechte stünden dem Inhaber der Erbacher Agentur zu.

Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Bildmarke samt CI und CD neben der OTG später auch dem Odenwaldkreis absolut identisch zum zweitenmal verkauft worden waren. Die Richter sahen in dem zweifelhaften Geschäftsgebaren der Agentur alleine deshalb keine strafbare Handlung, weil sich die OTG-Geschäftsführerin Kornelia Horn den Willen ihres Gesellschafters Odenwaldkreis zurechnen lassen müsse.

Ex-Landrat Kübler hatte dem Kreisausschuss Warnschreiben des Rechtsamtes vorenthalten

Der damals von Landrat Dietrich Kübler, kraft Amtes auch Aufsichtsratsvorsitzender der OTG, repräsentierte Kreisausschuss des Odenwaldkreises hatte diese Entscheidung jedoch ohne Kenntnis der dringenden Warnungen des eigenen Rechtsamtes getroffen, weil Kübler dem Kreisausschuss diese Warnschreiben vorenthalten hatte (wie mehrfach ausführlich von FACT berichtet).

Jetzt also zeigt sich insbesondere der neue Landrat Frank Matiaske laut aktueller Pressemeldung über die „Klarheit und Rechtssicherheit erfreut“, und „unterstreicht die Wichtigkeit einer Rechtssicherheit im Hinblick auf die nötige Positionierung des Odenwaldkreises in den Metropolregionen“.

Jetzt beschworene „Rechtssicherheit“ noch längst nicht gegeben

Diese „Rechtssicherheit“ steht indes auf äußerst tönernen Füßen, wie die Bad Königer Unternehmensberatung Dobler auf ihrer Homepage nachhaltig dokumentiert. FACT hatte bereits im August 2013 darauf hingewiesen, dass das von Lebensform der OTG und dem Odenwaldkreis verkaufte Logo frappierende Ähnlichkeit zum Logo der zu Marc Zuckerberg (Facebook) gehörenden Stiftung >Startup-Education< aufweist.

Dieser FACT-Hinweis wird jetzt von der Dobler-Unternehmensberatung noch mit einer Gif-Animation getoppt, die laut Anke Dobler in nur fünf Minuten durch ihren Mann erstellt wurde. Dabei zeigt Michael Dobler (Lebensmotto: „Es ist nicht schlimm Fehler zu begehen, es ist nur schlimm nichts aus den Fehlern zu lernen“) auf, wie aus dem Microsoft-Ausschaltknopf mit wenigen Handgriffen das jetzt mit Steuergeldern dreifach bezahlte OTG-, bzw. Odenwaldkreis-Logo entstanden sein könnte.

„Die Schildbürger im Odenwaldkreis“ betitelt die Unternehmensberatung Dobler ihre Präsentation (http://unternehmensberatung-dobler.de/) und analysiert die mögliche Entstehung des inzwischen weit mehr als 350.000 Euro teueren Werbepakets für den Odenwaldkreis und seine Tochterunternehmen.

Dieser bisher schon imense Schaden für den Odenwaldkreis könnte sich um ein Vielfaches erhöhen, falls Microsoft oder die Zuckerberg-Stiftung das Odenwald-Logo als Plagiat erkennen und ihrerseits Markenschutzrechte oder Urheberrechtsverletzungen geltend machen würden.